Abbruch des Doktorats / Rücktritt von der Leitung
Wenn über einen längeren Zeitraum hinweg vereinbarte Ziele durch die:den Doktorierenden nicht erreicht oder grundlegende Erwartungen nicht erfüllt werden, können Sie den Rücktritt von der Betreuung in Erwägung ziehen.
Ein solcher Schritt muss gut begründet, sorgfältig abgewogen und möglichst erst nach Ausschöpfen konstruktiver Lösungsversuche erfolgen. Dennoch ist klar: Wenn eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, kann das Niederlegen der Betreuung im Interesse aller Beteiligten liegen.
Arbeitsvertrag und Lohnzahlung bei Rücktritt
Doktorierende sind nach Rücktritt der Leitung weitere 6 Monate an der ETH Zürich immatrikuliert, damit sie eine neue Leitung für ihr Doktorat finden können.
Sollte ein Rücktritt nach der Verlängerung eines Arbeitsvertrages erfolgen, sind Sie verpflichtet, die Lohnzahlung fortzuführen bis
- der:die Doktorierende eine neue Stelle gefunden hat und somit die Gruppe oder die ETH verlässt, oder das Doktorat nicht mehr weiterführen möchte. Die Auflösung erfolgt in diesem Falle mittels einvernehmlicher Vereinbarung.
- der Vertrag ausläuft, oder
- der:die Doktorierende nach Ablauf der 6 Monaten (relevant ist hierbei das Datum des Schreibens der Doktoratsadministration) keine neue Leitung vorweisen kann und daraufhin exmatrikuliert wird.
Das Ereignis, welches zuerst eintritt, ist ausschlaggebend.
Vereinbarung über bereits erzielte Ergebnisse, Forschungsdaten und Autorenschaften
Regeln Sie mit der:dem Doktorierenden in einer Vereinbarung die Verwendung von bereits erarbeiteten Daten und Ergebnissen, sowie die Rechte auf Autorschaft.
Die Vereinbarung ist im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis und gemäss der von der Schulleitung erlassenen Richtlinien abzuschliessen. Die Research Integrity Advisors Ihres Departments können Sie beim Erstellen der Vereinbarung beraten; bei Uneinigkeit müssen sie zwingend hinzugezogen werden.
Die Vereinbarung muss dem Doktoratsausschuss sowie der Doktoratsadministration zur Kenntnisnahme zugestellt werden.
Sollten Doktorierende das Doktorat abbrechen wollen, müssen sie eine Download Austrittserklärung (PDF, 889 KB) bei der Doktoratsadministration einreichen.
Ist mit dem Doktorat eine Anstellung an der ETH Zürich verbunden, wenden Sie sich frühzeitig Sie an Ihren zuständigen oder Ihre zuständige HR Partner:in.
Sobald der:die Doktoriende eine:n neue:n Leiter:in für die Doktorarbeit an der ETH Zürich gefunden hat, muss dieser bei der Doktoratsadministration mittels Download Formular (PDF, 549 KB) beantragt werden.
Treffen Sie in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung über die bereits erzielten Ergebnisse, Forschungsdaten und Autorenschaften mit der:dem Doktorierenden.