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Neuregelung der Open-Access-Pflicht für Doktorarbeiten
Auf Grundlage der revidierten Doktoratsverordnung der ETH Zürich sind Ausnahmen von der Open-Access-Veröffentlichungspflicht nur noch mit zeitlicher Befristung und unter Angabe des Rückstellungsgrundes möglich.
von ETH-Bibliothek