Studierende von ausserhalb der EU/EFTA

Studierende aus Nicht-​EU-​Staaten haben zwei Möglichkeiten:

  1. Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung für internationale Studierende;
  2. Beantragen einer Befreiung von der Krankenversicherung, falls Sie zu Hause (privat) versichert sind. Dies wird in der Regel von den Gesundheitsbehörden abgelehnt.

1. Krankenversicherung für internationale Studierende

Folgende Produkte stehen Ihnen zur Verfügung (alphabetische Reihenfolge):  

Vergrösserte Ansicht: Krankenkasse Übersicht
Übersicht des Angebots. Nicht-EU-Studierende: Die Befreiung ist wie abgebildet. EU-Studenten: Erkundigen Sie sich bei den Gesundheitsbehörden, ob eine Befreiung möglich ist.

Die Krankenversicherungspakete für internationale Studierende operiert nicht gemäss dem "Bundesgesetz über die Krankenversicherung" (KVG), sondern gemäss dem "Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG). Daher müssen Sie, nach dem Abschluss eine "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gemäss KVG" beantragen.

Hinweis

  • Nicht-EU-Studierende: Die Befreiung gilt wie für jede Versicherung angegeben.
  • EU-Studenten: Erkundigen Sie sich bei den Gesundheitsbehörden, ob eine Befreiung möglich ist.  

Groupe Mutuel bietet mit dem Produkt "Academic Care" ein Krankenversicherungspaket für internationale Studierende an.

Wenn Sie Academic Care wählen, entfällt die Kostenbeteiligung von 10%.

Die monatlichen Prämien für Studierende bis 18 Jahre:
Ab wann Sie in die höhere Alterskategorie fallen, s. Download besonderen Bestimmungen (PDF, 173 KB).

  • CHF 95 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 116 (bei einer Jahresfranchise von CHF 100)
  • CHF 121 (bei einer Jahresfranchise von CHF 0)

Die monatlichen Prämien für Studierende zwischen 19 und 25 Jahre:

  • CHF 160 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 180 (bei einer Jahresfranchise von CHF 100)
  • CHF 185 (bei einer Jahresfranchise von CHF 0)

Die monatlichen Prämien für Studierende über 26 Jahre:

  • CHF 270 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 290 (bei einer Jahresfranchise von CHF 100)
  • CHF 295 (bei einer Jahresfranchise von CHF 0)

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltsbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Sie wohnen ausserhalb der Stadt Zürich
    > Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung zur Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Stadt/Gemeinde, wie Sie die Krankenversicherungsbefreiung bei einer schweizerischen Krankenkasse für internationale Studierende beantragen können.
  2. Öffnen Sie externe Seite www.groupemutuel.ch/eth (englisch) und lesen Sie alles genau durch. Entscheiden Sie sich für eine Jahresfranchise (CHF 500, CHF 100 oder CHF 0). Bitte folgen Sie den Instruktionen auf der Webseite genau. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson, die auf der oben erwähnten Webseite angegeben ist!
    Wir raten Ihnen davon ab, persönlich bei einer Agentur der Groupe Mutuel vorbeizugehen, da das Personal dort mit den korrekten Abläufen dieses Produkts nicht vertraut ist.
  3. Drucken Sie den externe Seite Versicherungsantrag (englisch) aus und senden Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung und einer Immatrikulationsbestätigung der ETH per Post oder E-Mail an die erwähnte Adresse.
  4. Sie erhalten von der Groupe Mutuel Ihre Versicherungspolice und die Versicherungskarte zugeschickt. Es gibt die Möglichkeit, die App herunterzuladen und die Karte auch in digitaler Form zu erhalten.
  5. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Die coverio Gesundheitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Krankheit und Unfall. Zu attraktiven Preisen bietet coverio Deckungen analog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Sie coverio wählen, haben Sie eine Kostenbeteiligung von 10%.

