Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung
Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gründe auf begründetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verlängern.
Auf ein verspätet eingereichtes Gesuch wird nicht eingetreten, s. Art. 12 der externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürichcall_made und zu Art. 12 der DownloadAusführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich (PDF, 366 KB)vertical_align_bottom
Fristen Basisprüfung
Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies aufgeführt unter «Letztmögliche Termine»: Basisprüfung 1. Versuch, Basisprüfung Wiederholung.
Gesuch und Termin für die Einreichung eines Verlängerungsgesuchs
Ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Fristen für die Basisprüfung muss grundsätzlich bis spätestens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Prüfungsplanstelle eingereicht werden:
Falls als Basisprüfungsfrist das Frühjahrssemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis spätestens Sonntag, 17. März 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.
Falls als Basisprüfungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis spätestens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.