Solidarität mit der Ukraine
Die ETH Zürich verurteilt die Kriegshandlungen in der Ukraine und unterstützt betroffene Studierende und Forschende. Hier finden Sie die aktuellen Unterstützungsangebote der ETH Zürich.
Vom Krieg in der Ukraine betroffene Bachelor- und Masterstudierende können sich in finanzieller Not an die Studienfinanzierung richten und Stipendien beantragen. Kontakt:
Psychologische Hilfe bietet die externe Seite Psychologische Beratungsstelle der Universität Zürich und der ETH Zürich. Bei weiterem Gesprächsbedarf steht die Beratungs- und Coachingstelle der Studentischen Dienste zur Verfügung.
Für Beratungen rund um die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen und Studienaufenthalten, richten Sie sich bitte an:
Mitarbeitenden und Vorgesetzten stehen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei persönlichen Belastungen oder herausfordernden Führungs- und Teamsituationen zur Verfügung. Ausserdem können externe Fachpersonen für die psychologische Beratung für Mitarbeitende in Anspruch genommen werden.
Die ETH Zürich ist bereit, Forschende und Studierende aus der Ukraine aufzunehmen und hat entsprechende Unterstützungsangebote lanciert. Bitte informieren Sie sich zuerst und unabhängig von den Massnahmen der ETH Zürich über die aktuell gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen der Schweiz.
Informationen dazu finden Sie bei:
- externe Seite Staatsskretariat für Migration SEM
- externe Seite Migrationsamt des Kantons Zürich
- externe Seite Schweizerische Flüchtlingshilfe
Zu beachten: Diese Informationen richten sich an Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten. Bitte beachten Sie die Definition der Behörden für die externe Seite Gruppe der Schutzbedürftigen.
Studierende
Die ETH Zürich ermöglicht nach wie vor geflüchteten Ukrainer:innen, die bereits an einer ukrainischen Hochschule immatrikuliert sind und in der Schweiz den Schutzstatus «S» erhalten haben, eine unkomplizierte und rasche Aufnahme als «Hörer:innen». Bitte senden Sie dazu das
Das Hörer:innen-Angebot beinhaltet:
- Besuch von Lehrveranstaltungen vor Ort (kein Distance Learning)
- Zugriff auf IT-Infrastruktur der ETH (E-Mail-Adresse, myStudies, usw.)
- Erhalt eines Hörer:innen-Ausweises. Dieser beinhaltet folgende Angebote:
- Erlass aller Gebühren
- Mensa-Angebote zu Studierenden-Preisen
- Gratis-Mitgliedschaft ASVZ Sportprogramm
Nutzung der Angebote «Selbstlernzentrum (SLZ)» und «Sprachentreffs» des externe Seite Sprachenzentrum der UZH und ETH Zürich. Es können keine Sprachkurse belegt werden.
Bitte beachten Sie: Prüfungen und damit der Erwerb von Leistungsnachweisen sowie der Erhalt einer Teilnahmebestätigung sind im Rahmen dieser Soforthilfe nicht möglich. Für die Bewerbung zu einem herkömmlichen Studium an der ETH Zürich gibt es jedoch ebenfalls Unterstützungsangebote. Siehe dazu «Bewerbung Studium».
Die Zulassung zum Studium muss über den zentralen Bewerbungsprozess der ETH Zürich erfolgen.
Ansprechpartner bei Fragen zur Bewerbung:
- Bachelor:
- Master:
- Doktorat:
Experience@ETH
Die ETH bietet Studierenden im Rahmen von "Experience@ETH" die Möglichkeit, als Praktikantin oder Praktikant Berufserfahrung in einem akademischen Umfeld zu sammeln. Das Angebot richtet sich an Personen, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, und beinhaltet ein übliches Praktikantengehalt (CHF 2'600/Monat). Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung. Eine solche "Experience@ETH"-Beschäftigung kann nicht mit einem Studierendenstatus kombiniert werden. Die Standarddauer beträgt 6 bis 12 Monate.
«Project mobility students»
Eine weitere Sofortmassnahme ist das Project-Mobility-Programm. Sobald Sie eine Professorin oder einen Professor gefunden haben, in deren Gruppe Sie eingeladen werden, können sie sich als «project mobility student» einschreiben. Alle Details zu diesem Programm finden Sie Download im entsprechenden Merkblatt (PDF, 91 KB).
Forschende
Personen mit Schutzstatus S erhalten die Möglichkeit, ohne Wartefrist, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben. Die ETH Zürich kann für Personen mit Schutzstatus S eine Bewilligung für die Arbeitstätigkeit beantragen und einen Arbeitsvertrag ausstellen. Anstellungen im Status einesn Praktikums sind während maximal 12 Monaten möglich.
Um den Schutzstatus S zu erhalten, muss eine Person in die Schweiz einreisen und sich bei einem Bundesasylzentrum registrieren. Der Schutzstatus kann nach einer individuellen Überprüfung, die rund zwei bis drei Wochen dauert, erteilt werden. Der Anstellungsprozess an der ETH kann parallel dazu bereits gestartet werden, sofern ein positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung vorliegt.
Forschende aus der Ukraine wenden sich für Anfragen zu möglichen Anstellungen direkt an die Forschungsgruppen.
Center for Security Studies (CSS)
Medienbeiträge und Hintergrundanalysen zur Situation in der Ukraine von CSS Forscher:innen. Auch auf externe Seite Twitter.