Die monatliche Prämie für Studierende bis und mit 21 Jahre:

CHF 38 (bei einer Jahresfranchise von CHF 2500)
CHF 47 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 87 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Die monatliche Prämie für Studierende im Alter von 22 bis 26 Jahren:

CHF 43 (bei einer Jahresfranchise von CHF 2500)
CHF 52 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 97 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Die monatliche Prämie für Studierende im Alter von 27 bis 33 Jahren:

CHF 49 (bei einer Jahresfranchise von CHF 2500)
CHF 56 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 112 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Die monatliche Prämie für Studierende ab 34 Jahren:

CHF 99 (bei einer Jahresfranchise von CHF 2500)
CHF 117 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 199 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltsbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Beispielbriefe)
    b) Sie wohnen ausserhalb der Stadt Zürich
    > Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung zur Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Stadt/Gemeinde, wie Sie die Krankenversicherungsbefreiung bei einer schweizerischen Krankenkasse für internationale Studierende beantragen können.
  2. Auf externe Seite www.coverio.ch kommt man auf "Jetzt abschliessen". Lesen Sie alles genau durch. Entscheiden Sie sich für eine Jahresfranchise und füllen Sie das Formular aus und schon ist die Versicherung abgeschlossen.
  3. In einer Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie Ihre persönliche coverio Versicherungspolice, auf der alle wichtigen Informationen enthalten sind. Diese brauchen Sie für den Befreiungsprozess.
  4. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG. Der Befreiungsprozess läuft in jedem Kanton anders. Auf externe Seite www.coverio.ch unter "externe Seite Wissenswertes" gibt es Informationen zum Befreiungsprozess für den jeweiligen Wohnkanton.

Scorestudies bietet ein Versicherungspaket für internationale Studierende mit höheren Leistungen als das KVG. Bei Notfällen, Spitalaufenthalten oder verschriebenen Medikamenten werden Ihnen die Kosten ab dem CHF 1 zurückerstattet.

Wenn Sie Scorestudies wählen, entfällt die Kostenbeteiligung von 10%.

Monatliche Prämien (Essential-Modell) für Studierende bis 29 Jahre:

CHF 64 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 93 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
CHF 186 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Monatliche Prämien (Essential-Modell) für Studierende ab 30 bis 34 Jahren:

CHF 113 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 177 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
CHF 313 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Monatliche Prämien (Essential-Modell) für Studierende ab 35 Jahren:

CHF 117 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
CHF 179 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
CHF 318 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)

Schauen Sie sich auch das Premium-Modell für einen erweiterten Versicherungsschutz (einschliesslich Zahnbehandlungen und Sehhilfen) an. 

Es wird ein mehrsprachiger 24/7-Support angeboten und die meisten Kostenrückerstattungen erfolgen innerhalb von 2 Arbeitstagen (MyHealth App).

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Sie wohnen ausserhalb der Stadt Zürich
    > Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung zur Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Stadt/Gemeinde, wie Sie die Krankenversicherungsbefreiung bei einer schweizerischen Krankenkasse für internationale Studierende beantragen können.
  2. Öffnen Sie externe Seite www.scorestudies.ch/en/apply (Englisch oder Französisch), lesen Sie alles genau durch und wählen Sie Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell (Essential oder Premium).
  3. Folgen Sie den Anweisungen und warten Sie, bis Sie Ihre Versicherungspolice und Zugang zur elektronischen Versicherungskarte (via App verfügbar) per E-Mail innerhalb von 2 Arbeitstagen erhalten haben.
  4. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

SWICA bietet mit dem Produkt "Student Care" ein Krankenversicherungspaket für internationale Studierende an.

Wenn Sie Student Care wählen, entfällt die Kostenbeteiligung von 10%.  

