Anstellung & Arbeit
Sie arbeiten an der ETH Zürich? Hier finden Sie nützliche Informationen rund um die Anstellung. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership gerne zur Verfügung.
Offene Stellen
Die ETH Zürich fördert interne Stellenwechsel. Beachten Sie auch die externen Stellenausschreibungen.
Beratung, Hilfe und Unterstützung
Mitarbeitende werden in privaten und beruflichen Herausforderungen unterstützt.
ETHIS: Persönliche Daten
Mit dem Mitarbeitendenportal ETHIS können Sie eigenständig Ihre persönlichen Daten pflegen, Ihre Anstellungsdaten oder Lohnabrechnungen einsehen oder Ihre Arbeitszeit erfassen.
Die ETH Zürich bietet verschiedene Berufslehren für junge Erwachsene an.
Weitere Themen
Erhöhung des Referenzalters für Frauen
Das gesetzliche Rentenalter in der Schweiz beträgt aktuell für Frauen 64 und für Männer 65 Jahre. Die Reform AHV 21 sieht vor, das Referenzalter (bisher: Rentenalter) für Frauen schrittweise auf 65 Altersjahre* zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Ab 2028 gilt für Frauen wie Männer das einheitliche Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 sieht die Reform AHV 21 Ausgleichsmassnahmen vor. Die an der ETH betroffenen Frauen wurden bereits über diese Änderungen informiert.
*An der ETH Zürich können Frauen bereits heute bis zum 65. Altersjahr weiterarbeiten, falls sie dies wünschen. Ein solcher Anspruch muss bis spätestens sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters bei der vorgesetzten Person schriftlich gemeldet werden.
Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge
Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Die Umwandlungssätze für Frauen im Alter von 63 und 64 Jahren werden aktuell durch das paritätische Organ der Pensionskasse Publica geprüft. Änderungen werden im Jahr 2024 kommuniziert und mit der Änderung des Vorsorgereglements umgesetzt, welches ab 1. Januar 2025 gültig ist.
- Ferien sind in dem Jahr zu beziehen, in dem sie anfallen. In Absprache mit Ihrer vorgesetzten Person dürfen maximal zwei Wochen (bei einem 100%-Pensum) auf das Folgejahr übertragen werden. Der Ferienübertrag muss bis zum 31. März des Folgejahres bezogen werden.
Sollte Ihr Feriensaldo Ende 2023 trotzdem höher sein und sechs Wochen übersteigen, werden die Ferien, welche älter als fünf Jahre sind (Feriensaldoübertrag ins Jahr 2019), gemäss externe SeiteBundespersonalgesetz (Art. 17acall_made) automatisch gestrichen und Ihr Anspruch erlischt. - Pro Kalenderjahr sind zwei Wochen Ferien am Stück zu beziehen.
- Bitte beachten Sie, dass per 1. Januar 2024 maximal 100 Arbeitsstunden ins neue Jahr übertragen werden können. Arbeitsstunden, die 100 Stunden übersteigen, werden automatisch gestrichen. Überstunden sind während des Jahres durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren.
- Dienstaltersgeschenke (DAG) in Form von bezahltem Urlaub müssen innerhalb von fünf Jahren bezogen werden, danach verwirkt der Anspruch.
Ein allfälliger Antrag für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) für das Steuerjahr 2023 ist beim zuständigen kantonalen Steueramt (Wohnsitzkanton) bis 31. März 2024 einzureichen.
Mitarbeitende, die der Quellensteuerpflicht unterliegen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Informationen über ihre weiteren Einkünfte laufend der ETH Zürich zu übermitteln. Diese Angaben sowie allfällige Anpassungen der Partnerdaten, der familiären Verhältnisse oder ein Wohnortwechsel müssen zeitnah in ETHIS vorgenommen werden unter Persönlich > Anstellung & Lohn > Quellensteuer.
Bleib neugierig! – Grosser Lernevent für alle ETH-Mitarbeitenden
Was bedeutet lebenslanges Lernen, und was bringt es uns, neugierig durchs (Arbeits-)leben zu gehen? Mit dem Lernevent im November laden wir alle ETH-Mitarbeiter:innen zum Austausch darüber ein. Lassen Sie sich inspirieren von Expert:innen aus Neurowissenschaft, Zeitforschung, Führungskultur und weiteren spannenden Themen.
Die Arbeitswelt der Zukunft an der ETH
Standortunabhängiges Arbeiten, lebenslanges Lernen und digitale Transformation: Für manche ETH-Mitarbeitende ist dies bereits Realität. Andere hatten bisher wenige Berührungspunkte mit diesen Entwicklungen. Dank eines neuen Positionspapiers sowie Unterstützungsangeboten sollen sich nun alle ETH-Mitarbeitenden verstärkt mit der «Arbeitswelt der Zukunft» auseinandersetzen können.
Angehörigenbetreuung und Arbeitsalltag besser vereinbaren
Nicht wenige Menschen an der ETH Zürich stehen vor der Herausforderung, ihre berufliche Tätigkeit mit der Betreuung von Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Eine neue, umfassende Webseite sowie Veranstaltungen sollen ETH-Angehörige dabei unterstützen.