Sprachanforderungen
Für viele Partnerhochschulen des weltweiten Austauschprogramms ist ein Englisch-Sprachtest obligatorisch. Was zu unternehmen ist, erklärt diese Seite.
Ihre Verantwortung
- Sie müssen bis zur angegebenen Einreichfrist einen gültigen und von der Partnerhochschule akzeptierten Sprachnachweis vorweisen können.
- Liegt der nicht rechtzeitig vor, verfällt Ihr Austauschplatz. Weil Sie dadurch anderen Studierenden einen Austauschplatz nehmen würden, würden Sie von künftigen Austauschen ausgeschlossen werden.
Übersicht
Die Partnerhochschulen legen die Anforderungen an die Sprachnachweise fest. Unten finden Sie alle Partnerhochschulen pro Land. Die zweite Spalte zeigt, ob ein Nachweis notwendig ist. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Nein: Sie brauchen keinen Sprachnachweis und müssen nichts unternehmen.
- ETH-Sprachbestätigung: Wenn Sie bei der Bewerbung in Mobility-Online C1 oder höher für Ihre Englischkenntnisse angeben können (Selbsteinschätzung), erhalten Sie nach der definitiven Zusage für eine Partnerhochschule automatisch die ETH-Sprachbestätigung. Sie müssen nichts unternehmen und keine Belege vorweisen.
- Ja:
- Beachten Sie die für Sie relevante Einreichfrist (letzte beide Spalten).
- Klicken Sie auf den Namen der Partnerhochschule (erste Spalte) und lesen Sie die individuellen Anforderungen unter «Sprachnachweis» sorgfältig durch. Die Anforderungen variieren teilweise stark. Wichtig: Sie müssen die Anforderungen aller Partnerhochschulen erfüllen, für die Sie sich bewerben.
- Klicken Sie auf "ja" (zweite Spalte), um Ihre nächsten Schritte zu sehen.
- Beachten Sie die für Sie relevante Einreichfrist (letzte beide Spalten).
Kontaktieren Sie die Mobilitätsstelle oder Partnerhochschule frühzeitig bei Unklarheiten.
- Sie müssen keinen Test mehr ablegen.
- Sie müssen den Sprachnachweis bei der Bewerbung an der Partnerhochschule einreichen. (Bei der Mobilitätsstelle müssen Sie ihn nicht einreichen.)
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Nachweis alle Anforderungen erfüllt, kontaktieren Sie mindestens zwei Monate vor der jeweiligen Sprachnachweis-Einreichfrist die Mobilitätsstelle.
- Die Zeitplanung ist entscheidend. Es kann bis zu fünf Wochen oder mehr dauern, bis die Resultate vorliegen. Zudem sind Testdaten schnell ausgebucht. Planen Sie diese Zeit unbedingt ein.
- Sie müssen den Sprachnachweis bei der Bewerbung an der Partnerhochschule einreichen. (Sie müssen den Sprachnachweis bei der Bewerbung an der Partnerhochschule einreichen. (Bei der Mobilitätsstelle müssen Sie ihn nicht einreichen.)