Die monatlichen Prämien für Studierende unter 25 Jahre (höhere Prämien für über 25 Jahre):

  • CHF 91.70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 96 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300)

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!
  2. Scannen/fotografieren Sie Ihre ETH-Immatrikulationsbestätigung und Ihre Aufenthaltsbewilligung in guter Qualität und speichern Sie beides auf Ihrem Computer. Diese Dokumente müssen im Lauf des Online-Versicherungsabschlusses hochgeladen werden.
  3. Füllen Sie das Online-Formular unter externe Seite www.swica.ch/de/eth-student-care aus und schicken Sie es ab.
  4. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit Ihrem Versicherungsantrag. Dieser dient lediglich Ihrer Orientierung und muss weder unterschrieben noch eingeschickt werden!
  5. Sie erhalten von SWICA Ihre Versicherungspolice und die Versicherungskarte zugeschickt. Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei MySWICA zu registrieren; die Versicherungskarte ist dort digital abgelegt.
  6. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Swisscare bietet zwei Versicherungspakete für internationale Studierende zur Auswahl an: SPSS- und HMIE-Plan.

SPSS-​Plan - Versicherungspaket für internationale Studierende

Hinzu kommt, wie bei einer KVG-Versicherung übliche, die Kostenbeteiligung durch den/die Versicherte/n von 10 Prozent.

Die Prämien (Standard-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 63 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 96 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 124 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Standard-Modell) für Studierende über 32 Jahren:

  • CHF 83 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 94 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 118 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 147 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

HMIE-​Plan - Versicherungspaket für internationale Studierende

Hinzu kommt, wie bei einer KVG-Versicherung üblich, die Kostenbeteiligung durch den/die Versicherte/n von 10 Prozent.

Die Prämien (Essential-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 38 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 49 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 59 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 70 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 88 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 115 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Essential-Modell) für Studierende zwischen 32 und 45:

  • CHF 56 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 67 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 81 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 92 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 108 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 136 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Essential-Modell) für Studierende über 46 Jahren:

  • CHF 179 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 204 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 228 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 250 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 272 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 281 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Superior-Modell) für Studierende unter 32 Jahren:

  • CHF 67 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 85 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 106 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 115 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 135 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 166 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Superior-Modell) für Studierende zwischen 32 und 45:

  • CHF 99 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 118 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 137 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 147 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 167 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 199 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Die Prämien (Superior-Modell) für Studierende über 46 Jahren:

  • CHF 284 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2500)
  • CHF 321 (bei einer Jahrefranchise von CHF 2000)
  • CHF 376 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1500)
  • CHF 412 (bei einer Jahresfranchise von CHF 1000)
  • CHF 448 (bei einer Jahresfranchise von CHF 500)
  • CHF 463 (bei einer Jahresfranchise von CHF 300).

Vorgehen für beide Pakete:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!
  2. Öffnen Sie externe Seite www.swisscare.ch, wählen Sie "Studentenversicherung" und folgen Sie den Anweisungen. Lesen Sie alles genau durch und vergleichen Sie die verschiedenen Versicherungsmodelle (SPSS: Standard, Comfort, Premium oder HMIE: Essential, Superior) miteinander. Wählen Sie dasjenige, das Ihnen am besten passt.
  3. Wenn Sie sich für SPSS Standard, Comfort oder Premium entscheiden können Sie sich externe Seite mit diesem Link direkt anmelden.    
  4. Öffnen Sie die Bestätigungs-E-Mail und folgen Sie den Instruktionen!
  5. Sie erhalten von Swisscare Ihre Versicherungspolice und Informationen zur digitalen Versicherungskarte via der MySwisscare App zugeschickt.
  6. Beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Selbstverständlich müssen Sie keines der oben erwähnten Angebote wählen sondern sind bei der Wahl Ihres Krankenversicherers und des Versicherungsmodells völlig frei.

