Wiedereintritt Bachelor

Studierende, die aus der ETH ausgetreten oder von der ETH exmatrikuliert worden sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen erneut in einen ETH-Bachelor-Studien­gang immatrikulieren.

Folgende Fälle von Wiedereintritt werden unterschieden:

  • Sie möchten nach Austritt aus der ETH - ohne Abschluss und ohne Ausschluss aus diesem Bachelor-Studiengang - wieder in denselben ETH-Bachelor-Studiengang eintreten.
  • Sie möchten nach Austritt aus der ETH Zürich - mit oder ohne Abschluss - einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.
  • Sie möchten unmittelbar nach einem ETH-Bachelor-Abschluss oder ETH-Master-Abschluss, d.h. ohne Austritt aus der ETH Zürich, als Zweitstudium einen anderen ETH-Bachelor-Studiengang beginnen.

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  • +41 44 632 30 00
  • kanzlei@ethz.ch

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