Ombuds- und Vertrauenspersonen
Bei den Ombuds- und Vertrauenspersonen finden Angehörige der ETH Zürich Gehör in schwierigen Situationen:
- Die Ombudspersonen sind eine allgemeine Anlaufstelle bei Konflikten, die im direkten Gespräch nicht gelöst werden können, und bei Verdacht auf rechtlich unkorrektes Verhalten.
- Die Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner für Fragen bezüglich Integrität in der Forschung.
Beide Anlaufstellen sind unabhängig und behandeln alle Informationen vertraulich. Sie involvieren weitere Personen und Einheiten nur, wenn es der Fall erfordert und unter Wahrung der Vertraulichkeit. Sie können keine Anordnungen treffen, aber Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Kontakte vermitteln.
Die Ombuds- und Vertrauenspersonen werden auf der Grundlage der Organisationsverordnung ETH Zürich von der Schulleitung gewählt.
Dr. Margrit Leuthold
Persönliche Seite
Jonas Nakonz
Persönliche Seite
Prof.em. Annette Spiro
Persönliche Seite
Rechtsanwältin Kathrin Teuscher
Persönliche Seite
Die Ombudsstelle berät zu folgenden Themen:
- Konflikte am Arbeitsplatz und im Studium
- Whistleblowing bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten von Angehörigen der ETH Zürich
- Andere Fälle von problematischem Verhalten im Sinne von Verstössen gegen den DownloadCompliance Guidevertical_align_bottom (ausser im Bereich wissenschaftliche Integrität - siehe hierfür die Vertrauenspersonen)
Die Ombudspersonen führen Ihr Mandat in Anlehnung an die externe Seiteethischen Standardscall_made der Internationalen Ombudsmann Vereinigung aus.
Tätigkeitsberichte
Der DownloadTätigkeitsbericht der Ombudsstelle 2023 (PDF, 99 KB)vertical_align_bottom fasst die Aktivitäten des Jahres 2023 zusammen.
DownloadTätigkeitsbericht der Ombudsstelle 2022 (PDF, 104 KB)vertical_align_bottom
DownloadOmbudsstellen-Tätigkeitsbericht 2021 (PDF, 161 KB)vertical_align_bottom
Prof. em. Dr. Renate Schubert
Details
Prof. em. Dr. Karl-Heinz Altmann
Details
Die Vertrauenspersonen unterstützen Angehörige der ETH Zürich im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis. Sie arbeiten durch Zuhören, Beraten und – falls erwünscht – Vermitteln und Schlichten an realisierbaren, ausgewogenen und für die Beteiligten akzeptablen Lösungen, wenn der Gegenstand des Konfliktes einen in den Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität (Integritäts-Richtlinien) adressierten Aspekt betrifft.
- Autorschaftskonflikte
- Probleme mit der Datenweitergabe oder der Datenübergabe beim Weggang von der ETH Zürich
- Interessenkonflikte bei Gutachtertätigkeiten
Für die ethische Beurteilung von Forschungsvorhaben sind nicht die Vertrauenspersonen, sondern die Ethikkommission zuständig.