Vorgehen:

  1. a) Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    > Bei der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes: - Bestätigungsschreiben, dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltbewilligung); - Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    b) Wohnen Sie ausserhalb der Stadt Zürich?
    Der Prozess ist unterschiedlich und Sie werden vermutlich keinen Brief erhalten! Bitte erkundigen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, wie Sie genau vorgehen müssen!  
  2. Besuchen Sie externe Seite www.comparis.ch/krankenkassen oder externe Seite www.priminfo.admin.ch/de/praemien und wählen Sie ein passendes Angebot. Bitte beachten Sie das die internationalen Studierendenkrankenversicherungspackete nicht in der Suche erscheinen.
  3. Bestellen Sie direkt online via Comparis/Priminfo eine Offerte oder tun Sie dies über die Webseite der gewählten Versicherung.
  4. Warten Sie auf die Offerte, unterschreiben Sie diese und senden Sie ein Exemplar an die Versicherung zurück (befolgen Sie die Instruktionen, die Sie dazu erhalten).
  5. Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
    Folgen Sie dem Link wie auf den Informationen zur Krankenversicherung (bzw. dem QR-Code) und tragen Sie fristgerecht den Namen der Krankenkasse Ihrer Wahl ein (vgl. Brief 1, Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
    - das informiert die Behörden über den Namen der von Ihnen gewählten Versicherungsgesellschaft.
  6. Informieren Sie sich selbständig über eine mögliche externe Seite Prämienverbilligung -> "Online Formular: Antrag auf Prämienverbilligung", die Sie frühestens 3 Monate nach der Einreise in Ihrem Wohnkanton beantragen können.

Erkundigen Sie sich bei den einzelnen Versicherungen, ob diese die Option Privatpatient oder Halbprivat anbieten.

Einige Versicherungen bieten zusätzliche Zusatzversicherungen an, wie z.B. eine Zahn- oder eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung:

  • Academic Care: Kontaktieren Sie Herrn Conte , er wird Ihnen helfen, die beste Lösung für eine zusätzliche externe Seite Zusatzversicherung (Zahnversicherung, Privat im Krankenhaus, alternative Medizin usw.) zu finden. Sie können zusätzlich zu einer Krankenversicherung eine Privathaftpflicht- und/oder eine Hausratversicherung abschliessen.
  • Score Studies: Bietet mit dem externe Seite Premium Plan eine gewisse zahnärztliche und optische Abdeckung. Sie können zusätzlich zu einer Krankenversicherung eine externe Seite Privathaftpflicht- und/oder eine Hausratversicherung abschliessen.
  • Student Care (SWICA): Für den Abschluss von Zusatzversicherungen gelten die ordentlichen Aufnahmebedingungen mit Antworten zu Ihrer Gesundheit. Diese kann zu einem Deckungsausschluss oder die zusätzliche Zusatzversicherung abgelehnt werden. Kontaktieren Sie die externe Seite Student Care direkt für weitere Informationen.
  • Quick Cover (Swisscare): Für den Abschluss von externe Seite Zusatzversicherungen (z. B. Privathaftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Reise-, Cyber- und Studiengebührenversicherung). Alle Optionen finden Sie auch auch direkt auf externe Seite www.quickcover.ch.
  • Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung.
  • Vergessen Sie nicht, den SPAM-Ordner zu überprüfen.

Wichtig:

Die ETH Zürich gibt keine Empfehlung ab, welche Krankenversicherung Sie wählen sollten und hat keine Vorteile durch die Auflistung der Produkte. Es handelt sich um die von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich anerkannten Produkte. Die Wahl einer geeigneten Krankenversicherung ist Ihnen überlassen.  

2. Studierende mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland

Studierende ohne EU Krankenversicherungskarte aber mit einer privaten Krankenversicherung aus dem Heimatland können theoretisch auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen. Bitte beachten Sie: Es ist EXTREM selten, dass eine solche Befreiung gewährt wird und wir empfehlen, eine Schweizer Versicherung für Internationale Studierende gemäss den Instruktionen oben zu kaufen.

Sollten Sie trotzdem eine Befreiung beantragen wollen, folgen Sie bitte die Anleitung auf unserer Webseite.

Falls Ihr Antrag auf Befreiung von der SVA Zürich abgelehnt wird, müssen Sie sehr schnell reagieren um zu verhindern, dass Sie zwangsversichert werden, was sehr teuer werden kann.

Kontakte

Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende

Für Austauschstudierende

Mobilitätsstelle

ETH Zurich
Rämistrasse 101
HG F 23.1
8092 Zürich
Schweiz

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