Wechsel oder Kündigung der Schweizer Krankenversicherung
Wechsel der Krankenversicherung
Wenn Sie Ihr Studierendenversicherungspaket ändern und zu einer anderen Versicherung wechseln möchten, können Sie dies tun. Hierfür ist in der Regel ein neuer Befreiungsantrag notwendig.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer aktuellen Versicherung nach den Bedingungen, bevor Sie die Krankenkasse wechseln.
Stellen Sie sicher, dass:
- Die neue Versicherung in Ihrem Wohnkanton akzeptiert wird;
- Sie während der gesamten Übergangszeit versichert sind;
- Sie einen neuen Befreiungsantrag einreichen.
Abreise aus der Schweiz: Kündigung der Krankenversicherung
Vergessen Sie nicht, Ihre Krankenversicherung vor Ihrer Abreise ins Ausland zu kündigen! Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich ab und verlangen Sie eine Abmeldebestätigung (s. Beispiel).
Stadt Zürich: Bei einem der externe Seite 3 Personenmeldeämtern
Ausserhalb der Stadt Zürich: Bei der zuständigen Gemeindeverwaltung)
- Eine Abmeldung ist frühestens 30 Tage vor Abreise möglich.
Stadt Zürich: externe Seite Benötigte Dokumente.
- Informieren Sie Ihre Versicherung über das geplante Abreisedatum und reichen Sie die Abmeldebestätigung ein.
Alle Anbieter von Studentenversicherungen erstatten die Prämien für bereits bezahlte, ungenutzte und ganze Monate zurück. Die Rückerstattung erfolgt auf Ihr Schweizer Bank- oder Postkonto (vereinbaren Sie mit Ihrer Bank, dass Ihr Konto erst geschlossen wird, wenn alle erwarteten Rückzahlungen erfolgt sind).
Falls die Rückerstattung auf eine ausländisches Konto gemacht werden muss, tragen Sie die Überweisungsgebühren selber (was teuer sein kann).