Abschluss & Doktorurkunde

Um Ihre Doktorurkunde zu erhalten und/oder an einer Promotionsfeier teilnehmen zu können, müssen die folgenden Schritte in genau dieser Reihenfolge durchgeführt werden:

  1. Doktorprüfung
  2. Genehmigung der Promotion durch die Departementskonferenz 
  3. Meldung der an der Departementskonferenz genehmigten Promotionen an die Doktoratsadministration durch das Departement
  4. Versand per Post der provisorischen Bestätigung Ihrer Promotion durch die Doktoratsadministration
  5. Abgabe der Pflichtexemplare
    (Frist: spätestens 3 Monate ab Datum der Departementskonferenz)
  6. E-Mail der Doktoratsadministration mit der definitiven Bestätigung des Doktortitels. Ab jetzt dürfen Sie offiziell den Doktortitel führen!
  7. Überreichung der Doktorurkunde an der Promotionsfeier

Fall 1 (positiv)

Bei erfolgreicher Prüfung wird die Dissertation normalerweise an der nächstmöglichen Departementskonferenz genehmigt.

Fall 2 (negativ)

Falls die mündliche Prüfung nicht bestanden oder die Doktorarbeit zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, informiert der bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission den Doktorierenden/die Doktorierende schriftlich über das weitere Vorgehen und teilt ihm/ihr die Frist für die Überarbeitung der Doktorarbeit oder den Termin für die Prüfungswieder­holung mit.

Die Fristen dürfen 6 Monate nicht überschreiten.

Nach der Departementskonferenz wird Ihnen von der Doktoratsadministration die provisorische Bestätigung ihrer Promotion aus- und zugestellt. Sie werden zu diesem Datum auch exmatrikuliert.

Bitte beachten Sie:
Titel und Inhalt der Dissertation dürfen nach Genehmigung durch die Departements­konferenz nicht mehr geändert werden!

Daten der Departementskonferenzen

Sie müssen spätestens 3 Monate nach der für Sie relevanten Departementskonferenz die Pflichtexemplare bei der Doktoratsadministration abgeben.

Informationen zu den Pflichtexemplaren

Viermal jährlich findet eine Promotionsfeier statt, an der die Doktorurkunden überreicht werden.

Eine Anmeldung zur Promotionsfeier ist erst nach Abgabe der Pflichtexemplare möglich. Die Links für die Online-Anmeldung zur Feier werden ca. 6 Wochen vor der Promotions­feier per E-Mail an die betreffenden Absolventinnen und Absolventen versandt. Die Daten können Sie der Tabelle weiter oben auf dieser Seite entnehmen.

Die Daten der Promotionsfeiern sind im Akademischen Kalender und im Veranstaltungskalender publiziert.

Fotos der Promotionsfeier: externe Seite Bildergalerie der Alumni-Vereiningung

Sie können nur an der Promotionsfeier nach der definitiven Bestätigung Ihres Doktortitels teilnehmen (es ist nicht möglich, an einer späteren Promotionsfeier teilzunehmen).

Wenn Sie Fragen zu administrativen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem letzten Teil Ihres Doktorats haben (z.B. Doktorprüfung, Bestätigung des Doktortitels, Einreichung der Pflichtexemplare, Promotionsfeier), besuchen Sie unser Q&A-Webinar am 15. Januar 2025.

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