Wiedereintritt Bachelor
Studierende, die aus der ETH ausgetreten oder von der ETH exmatrikuliert worden sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen erneut in einen ETH-Bachelor-Studiengang immatrikulieren.
Folgende Fälle von Wiedereintritt werden unterschieden:
- Sie möchten nach Austritt aus der ETH - ohne Abschluss und ohne Ausschluss aus diesem Bachelor-Studiengang - wieder in denselben ETH-Bachelor-Studiengang eintreten.
- Sie möchten nach Austritt aus der ETH Zürich - mit oder ohne Abschluss - einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.
- Sie möchten unmittelbar nach einem ETH-Bachelor-Abschluss oder ETH-Master-Abschluss, d.h. ohne Austritt aus der ETH Zürich, als Zweitstudium einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.
Voraussetzungen
- Der Abschluss des allenfalls vorangehenden Bachelor-Studiengangs muss bis spätestens Ende der 2. Semesterwoche desjenigen Semesters verfügt sein, in welchem Sie den nächsten Bachelor-Studiengang beginnen wollen.
externe Seite Zulassungsverordnung ETH Zürich, Art. 11 «Mehrfachstudium» - Falls Sie im ursprünglichen Studiengang die Basisprüfung oder andere Prüfungen ein- oder zweimal nicht bestanden haben, ist ein Wiedereintritt unter Umständen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Download Weisung Einschränkung der Studienwahl, Studiengangwechsel, Wiedereintritt nd die ETH Zürich und Anrechnung von Studienleistungen (PDF, 275 KB) - Der Wiedereintritt kann ggf. von konkreten Bedingungen abhängen, die beim Austritt bzw. bei der Exmatrikulation schriftlich festgehalten wurden (z.B. Nachweis Studierfähigkeit).
Bewerben Sie sich mit dem Online-Bewerbungsformular für das erste Bachelor-Semester.
Bewerbung zum Frühlingssemester
Da im Online-Bewerbungsformular ausschliesslich das Herbstsemester als möglicher Studienbeginn angeboten wird, bringen Sie bitte den Vermerk im Feld "Mitteilung an Fachstelle" an, dass Sie sich für einen Wiedereintritt auf das Frühjahressemester bewerben möchten.
Sobald Ihre Bewerbung eingegangen und geprüft worden ist, erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Ein genereller Anspruch auf Zulassung ins 1. Studienjahr zum Frühlingssemester besteht nicht.
Anmeldung Bachelor Humanmedizin
In den Bachelor-Studiengang Humanmedizin kann nur eingetreten werden, wenn ein Studienplatz an der ETH Zürich für das entsprechende Herbstsemester zugeteilt wird, da die Studienplätze beschränkt sind und die Vergabe zentral über swissuniversities nach Ablegen des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) erfolgt.
Details zu Anmeldefristen und -verfahren finden Sie bei:
Die Informationen zu Anrechnungen von ETH-Studienleistungen finden Sie hier.
Wiedereintritt
Es wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Sofern eine verspätete Anmeldung möglich ist, beträgt die zusätzliche Verspätungsgebühr CHF 200.00.
Sofern nicht mit Kreditkarte bezahlt wird, ist ein Zahlungsnachweis beizulegen. Überweisungsinformationen stehen auf der letzten Seite des Online-Bewerbungsformulars.
Anrechnungsgesuch
Es wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Die Rechnung erhalten Sie ab der 5. Semesterwoche.
Administrative Fragen
Ehemalige ETH-Studierende mit Schweizer Matura wenden sich an die Kanzlei.
Ehemalige ETH-Studierende mit anderen Reifezeugnissen wenden sich an die Zulasstungsstelle.
Beratung
Bei weiteren Unklarheiten zum Wiedereintritt wenden Sie sich an das Team Beratung & Coaching.