Bewilligungen
Gewisse Veranstaltungen an der ETH Zürich müssen vorab bewilligt werden. In der Regel dauert die Prüfung zwei Wochen.
Grundvoraussetzungen
Gemäss Raumbenützungsreglement der ETH Zürich können Veranstaltungen, Aktionen/Einrichtungen, Verteilaktionen von externen Anbietern nur dann an der ETH stattfinden, wenn ein direkter Bezug zur Lehre und Forschung besteht.
Ob eine externe Veranstaltung Bezug zur ETH hat, bestätigt eine berechtige ETH-Einheit durch die Übernahme eines Patronats.
Sie planen eine Veranstaltung oder Aktivität, die eines der folgenden Merkmale aufweist? Dann ist diese bewilligungspflichtig und wir bitte Sie, einen Antrag auf Servix einzureichen.
Allgemein
- Dauer über reguläre Gebäudeöffnungszeit hinaus (inkl. Auf-/Abbau)
- Veranstaltungsdauer mehr als zwei Tage
- Ausstellung oder Messe
- Roadshow oder Firmenpräsentation
- Promotion (generell)
- Verkaufsaktion
- Feierlichkeit, unabhängig von akademischen Veranstaltungen, wie z. B. Party, Bar-Abend, Weihnachtsfeier
- Einsatz von Grill oder Kochstellen
- Ab 500 Personen
- Mit Sponsoren
- Öffentliche Führung, private Gruppentour
- Film-/Fotoaufnahmen
- Unbemannte Fahr- bzw. Flugzeuge (z. B. Drohnenflüge)
Aussenbereich
- Forschungen, Übungen (z. B. Bodenbohrungen/Messungen)
- Freiluftkinos
- Getränke-/Essensstände
- Modellbauten (Exponate, Bauwerke)
Soll das Modell länger als ein Monat präsent sein, muss eine Baubewilligung der Stadt Zürich eingeholt werden. - Musikdarbietungen
- Sportveranstaltungen, Tribünen und Zeltbauten
Im Speziellen
- Veranstaltungen von ETH-nahen Einheiten (ausserordentliche Benutzung)
- Institutionen des ETH-Bereiches oder Oberbehörden der ETH
- Partnerorganisationen der ETH
- Universität Zürich
- Veranstaltungen von externen Einheiten (Benutzung durch Dritte)
- Alle Veranstaltungen im Audi Max benötigen eine Bewilligung der ETH-Bewilligungsstelle.
Bearbeitungsdauer
Als Grundlage für die Bearbeitung von Bewilligungsanträgen dient das Raumbenützungsreglement der ETH Zürich. Zusätzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, die eine einheitliche Bewilligungspraxis gewährleisten.
Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfall mit uns Kontakt auf.
Bewilligungspflicht/Bewilligungspraxis
Bitte beachten Sie, dass wir für die internen Abklärungen einige Zeit benötigen. Diese ist abhängig von der Komplexität der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.
Ablauf
- Gesuchstellende: Reicht das Gesuch oder Konzept via Servix ein.
- Bewilligungsstelle: Klärt Bewilligungspflicht, nimmt Erstbeurteilung des Konzeptes vor (allenfalls Rückfragen und Korrekturen).
- Bewilligungsstelle: Gibt Gesuch bei involvierten Stellen in Vernehmlassung und klärt Machbarkeit bei Bedarf.
- Bewilligungsstelle: Sammelt Rückmeldungen und erstellt Entscheid (Bewilligung/Auflagen/Absage).
- Gesuchstellende: Entscheid der Bewilligungsstelle erfolgt per E-Mail oder direkt in Servix.
Involvierte Stellen
Komplexe Gesuche werden folgenden ETH-Stellen zur Beurteilung vorgelegt:
- Facility Services
- Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU)
- Rektorat und Akademische Dienste
- Campus Services
- Koordinator Partnerorganisationen
- Portfoliomanagement
- Hochschulkommunikation (HK)
- Stab Wissenschaftskoordination
Bewilligungen der Stadt Zürich
Die von der ETH-Bewilligungsstelle ausgestellten Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen nicht die allfällig nötige Bewilligung der Stadt Zürich.
Für Veranstaltungen an der ETH Zürich benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich, wenn Folgendes geplant ist:
- im Freien Verstärkeranlagen einzusetzen.
