Die Schweiz verlassen
Verfallsanzeige
In der Regel erhalten Sie ca. 30 Tage vor Ablauf Ihrer Schweizer Aufenthaltsbewilligung ein Schreiben mit dem Namen «Verfallsanzeige». Wenn Sie dieses Schreiben erhalten, reagieren Sie und informieren die Behörden über Ihr Ausreisedatum.
Abmeldung bei den Behörden
Sie können sich bei den Behörden 30 Tage vor der Abreise aus der Schweiz abmelden:
- Ausserhalb der Stadt Zürich bei der gleichen Stelle (Gemeindeverwaltung), bei der Sie sich angemeldet haben.
- In der Stadt Zürich bei einem der drei externe Seite Personenmeldeämter (Zürich Süd, West und Nord).
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall in der Schweiz ab, da es ansonsten bei einer späteren Wiedereinreise zu Problemen führen kann.
Mietvertrag
Haben Sie einen Mietvertrag durch die ETH, die WOKO oder ein Zimmer über den freien Markt? Im Vertrag sehen Sie, wie und wann Sie den Vertrag kündigen können und welche Fristen zu beachten sind.
Krankenversicherung
Mit der behördlichen Abmeldebestätigung, die Sie gegen eine Gebühr erhalten, können Sie Ihre Schweizer Krankenversicherung kündigen. In der Stadt Zürich können Sie die externe Seite Abmeldebestätigung online beantragen.
Steueramt
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Steueramt in Verbindung (+41 44 412 33 11), um zu klären, ob von Ihrer Seite noch etwas benötigt wird, bevor Sie die Schweiz verlassen.
Schweizer Bankkonto
Wenn Sie ein Schweizer Bankkonto haben, wenden Sie sich direkt an Ihre Bank und erkundigen Sie sich nach dem Vorgehen, wenn Sie es behalten oder schliessen möchten.
SBB Halbtax kündigen
Wenn Sie ein SBB Halbtax haben, finden Sie auf der externe Seite SBB Webseite Informationen, wie Sie den Vertrag kündigen können.