Akademische Partnerinstitutionen
Beschreibung
Mitarbeitende akademischer Partnerinstitutionen der ETH Zürich sowie von Spitälern, die für eine längere Zeitdauer projektbezogen Zugriff auf ETH IT-Infrastruktur und Daten oder physischen Zutritt benötigen. Grundsätzlich erfolgt dies im Rahmen bestehender Vereinbarungen.
Zweck
- Forschungszweck
- Ausnahmefall Doppelprofessuren: Administrative Zwecke (Rolle gemäss Finanzreglement) vorbehaltlich Genehmigung Vizepräsident:in für Finanzen & Controlling nach Art. 32 Abs. 4 Finanzreglement
Voraussetzungen
- Anstellung an einer in- oder ausländischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut oder einem Spital
- Vereinbarungen der ETH Zürich mit Partnerhochschulen oder Forschungsinstituten (SIB, MPG, u.w.) oder Spitälern über gemeinsame Institute, Kompetenzzentren, Technologieplattformen, u.ä. (z.B. LoopZurich, Wyss Zurich Center, Botnar, FGCZ, Collegium Helveticum)
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Für diese Gästekategorie kann keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt werden. Diese muss bei einem Aufenthalt des Gastes in der Schweiz durch den Arbeitgeber des Gastes oder den Gast selbst sichergestellt werden.
Im Dokument DownloadUnterlagen für Gäste (PDF, 131 KB)vertical_align_bottom sind die für die jeweilige Gästekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.
Gesamtübersicht
Die Berechtigungen für alle Gästekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen Gäste.