- im Freien Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen.
- Getränke und Speisen für die Öffentlichkeit gegen Entgelt abzugeben.
Sollte eines dieser Kriterien auf Ihre Veranstaltung zutreffen, nehmen Sie bitte mindestens sechs Wochen vorher mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen das entsprechende Gesuchsformular zu.
Baubewilligung
Das Positionieren von Exponaten auf dem Gelände der ETH Zürich sowie jegliche Bauvorhaben benötigen u. U. eine Bewilligung der Stadt Zürich.
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen! Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Für die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten gilt ein spezifischer, ETH-interner Prozess. Abhängig von der Positionierung, Grösse und Eigenheit des Projekts gibt es dabei unterschiedliche Vorgehensweisen.
Für nichtbewilligungspflichtige Veranstaltungen in Lehre und Forschung, wie z. B. Präsentationen, Seminare, Workshops oder Vorträge (vgl. Raumbenutzungsreglement), wird die Raumbewilligung direkt durch die Raumreservation des Rektorats im Rahmen der Raumverfügung erteilt.
Für die Raumnutzung durch Dritte sowie für Sponsorenausstellungen an akademischen Veranstaltungen wird gemäss Gebührenordnung zum Raumbenutzungsreglement für Anlässe und Veranstaltungen eine Raummiete erhoben.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die raumverantwortliche Stelle.
Definition «Patronat für eine Veranstaltung Dritter»
Ergänzend zum Raumbenutzungsreglement und der Veranstaltungs-Policy der ETH Zürich ist unter Abschnitt 4 Folgendes festgehalten:
Benutzung durch Dritte Art. 9
Zweck der Benutzung durch Dritte: Für Veranstaltungen Dritter können Räume zur Verfügung gestellt werden. In erster Linie werden Veranstaltungen berücksichtigt, die auf die Ausbildung und auf die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgerichtet sind.
Konkret heisst dies, dass Veranstaltungen Dritter einen direkten Bezug zur und/oder einen Nutzen für die ETH aufweisen müssen. Um dies zu belegen, benötigen Veranstaltungen Dritter zwingend ein Patronat einer ETH internen Stelle.
Als Patronatsgeber sind ausschliesslich folgende Personen berechtigt:
- Mitglieder der Schulleitung
- Vorsteherinnen, Vorsteher der Departemente der ETH Zürich
- Professorinnen, Professoren der ETH Zürich
- Leitende der Abteilungen
- Geschäftsführende der ETH Zürich Foundation
- Geschäftsführende der ETH Industry Relations
Mit der Übernahme eines Patronats bestätigt der Patronatsgeber, die Patronatsgeberin, dass die Veranstaltung einen direkten Bezug zur ETH und/oder einen Nutzen für die ETH aufweist.
Er oder sie übernimmt eine inhaltliche und organisatorische Verantwortung für den Anlass.
Die patronatsgebende Person …
... übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Veranstaltung inhaltlich sowie reputationsmässig zur ETH passt und einen direkten oder indirekten Nutzen für die ETH aufweist.
... gewährleistet, dass es sich beim Veranstalter um eine anerkannte Institution handelt.
... garantiert, dass es sich um keine rein kommerzielle Veranstaltung handelt.
... stellt sicher, dass die Veranstaltung den Bestimmungen des Raumbenützungsreglements entspricht.
... bringt sich nach Möglichkeit inhaltlich selbst in die Veranstaltung mit ein.
... übernimmt idealerweise eine gewisse organisatorische Verantwortung für den Anlass bzw. unterstützt den Veranstalter, die Veranstalterin bei der Umsetzung.
Patronate, die aus reinem Goodwill gegenüber Veranstaltenden übernommen werden, sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Antrag für Bewilligung einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte mind. 3 Wochen vor der geplanten Durchführung online ein. Wir informieren Sie per E-Mail über den Entscheid.
Die Bewilligung von Grossanlässen wie z. B. Kongressen dauert in der Regel länger. Kontaktieren Sie uns entsprechend mind. 6 Wochen im Voraus.
Bei Fragen zum Prozess stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Kontakt
ETH Zürich
Campus Services
Binzmühlestrasse 130
OCT H 55-59
8092
Zürich
Schweiz