Vorgaben an Forschende
Für Tierversuche gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Seite bietet einen Überblick für Forschende der ETH Zürich. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der zuständigen Ämter (externe Seite Kanton, externe Seite Bund). Die Tierschutzbeauftragten der ETH Zürich bietet Forschenden weitere Beratung an.
Wenn Sie in der Schweiz mit lebenden Tieren wissenschaftlich arbeiten, gilt diese Aktivität als Tierversuch im Sinne des Schweizer externe Seite Tierschutzgesetzes. Damit gelten für Sie die hier beschriebenen Vorschriften.
Beachten Sie, dass diese weite Definition von «Tierversuch» sehr viele verschiedene Situationen abdeckt:
- Sie betreiben Forschung oder Lehre.
- Sie benutzen Tiere als Mittel zum wissenschaftlichen Zweck oder Sie möchten Erkenntnisse über Tiere gewinnen.
- Sie gewinnen Proben aus lebendigen oder getöteten Tieren, um wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Forschung unter das Tierschutzgesetz fällt, können Ihnen die Mitglieder der Forschungsethik & Tierschutz Gruppe der ETH Zürich Auskunft geben.
Wenn Sie in der Schweiz wissenschaftlich mit Tieren arbeiten, müssen Sie:
- je nach Rolle eine Grundausbildung und regelmässige Weiterbildungen absolvieren
- für jeden Tierversuch und für Änderungen an laufenden Projekten eine externe Seite Bewilligung beim kantonalen Veterinäramt beantragen
- für eine vom kantonalen Veterinäramt bewilligte, artgerechte Tierhaltung sorgen
- während des Versuchs die Überwachung der Tiere und die Einhaltung der Abbruchkriterien dokumentieren sowie allenfalls Auflagen einhalten
- nach jedem Versuch sowie jährlich einen Bericht für das kantonale Veterinäramt verfassen
Sie als Forscher oder Forscherin sind verantwortlich dafür, einen Antrag zu schreiben und darin Ihr Projekt und die Güterabwägung, die dahinter steht, darzulegen. Die Tierschutzbeauftragten beraten Sie zu den Anforderungen und prüfen Ihren Antrag. Im Anschluss geht der Antrag an das externe Seite kantonale Veterinäramt, das ihn ablehnt oder bewilligt. Bei belastenden Tierversuchen bezieht das Amt die kantonale Tierschutzkommission ein, die ihm eine Empfehlung abgibt.
Alle nötigen Unterlagen finden Sie auf der Seite externe Seite Versuchstiere & Tierversuche des kantonalen Veterinäramts. Bitte lassen Sie sich von den Tierschutzbeauftragten beraten, bevor Sie zum ersten Mal einen Antrag schreiben.
Gesuche können beim kantonalen Veterinäramt laufend eingegeben werden. Falls Sie Tierversuche durchführen möchten, die externe Seite als belastend eingestuft werden, wird das Gesuch an die kantonale Tierschutzkommission überwiesen.
Die Beurteilung eines belastenden Tierversuchsgesuchs dauert typischerweise vier bis fünf Monate. Rechnen Sie etwas mehr Zeit ein, wenn Sie mit dem Verfahren noch nicht vertraut sind.
Bewilligungen für Tierversuche sind maximal drei Jahre lang gültig.
Wenn Sie Tierversuche durchführen oder leiten wollen, müssen Sie zunächst vom kantonalen Veterinäramt anerkannte Kurse belegen. Am einfachsten geht das beim externe Seite Institut für Labortierkunde (LTK) der UZH und Sicherheit, Gesundheit, Umwelt Abteilung (SGU) der ETH:
Vor allem die Einführungskurse sind meist schnell ausgebucht - melden Sie sich daher frühzeitig an. Als Alternative zu einem LTK-Kurs erkundingen Sie sich bei den Tierschutzbeauftragten nach der Gleichwertigkeit von Kursen, die von der European Laboratory Animal Associations (externe Seite FELASA) im Ausland akkreditiert wurden.
Hierbei ist eine 1-tägige Nachschulung in der Schweiz notwendig.
Um Versuche zu leiten, müssen Sie ausserdem weitere Anforderungen erfüllen:
- Hochschulabschluss, der Grundwissen in den Fächern Anatomie, Physiologie, Zoologie und Verhaltenskunde, Genetik und Molekularbiologie sowie Hygiene und Biostatistik mit sich bringt
- dreijährige praktische Erfahrung mit Tierversuchen
- für Tierversuche mit wenig verwendeten Tierarten oder mit nicht standardmässigen experimentellen Methoden: Nachweis der nötigen Spezialkenntnisse
Unabhängig von Ihrer Rolle sind Sie verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden:
- In je vier Jahren müssen Sie vier fachspezifische Weiterbildungstage nachweisen.
- Dazu können Sie Kurse, Kongresse oder geeignete Veranstaltungen nutzen.
- Das LTK in Zusammenarbeit mit der ETH stellt externe Seite anerkannte Weiterbildungskurse zur Verfügung.
- Falls Sie eine Veranstaltung nutzen möchten, die noch nicht anerkannt ist, müssen Sie die Anerkennung beim kantonalen Veterinäramt externe Seite beantragen. Die Tierschutzbeauftragten können Ihnen dabei helfen.
Kontakt
ETH Zürich
Tierschutz
Wolfgang-Pauli-Str. 27
8093
Zürich
Schweiz