Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel liegt vor, wenn ein Wechsel vor Erwerb eines Studienabschlusses auf derselben Studienstufe erfolgt.
- Nach Eintritt ins Bachelor-Studium an der ETH Zürich kann vor Erwerb des Bachelor-Diploms maximal zweimal der Studiengang gewechselt werden.
- Ein zweiter Studiengangwechsel ist nicht zulässig, wenn ein endgültiger Ausschluss aus dem ersten und zweiten Studiengang vorliegt.
- Falls Sie im ursprünglichen Studiengang die Basisprüfung oder andere Prüfungen ein- oder zweimal nicht bestanden haben, ist ein Studiengangwechsel unter Umständen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Durch Studiengangwechsel kann man sich den Folgen nicht eingehaltener Studienfristen nicht entziehen (z.B. Ausschluss aus dem Herkunftsstudiengang).
Rechtsgrundlagen
- Artikel 41, 43-45 der externe Seite Zulassungsverordnung ETH Zürich
- Artikel 5-10, 15-26 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
Senden Sie nach der Freigabe der Einschreibung für das Folgesemester einen schriftlichen Antrag auf Studiengangwechsel per E-Mail an die Kanzlei ().
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Prüfungen
Melden Sie sich fristgerecht von Prüfungen ab, falls Sie sich zu Prüfungen angemeldet haben, diese aber nicht absolvieren möchten.
Falls Sie beabsichtigen die Prüfungen zu schreiben, senden Sie den Antrag auf Studiengangwechsel erst nachdem die Resultate verfügt worden sind.
Bachelor Humanmedizin
In den Bachelor-Studiengang Humanmedizin kann nur gewechselt werden, wenn ein Studienplatz an der ETH Zürich für das entsprechende Herbstsemester zugeteilt wird. Die Studienplätze sind beschränkt und die Vergabe erfolgt zentral über swissuniversities nach Ablegen des Eignungstests für das Medizinstudium.
Anmeldung zum Medizinstudium: externe Seite swissuniversities
Informationen zur Zulassung: ETH Bachelor Humanmedizin
Die Informationen zu Anrechnungen von ETH-Studienleistungen finden Sie hier.
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei.
Fragen zum neuen Studiengang stellen Sie beim entsprechenden Studiensekretariat.
Bei weiteren Unklarheiten zum Studiengangwechsel wenden Sie sich an das Team Beratung & Coaching.
Nach Eintritt ins Master-Studium an der ETH Zürich kann vor Erwerb des Master-Diploms maximal einmal der Studiengang gewechselt werden.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 41, Absätze 3-6 der externe Seite Zulassungsverordnung ETH Zürich
- Artikel 5-10 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
Sie senden einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail an die Kanzlei, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich haben und Folgendes möchten
- in einen gemäss aktuellem Master-Studienreglement konsekutiven Master-Studiengang derselben Studienrichtung wie Ihr Bachelor eintreten und Ihr Bachelor-Abschluss liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Studiengangwechsel nicht mehr als vier Jahre zurück
- in einen konsekutiven Master-Studiengang einer anderen Studienrichtung als Ihr Bachelor eintreten. Der Übertritt ist gemäss aktuellem Master-Studienreglement reglementiert und Ihr Bachelor-Abschluss liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Studiengangwechsel nicht mehr als vier Jahre zurück.
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie von der Kanzlei schriftlich Bescheid.
Wenn Sie keinen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich haben, müssen Sie sich erneut bei der Zulassungsstelle bewerben.
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei.
Bei Fragen zum neuen Studiengang kontaktieren Sie das entsprechende Studiensekretariat.
Didaktische Ausbildung
Sie möchten vom ETH-Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LD) zum ETH-Ausbildungsgang Didaktik Zertifikat (DZ) oder umgekehrt wechseln, oder Sie möchten in ein anderes Fach desselben Studiengangs (LD) bzw. Ausbildungsgangs (DZ) wechseln ohne den Ersteren abzuschliessen beziehungsweise abgeschlossen zu haben.
- Artikel 5 der Weisung Download Studiengangwechsel (PDF, 275 KB)
- Artikel 37, Absätze 1 - 5, Download Studienreglement 2012 für den Ausbildungsgang Didaktik Zertifikat (PDF, 3.3 MB)
- Artikel 43, Absatze 1 - 4, Download Studienreglement 2006 für den Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen (PDF, 1.5 MB)
Bewerbung bei Kanzlei
Senden Sie einen schriftlichen Antrag auf Studiengangwechsel per E-Mail an die Kanzlei () sofern Sie die Voraussetzungen für das vereinfachte Bewerbungsverfahren zum neuen Studiengang erfüllen.
Sobald Ihr Antrag geprüft worden ist, erhalten Sie von der Kanzlei schriftlich Bescheid.
Bewerbung bei Zulassungsstelle
In allen anderen Fällen müssen Sie sich im Standardverfahren bei der Zulassungsstelle bewerben.
Bei administrativen Fragen im Zusammenhang mit dem Studiengangwechsel mit vereinfachter Bewerbung wenden Sie sich an die Kanzlei.
Für studiengangspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die Studiengangsverantwortlichen.
Wiedereintritt
Nicht um Studiengangwechsel, sondern um Wiedereintritt handelt es sich, wenn Sie nach Austritt aus der ETH
- einen anderen ETH-Bachelor- / Master-Studiengang beginnen oder wieder in den gleichen Bachelor- / Master-Studiengang eintreten möchten.
- direkt nach einem ETH-Bachelor- / Master-Abschluss als Zweitstudium einen anderen ETH-Bachelor- / Master-Studiengang beginnen möchten.