Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung

Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gründe auf begründetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verlängern.

Fristen Basisprüfung

Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies aufgeführt unter «Letztmögliche Termine»: Basisprüfung 1. Versuch, Basisprüfung Wiederholung.

Gesuch und Termin für die Einreichung eines Verlängerungsgesuchs

Ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Fristen für die Basisprüfung muss grundsätzlich bis spätestens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Prüfungsplanstelle eingereicht werden:

Postanschrift:

ETH Zürich
Prorektor Studium
c/o Prüfungsplanstelle
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Mailadresse:

Falls als Basisprüfungsfrist das Frühjahrssemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis spätestens Sonntag, 17. März 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

Falls als Basisprüfungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis spätestens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

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