Patrick Aebischer gibt EPFL-Präsidium Ende 2016 ab

Der Bundesrat hat heute die Amtsdauer von Patrick Aebischer, Präsident der EPFL bis 2016 verlängert. Der EPFL-Präsident wird sein Amt in knapp zwei Jahren übergeben. Der ETH-Rat wird nun das Nachfolge­verfahren einleiten.

Vergrösserte Ansicht: ETH-Rat. (Bild: Peter Rüegg)
Patrick Aebischer wird nach über 15 Jahren an der Spitze der EPFL das Präsidium per Ende 2016 abgeben. Der ETH-Rat wird das Nachfolge­verfahren einleiten. (Bild: Peter Rüegg)

Heute hat der Bundesrat EPFL-Präsident Patrick Aebischer bis zum 31. Dezember 2016 wiedergewählt. Er folgt damit dem einstimmigen Antrag des ETH-Rats und dem Wunsch von Patrick Aebischer, das Präsidium Ende 2016 abzugeben. Nach 15 Jahren an der Spitze der EPFL hält Patrick Aebischer den Moment für gekommen, die Übergabe der Führungsverantwortung einzuleiten, damit die Hochschule ihren erfolgreichen Kurs fortsetzen kann, teilt der Bundesrat mit und dankt Patrick Aebischer für seinen ausserordentlichen Beitrag zu Gunsten des gesamten Bildungs- und Forschungsplatzes Schweiz.

Auch der ETH-Rat dankt Patrick Aebischer für seine ausgezeichneten Leistungen und sein grosses Engagement im Dienste der EPFL, der Wissenschaft und des gesamten Bildungs- und Forschungsplatzes Schweiz. Er ist zudem erfreut, dass Patrick Aebischer der Hochschule noch für fast zwei Jahre zur Verfügung steht und so eine sorgfältige Nachfolgeplanung sichergestellt werden kann.

Findungsverfahren des ETH-Rats

Die Präsidentin oder der Präsident der EPFL wird durch den Bundesrat auf Antrag des ETH-Rats gewählt. Der ETH-Rat wird an seiner nächsten Sitzung Anfang März im Beisein von Lino Guzzella, Präsident der ETH Zürich, das Nachfolgeverfahren einleiten und dem Bundesrat zu gegebener Zeit einen Wahlantrag unterbreiten.

Im Findungsverfahren legt der ETH-Rat zunächst das Anforderungsprofil für das EPFL-Präsidium im Detail fest, bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Die Kandidatensuche und -evaluation erfolgt durch den ETH-Rat selbst und als Gesamtgremium. Dabei ist es dem ETH-Rat ein Anliegen, namentlich die Hochschulversammlung der EPFL angemessen einzubeziehen.

Der Entscheid zum Wahlantrag an den Bundesrat erfolgt durch den ETH-Rat. Er kann dabei eine bestimmte Person oder eine Auswahl an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Angestrebt wird ein Stellenantritt der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten der EPFL per 1. Januar 2017.

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