Studiengebühren
Zurzeit betragen die Studiengebühren für alle Bachelor und Masterstudierende 730 CHF/Semester. Ab HS2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die zwei Studierendengruppen unterscheidet.
Schulgeld einfach: 730 CHF / Semester
- für Studierende mit Schweizer Bürgerrecht
- für Studierende mit liechtensteinischem Bürgerrecht
- für Studierende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, soweit sie Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende oder Familienangehörige von Personen sind, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der Schweiz ausüben. Und für Kinder solcher Personen, soweit die Kinder Wohnsitz in der Schweiz haben.
Schulgeld dreifach: 2190 CHF / Semester
Für alle ausländischen Studierenden, die zum Zweck des Studiums in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz begründen oder die keinen Wohnsitz in einem der beiden Staaten haben. Der Wohnsitz gilt als zum Zweck des Studiums begründet, wenn die betreffende Person im Zeitpunkt des Erwerbs des Hochschulzulassungsausweises weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein ihren Wohnsitz hatte.
Übergangsbestimmung
Das dreifache Schulgeld für ausländische Studierende gilt ab dem Herbstsemester 2025.
Ausgenommen sind Studierende, die vor diesem Zeitpunkt bereits:
a. an einer ETH immatrikuliert sind, bis zum Abschluss des Bachelorstudiums;
b. an einer ETH für das Masterstudium immatrikuliert sind, bis zum Abschluss des Masterstudiums.