Ehemalige Mitarbeitende

Für einen Gaststatus ist zwingend eine Anstellung an einer anderen Hochschule oder einem Unternehmen erforderlich. Mit dem Austritt von administrativ technischen Mitarbeitenden laufen die letzten ETH-Dienste ab. Für diese administrativ technischen Mitarbeitenden erfolgt die Sperrung aller Services, (inkl. Mailbox-Service) und die Löschung der Weiterleitungen («forwards») zeitgleich mit Ablauf der Anstellung. Bei Studierenden, Dozierenden und wissenschaftlichem Personal bleiben diese Dienste wie bisher noch 180 Tagen nach dem Austritt bestehen.

Für diese Personengruppe kann kein Gaststatus beantragt werden.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert