Einreise in die Schweiz

Wichtig

Die Informationen auf der externe Seite Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind bindend. Bitte überprüfen Sie diese zuerst, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, da sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können.

Infoanlass: Visum und Einreise in die Schweiz

Die Präsentations-Slides vom 8. Mai für MASTER-Studierende sind hier abrufbar:

Die Präsentations-Slides vom 26. Juni für BACHELOR-Studierende sind hier abrufbar:

Studierende, die kein Visum benötigen

  • EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Australien
  • Brunei
  • Japan
  • Malaysia
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Grossbritannien

Wenn dies auf Sie zutrifft, siehe Einreise ohne Visum.

Bürger:innen von Nicht-EU/EFTA-Ländern, die ein gültiges und anerkanntes Reisedokument mit:

  • einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-Landes (gültig bis zum Erhalt der Schweizer Aufenthaltsbewilligung)
    oder
  • ein gültiges D-Visum eines Schengen-Landes besitzen

 -> benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz!

Für nicht-Schweizer Staatsbürger:innen, welche bereits in der Schweiz mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung leben und den Kanton wechseln möchten.

Wenn dies auf Sie zutrifft, siehe Kantonswechsel in der Schweiz.

Studierende, die ein Visum benötigen

Alle anderen Studierenden müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat und nicht Konsulat) an ihrem Wohnort ein nationales Visum «D» beantragen. 

Wenn dies auf Sie zutrifft, siehe Einreise mit Visum.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

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