Pflichtexemplare
Folgende Unterlagen müssen bei der Doktoratsadministration eingereicht werden:
- 2 gebundene Kopien der Doktorarbeit. Ein Exemplar muss auf der ersten Seite oder auf dem Titelblatt vom Leiter bzw. der Leiterin der Doktorarbeit unterschrieben sein.
- Formular Download Abgabe der Dissertations-Pflichtexemplare (PDF, 886 KB)
- Sollte es nicht möglich sein, die Unterschrift des Leiters bzw. der Leiterin auf einem der Exemplare einzuholen, können Sie stattdessen dieses Download Formular (PDF, 788 KB) benutzen, worauf Ihr Leiter bzw. Ihre Leiterin die Unterschrift elektronisch einfügen kann.
- Kontrollblatt für die Doktorurkunde, auf dem Sie mögliche Fehler korrigieren können. Dieses Kontrollblatt wird Ihnen nach der Departementskonferenz zusammen mit Ihrer provisorischen Bestätigung per Post zugesandt.
- Bestätigungsmail der ETH-Bibliothek für das Hochladen der PDF-Version Ihrer Dissertation in der Research Collection.
Versand/Abgabe:
Schicken Sie Ihre Pflichtexemplare und die obengenannten Dokumente per Post.
Beachten Sie, dass alle damit verbundenen Kosten vom Doktoranden selbst getragen werden müssen. Die ETH übernimmt keine Gebühren, die mit Lieferungen aus dem Ausland verbunden sind, wie z.B. Zölle oder Zusatzkosten, die bei privaten Versandunternehmen wie DHL oder FedEx entstehen.
Wenn Sie die Pflichtexemplare persönlich einreichen möchten, können Sie diese bei Campus Info abgeben. Von dort werden Ihre Pflichtexemplare an uns weitergeleitet. Bitte unbedingt deren Öffnungszeiten beachten.
Spätestens drei Monate nach der Departementskonferenz, müssen Sie Ihre Pflichtexemplare einreichen (Datum Departementskonferenz + 3 Monate). Frühestens können Sie die Pflichtexemplare nach Erhalt der provisorischen Bestätigung einreichen. Letztere wird nach der Departementskonferenz verschickt. Die Daten der Departementskonferenzen können Sie unserem akademischen Kalender entnehmen.
Bevor Sie Ihre Pflichtexemplare bei der Doktoratsadministration einreichen, muss zwingend eine elektronische Version Ihrer Doktorarbeit in der Research Collection hochgeladen werden. Sie dürfen die elektronische Version Ihrer Doktorarbeit erst nach der Departementskonferenz hochladen. Im Gegensatz zur gedruckten Version, darf hierbei der Lebenslauf aus Gründen des persönlichen Datenschutzes weggelassen werden.
Ist eine elektronische Veröffentlichung in der Research Collection aus urheberrechtlichen oder patentrechtlichen Gründen (z. B. Verlags-Publikationen) oder wegen laufenden Nachfolgegesuchen bei Institutionen der Forschungsförderung nicht möglich, kann man befristet von der elektronischen Publikationspflicht entbunden werden. Das Abstract wird in jedem Fall publiziert.
Eine zeitlich befristete Nichtveröffentlichung des Volltextes einer Doktorarbeit kann direkt im Publikationsprozess der Research Collection zeitgleich mit dem Hochladen der Doktorarbeit unter Angabe des Grundes veranlasst werden (vgl. Zugriffsrechte). Die zulässigen Embargofristen betragen 12, 24 oder 36 Monate.
Das in der Research Collection veranlasste Embargo gilt nur für die elektronische Version der Doktorarbeit. Ausschliesslich bei Embargoanträgen aufgrund von Patentanmeldungen wird zudem eine maximal zwölfmonatige Ausleihsperre der gedruckten Exemplare veranlasst.
Auch in diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Dissertation zur Archivierung in der Research Collection hochzuladen! Im Sinne der Open-Access-Policy der ETH Zürich wird nach der Sperrfrist schliesslich jede Dissertation in der Research Collection veröffentlicht.
Format & Druck
Das Format der gedruckten Version Ihrer Doktorarbeit ist frei wählbar. Das Titelblatt gemäss Download Titelblattvorlage (PDF, 170 KB) ist Pflicht, entweder als Cover oder dann als erste Seite nach dem Cover. In diesem Fall muss das Cover zwingend Ihren Namen, den Titel der Arbeit und die Dissertationsnummer aufführen.
Achtung:
Spiralheftung, Ring- oder Klemmbindung sind nicht gestattet, da sie von den Bibliotheken zurückgewiesen werden.
Eine vollständige Übersicht zum Aufbau der Doktorarbeit finden Sie in "Anhang 2: Gestaltung der Doktorarbeit", S. 16 in Ausführungsbestimmungen der Rektorin zur Doktoratsverordnung ETH Zürich.
Sie können Ihre Doktorarbeit auch an der ETH drucken lassen. Informieren Sie sich dazu auf dem Webshop von Print & Publish.
Zudem ist Folgendes zu beachten:
- Das Titelblatt muss gemäss Download Titelblattvorlage (PDF, 170 KB) erstellt werden. Ist die Dissertation in Englisch verfasst worden, benutzen Sie das englische Titelblatt, ist der Text in Deutsch, muss auch das Titelblatt in Deutsch sein.
- Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die englische Bezeichnung "Swiss Federal Institute of Technology" nicht mehr benutzt werden darf. Die ETH tritt nur noch unter der Bezeichnung "ETH Zürich" (dt.) oder "ETH Zurich" (engl.) auf.
- Für alle, die sich ab 01.01.2003 zum Doktorat angemeldet haben, ist dies ausnahmslos: Doktor/in der Wissenschaften bzw. Doctor of Sciences (Dr. sc. ETH Zürich).
- Sie sind verpflichtet, Ihrem Leiter / Ihrer Leiterin und den Korreferenten / Korreferentinnen je ein Exemplar Ihrer definitiven Doktorarbeit zukommen zu lassen (gebunden oder elektronisch).