Wiedereintritt Bachelor

Studierende, die aus der ETH ausgetreten oder von der ETH exmatrikuliert worden sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen erneut in einen ETH-Bachelor-Studien­gang immatrikulieren.

Folgende Fälle von Wiedereintritt werden unterschieden:

  • Sie möchten nach Austritt aus der ETH - ohne Abschluss und ohne Ausschluss aus diesem Bachelor-Studiengang - wieder in denselben ETH-Bachelor-Studiengang eintreten.
  • Sie möchten nach Austritt aus der ETH Zürich - mit oder ohne Abschluss - einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.
  • Sie möchten unmittelbar nach einem ETH-Bachelor-Abschluss oder ETH-Master-Abschluss, d.h. ohne Austritt aus der ETH Zürich, als Zweitstudium einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.

Voraussetzungen

Bewerben Sie sich mit dem Online-Bewerbungsformular für das erste Bachelor-Semester.

Bewerbung zum Frühlingssemester

Da im Online-Bewerbungsformular ausschliesslich das Herbst­semester als möglicher Studienbeginn angeboten wird, bringen Sie bitte den Vermerk im Feld  "Mitteilung an Fachstelle" an, dass Sie sich für einen Wiedereintritt auf das Frühjahressemester bewerben möchten.

Sobald Ihre Bewerbung eingegangen und geprüft worden ist, erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Ein genereller Anspruch auf Zulassung ins 1. Studienjahr zum Frühlingssemester besteht nicht.

Anmeldung Bachelor Humanmedizin

In den Bachelor-Studiengang Humanmedizin kann nur eingetreten werden, wenn ein Studienplatz an der ETH Zürich für das entsprechende Herbstsemester zugeteilt wird, da die Studienplätze beschränkt sind und die Vergabe zentral über swissuniversities nach Ablegen des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) erfolgt.

Details zu Anmeldefristen und -verfahren finden Sie bei:

Die Informationen zu Anrechnungen von ETH-Studienleistungen finden Sie hier.

Wiedereintritt

Anrechnungen

Wiedereintritt

Es wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Sofern eine verspätete Anmeldung möglich ist, beträgt die zusätzliche Verspätungsgebühr CHF 200.00.

Sofern nicht mit Kreditkarte bezahlt wird, ist ein Zahlungsnachweis beizulegen. Überweisungsinformationen stehen auf der letzten Seite des Online-Bewerbungsformulars.

Anrechnungsgesuch

Es wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Die Rechnung erhalten Sie ab der 5. Semesterwoche.

Administrative Fragen

Ehemalige ETH-Studierende mit Schweizer Matura wenden sich an die Kanzlei.

Ehemalige ETH-Studierende mit anderen Reifezeugnissen wenden sich an die Zulasstungsstelle.

Beratung

Bei weiteren Unklarheiten zum Wiedereintritt wenden Sie sich an das Team Beratung & Coaching.

Kontakt

Kanzlei
  • +41 44 632 30 00

ETH Zürich
Rämistrasse 101
HG F 19
8092 Zürich
Schweiz

Telefonzeiten

Mo - Fr 9 - 11 Uhr

Die Kanzlei bleibt vom
23. Dezember 2024 bis
3. Januar 2025 geschlossen.

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Mo + Do 11 - 13 Uhr

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