Investitionsgüter/Inventar
An der ETH Zürich sind Investitionsgüter dauerhafte Güter (Lebensdauer mind. 1 Jahr) ab einem Anschaffungswert von CHF 10'000 pro Objekt.
Sie müssen zwingend in der zentralen Inventardatenbank der ETH (in ETHIS) inventarisiert werden.
Die geschützte Seite Wegleitung für die Inventarführung an der ETHZ gibt Auskunft über folgende Themen:
1. Zweck des Dokumentes
2. Inventarpflichtige Objekte
3. Fakultative Inventarisierung
4. Zuständigkeiten und Aufgaben der Inventarführung
5. Inventuren und Werthaltigkeitsprüfungen
6. Besondere Inventarien
7. Rollen/Zugangsberechtigung zur zentralen Inventardatenbank
8. Geräte-Löschung / Geräte-Weitergabe
9. Weiterführende Instruktionen
Die verschiedenen Anlageklassen und deren Abschreibungszeiträume finden Sie geschützte Seite hier.
Folgende Dokumente / Formulare und Musterverträge stehen für Sie zur Verfügung.
- geschützte Seite Wegleitung für die Inventarführung an der ETHZ
- geschützte Seite Anlageklassen und deren Abschreibungsdauer
- geschützte Seite Mustervertrag zur Ausleihung von Geräten
- geschützte Seite Mustervertrag zur Schenkung von Geräten
- geschützte Seite Mustervertrag zum Verkauf von Geräten
- geschützte Seite Template contract of donation of device
- geschützte Seite Template loan agreement
- geschützte Seite Template sale of equipment
Eine Übersicht der meist gestellten Fragen zum Thema «Investitionsgüter / Inventar» finden Sie in der FAQ.
Bitte beachten Sie auch unser Schulungsangebot.
Hier finden Sie die relevantesten Artikel im Finanzreglement:
Unterstützung via Ticketsystem finden Sie hier:
geschützte Seite lock SmartDeskKontakt
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8092
Zürich
Schweiz