Anrechnungen
Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen können Sie frühestens nach Ihrer Immatrikulation an der ETH Zürich stellen.
Grundsätze
Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Es können nur bestandene Studienleistungen angerechnet werden.
- Es werden in der Regel nur Studienleistungen angerechnet, die nicht vor mehr als sechs Jahren vor dem Eintritt in den Studiengang Lehrdiplom respektive Didaktik-Zertifikat erbracht wurden.
- Prüfungslektionen können nicht angerechnet werden.
- Eine Doppelanrechnung von Kreditpunkten – d.h. eine gleichzeitige Anrechnung derselben Kreditpunkte in verschiedenen Ausbildungsbereichen des Studiengangs Lehrdiplom oder Didaktik-Zertifikat – ist nicht zulässig.
Details entnehmen Sie bitte den Download Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen (PDF, 142 KB)
Einreichen Ihres Gesuchs
Falls Sie ein Gesuch um Anrechnungen von ETH-internen Leistungen aus dem „Wahlpflicht-Bereich“, dem Bereich „Erziehungswissenschaften“ oder dem Bereich "Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus und weitere Fachdidaktik“ stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat des entsprechenden Faches.
Alle anderen Gesuche um Anrechnung von (externen) Studienleistungen sollten wie unten beschrieben fristgerecht bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
Vorgehen
Ein Gesuch um Anrechnung von externen Studienleistungen bei der Zulassungsstelle können Sie frühestens nach Ihrer Immatrikulation im Lehrdiplom-Studium respektive im Ausbildungsgang Didaktik-Zertifikat stellen. Zudem müssen die Prüfungsergebnisse für sämtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen vorliegen.
Fristen
Der letztmögliche Termin für das Einreichen Ihres Gesuchs ist drei Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Studiensemesters.
Beilagen
Ihr Gesuch um Anrechnung stellen Sie der Zulassungsstelle schriftlich mit den folgenden Beilagen zu:
- formloses Gesuchschreiben versehen mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Unterschrift;
- eine Gegenüberstellung in tabellarischer Form der ETH-Studienleistungen, die Sie anrechnen lassen möchten, und der entsprechenden absolvierten (externen) Studienleistungen;
- detaillierter Nachweis (beglaubigter Leistungsüberblick/Transcript of Records) über die betreffenden Studienleistungen sowie relevante Informationen zum Studiengang, in welchem Sie diese Studienleistungen erbracht haben;
- allenfalls offizielle Lehrinhalte dieser Studienfächer (ausführliche Beschreibung des gelehrten Stoffes);
- Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.- (die Gebühr wird auch bei negativem Entscheid oder Rückzug des Gesuchs nicht zurückerstattet).
Das Gesuch sollte postalisch eingereicht werden. Via Fax/E-Mail übermittelte Dokumente werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch die oben genannten Fristen.
Entscheid
Sobald Ihr Entscheid über die Anrechnung bereitsteht, werden wir Sie schriftlich informieren.
Kontakt
ETHZ
Akademische Dienste
Rämistrasse 101
HG F21
8092
Zürich
Schweiz