Akademische Gäste
Beschreibung
Als akademische Gäste gelten wissenschaftliche Mitarbeitende von in- oder ausländischen Hochschulen oder Forschungsinstituten. Sie halten sich in der Regel im Rahmen eines bezahlten oder unbezahlten Sabbaticals der Heiminstitution an der ETH Zürich auf.
Zweck
Akademische Gäste halten sich bis maximal zwei Jahre (initial maximal ein Jahr mit Option auf Verlängerung) vorwiegend aus eigenem Antrieb, in erster Linie zur persönlichen Weiterbildung oder einer fachspezifischen Zusammenarbeit, an der ETH Zürich auf (Institut, Labor, Professur).
Voraussetzungen
- keine Immatrikulation an der ETH Zürich
- abgeschlossenes Studium
- Anstellung an einer in- oder ausländischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut als Wissenschaftler:in
- DownloadUrlaubsbestätigung Heimuniversität (DOCX, 13 KB)vertical_align_bottom
- Ggf. Projektbeschrieb
- physische Präsenz
Entschädigung durch ETH Zürich
Gäste erhalten in der Schweiz entweder gar keinen Lohn oder lediglich eine Entschädigung, die niedriger ist als das Salär für eine ordentliche Stelle. Die Entschädigung soll die Kosten für die Lebenshaltungskosten nicht überschreiten. Es können folgende Entschädigungen an den Gast entrichtet werden:
Honorar: Das Honorar wird direkt an den Gast entrichtet. Es ist sozialversicherungs- und quellensteuerpflichtig. Sofern die Miete durch den Gast bezahlt wird, muss der Betrag im Honorar enthalten sein. Der Betrag wird im Workflow im Feld Honorar eingetragen.
Miete: Die Miete kann von der ETH (Einheit/Departement/Professur) direkt an den Vermieter bezahlt werden. Die Mietkosten sind sozialversicherungs- und quellensteuerpflichtig und müssen daher mit dem Honorar aufgerechnet werden. Es erfolgt keine direkt Auszahlung an den Gast. Der Betrag wird im Workflow im Feld Miete eingetragen.
ETH Stipendium: Das Stipendium wird mittels Zahlungsauftrag und unter Beilage der Stipendiumbestätigung durch die Finanzabteilung an den Gast ausbezahlt. Stipendien sind weder sozialversicherungs- noch quellensteuerpflichtig. Der Betrag wird im Workflow nicht eingetragen.
Falls erst nach Abschluss des Gästeworkflows entschieden wird, dass dem Gast eine Entschädigung ausgerichtet werden soll, können Sie sich direkt per E-Mail an Ihre zuständige Person in der HR Administration wenden.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Für diese Gästekategorie wird eine allfällige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt.
Im Dokument DownloadUnterlagen für Gäste (PDF, 131 KB)vertical_align_bottom sind die für die jeweilige Gästekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.
Hinweise
- Das Dokument DownloadCheckliste für Akademische Gäste/Gastprofessor:innen (PDF, 67 KB)vertical_align_bottom bietet Ihnen eine Übersicht über alle erforderlichen Schritte für die Organisation eines Gastaufenthaltes für Akademische Gäste und Gastprofessor:innen.
- Falls Services benötigt werden, die in der obenstehenden Tabelle nicht spezifiziert sind: Bitte klären Sie über ein IT-Support-Ticket ab, ob diese zur Verfügung gestellt werden können.
Gesamtübersicht
Die Berechtigungen für alle Gästekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen Gäste.