Tierversuche: Definition, Notwendigkeit und ethische Abwägungen

Was ist ein Tierversuch?

Die externe Seite Tierschutzgesetzgebung definiert, was in der Schweiz als Tierversuch gilt: Immer dann, wenn mit Hilfe von Tieren eine wissenschaftliche Frage beantwortet, ein Stoff geprüft oder die Wirkung einer Handlung am Tier festgestellt werden soll, so gilt dies als Tierversuch. Gleiches gilt, wenn Tiere für die Aus- und Weiterbildung genutzt und wenn genetisch veränderte Tiere erzeugt oder gezüchtet werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Tier die Nutzung als solche wahrnimmt oder nicht. Neben den wohl bekanntesten Versuchen mit Labornagetieren gelten auch Beobachtungen an Wildtieren als Tierversuche, sofern Forschende damit eine wissenschaftliche Fragestellung untersuchen.

Ebenfalls als Tierversucht gilt es, wenn von Tieren Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten gewonnen werden, mit einer Ausnahme: Geschieht dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Praxis, so ist das kein Tierversuch. Dies gilt auch für Nebenprodukte, die in der Landwirtschaft anfallen.

Der in der externe Seite Gesetzgebung geregelte Bereich der Tierversuche umfasst alle Wirbeltiere, Panzerkrebse und Kopffüsser (unter anderem Tintenfische) und dabei neben den geborenen auch zahlreiche ungeborene Entwicklungsstadien: Bei Säugetieren, Vögeln und Reptilien ist das letzte Drittel der Trächtigkeit beziehungsweise Brutdauer von der Gesetzgebung erfasst, bei Fischen und Amphibien alle Larvenstadien, die Futter aufnehmen. Alle Versuche mit diesen Tieren in diesen Entwicklungsstadien gelten also als Tierversuche. Diese werden in verschiedene Schweregrade eingeteilt und brauchen alle eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramts.

Was gilt als Tierversuch? Einen Stoff prüfen, den Effekt einer Massnahme auf das Tier ermitteln, Zellen, Organe und Körperflüssigkeiten gewinnen, eine wissenschaftliche Fragestellung beantworten und wenn Tiere für die Aus- und Weiterbildung gebraucht werden.
Was gilt als Tierversuch?  (Bild: Layout angepasst von tierversuche-verstehen.de)