Studierende von ausserhalb der EU/EFTA

Studierende aus Nicht-​EU-​Staaten haben zwei Möglichkeiten:

  1. Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung für internationale Studierende;
  2. Beantragen einer Befreiung von der Krankenversicherung, falls Sie zu Hause (privat) versichert sind. Dies wird in der Regel von den Gesundheitsbehörden abgelehnt.

1. Krankenversicherung für internationale Studierende

Folgende Produkte stehen Ihnen zur Verfügung (alphabetische Reihenfolge):  

Vergrösserte Ansicht: Krankenkasse Übersicht
Übersicht des Angebots. Nicht-EU-Studierende: Die Befreiung ist wie abgebildet. EU-Studierende: Erkundigen Sie sich bei den Gesundheitsbehörden, ob eine Befreiung möglich ist.

Die Krankenversicherungspakete für internationale Studierende operiert nicht gemäss dem "Bundesgesetz über die Krankenversicherung" (KVG), sondern gemäss dem "Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG). Daher müssen Sie, nach dem Abschluss eine "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gemäss KVG" beantragen.

Hinweis

  • Nicht-EU-Studierende: Die Befreiung gilt wie für jede Versicherung angegeben.
  • EU-Studierende: Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Gesundheitsbehörden, ob eine Befreiung möglich ist.  

  • Vergessen Sie nicht, den SPAM-Ordner zu überprüfen.

Wichtig:

Die ETH Zürich gibt keine Empfehlung ab, welche Krankenversicherung Sie wählen sollten und hat keine Vorteile durch die Auflistung der Produkte. Es handelt sich um die von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich anerkannten Produkte. Die Wahl einer geeigneten Krankenversicherung ist Ihnen überlassen.  

2. Studierende mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland

Studierende ohne EU Krankenversicherungskarte aber mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland können theoretisch auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen. Bitte beachten Sie: Es ist EXTREM selten, dass eine solche Befreiung gewährt wird und wir empfehlen, eine Schweizer Versicherung für Internationale Studierende gemäss den Instruktionen oben zu kaufen.

Sollten Sie trotzdem eine Befreiung beantragen wollen, folgen Sie bitte die Anleitung auf unserer Webseite.

Falls Ihr Antrag auf Befreiung von der SVA Zürich abgelehnt wird, müssen Sie sehr schnell reagieren um zu verhindern, dass Sie zwangsversichert werden, was sehr teuer werden kann.

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