Abschluss & Doktorurkunde

Um Ihre Doktorurkunde zu erhalten und/oder an einer Promotionsfeier teilnehmen zu können, müssen die folgenden Schritte in genau dieser Reihenfolge durchgeführt werden:

  1. Doktorprüfung
  2. Genehmigung der Promotion durch die Departementskonferenz 
  3. Meldung der an der Departementskonferenz genehmigten Promotionen an die Doktoratsadministration durch das Departement
  4. Versand per Post der provisorischen Bestätigung Ihrer Promotion durch die Doktoratsadministration
  5. Abgabe der Pflichtexemplare
    (Frist: spätestens 3 Monate ab Datum der Departementskonferenz)
  6. E-Mail der Doktoratsadministration mit der definitiven Bestätigung des Doktortitels. Ab jetzt dürfen Sie offiziell den Doktortitel führen!
  7. Überreichung der Doktorurkunde an der Promotionsfeier

Wenn Sie Fragen zu administrativen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem letzten Teil Ihres Doktorats haben (z.B. Doktorprüfung, Bestätigung des Doktortitels, Einreichung der Pflichtexemplare, Promotionsfeier), besuchen Sie unser Q&A-Webinar am 15. Januar 2025.