Anrechnung von ETH-Leistungen auf Bachelor-Stufe

Bei einem Wiedereintritt oder Studiengangwechsel kann ein Gesuch um Anrechnung von ETH-Studienleistungen eingereicht werden.

Grundsätze

Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
 

  • Ein genereller Anspruch auf Anrechnung von ETH-Studienleistungen besteht nicht.
  • Maximal können 120 ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden, sofern diese an der ETH Zürich erworben worden sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Wiedereintritte in denselben Bachelor-Studiengang.
  • Liegen zwischen dem Ablegen der Leistungskontrolle und dem Gesuch um Anrechnung mehr als 6 Jahre, kann verlangt werden, dass auch bestandene Leistungskontrollen einschliesslich ganzer Prüfungsblöcke erneut abgelegt werden.

Kontakt

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  • +41 44 632 30 00
  • kanzlei@ethz.ch

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Rämistrasse 101
HG F 19
8092 Zürich
Schweiz

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