Ethische Fragen

Ethische Fragestellungen werden im Alltag vieler Forschender immer wichtiger. Das ist gut so, denn wissenschaftliche Kompetenz kann sich nur voll entfalten, wenn auch das Verhältnis zur Forschungsgemeinschaft und zur Gesellschaft stimmt. Die Vielfalt ethischer Themen kann aber auch verwirrend sein - diese Seite bietet daher einen Überblick zu Verantwortungsbereichen und Anlaufstellen an der ETH Zürich.

Die ETH Zürich stellt sicher, dass Menschen in der Forschung angemessen geschützt werden. Den Rahmen hierfür bilden die nationale und die kantonale Gesetzgebung sowie die Reglemente der ETH selbst.

Forschung am Menschen oder mit Personendaten muss je nach Zuständigkeit von der Ethik-Kommission der ETH Zürich oder der externe Seite Kantonalen Ethikkommission genehmigt werden.

Weitere Einzelheiten finden sich auf der Seite Forschung an und mit Menschen

Tierversuche sind durch das externe Seite Tierschutzgesetz des Bundes und die Policy der ETH Zürich zur tierexperimentellen Forschung streng geregelt. Forschende müssen mit Tieren fachkundig und verantwortungsbewusst umgehen und die externe Seite 3R-Prinzipien vorbildlich umsetzen.

Bewilligungen für die Forschung an Tieren erteilt das externe Seite Kantonale Veterinäramt; der Stab Forschung der ETH Zürich bietet zusätzliche Beratung an.

Weitere Einzelheiten finden sich auf der Seite zu Tierversuchen

Der Zugang zu pflanzlichem, tierischem oder bakteriellem Material aus dem Ausland und dessen Verwendung zu Forschungszwecken ist im externe Seite Schweizer Recht geregelt.
Wenn Sie mit biologischem Material aus dem Ausland forschen, müssen Sie unter Umständen das im externe Seite Nagoya-Protokoll festgelegte Framework für den Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) einhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Nagoya-Protokoll (nur auf Englisch).

Integrität ermöglicht das gegenseitige Vertrauen, auf dem die Wissenschaft beruht. Die gute wissenschaftliche Praxis, die daraus resultiert, beinhaltet zuvorderst Transparenz bei der Planung, Durchführung und Publikation von Forschungsarbeiten, betrifft aber auch die Erfüllung von Pflichten bei der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und die Wahrung der Interessen der ETH Zürich.

Als Anlaufstelle bei Problemen rund um die wissenschaftliche Integrität dienen die Vertrauenspersonen; mit der strategischen Weiterentwicklung des Themas befasst sich die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis.

Weitere Details und Links finden sich auf der Webseite zu wissenschaftlicher Integrität.

Die Arbeit mit sensiblen Daten und grossen Datenmengen stellt hohe Ansprüche an die Forschenden. Dazu gehören auch der Schutz von Personendaten und die Verfügbarmachung von Daten innerhalb der Forschungsgemeinschaft, um die wissenschaftliche Integrität zu wahren.

Für den Datenschutz an der ETH Zürich zuständig ist der Rechtsdienst. Beratung zu praktischen Aspekten wie Datenmanagement bietet die Gruppe Forschungsdatenmanagement und Datenerhalt der ETH-Bibliothek.

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