Lohnfortzahlung für Hilfsassistierende und Mitarbeitende im Stundenlohn

Wer an der ETH im Stundenlohn angestellt ist oder als Hilfsassistierende/-r wirkt, wird während des Notbetriebs weiterhin 80% des Lohns erhalten, auch wenn die Arbeitsleistung nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.  

Hilfsassistierende und Mitarbeitende im Stundenlohn können aufgrund des reduzierten Forschungs- und Lehrbetriebs die vereinbarten Stunden bis Ende Mai 2020 meist nicht wie vereinbart leisten. Die Schulleitung will diese Mitarbeitenden in dieser anspruchsvollen Zeit finanziell absichern. Sie verpflichtet die Professorinnen und Professoren sowie die Vorgesetzten, Verantwortung zu übernehmen und für die vereinbarten Stunden eine Lohnfortzahlung von 80% zu leisten.

Die Rektorin und der Vizepräsident für Personalentwicklung und Leadership a.i. haben gemeinsam eine entsprechende Regelung erlassen.

Hilfsassistierende, die im vereinbarten Bereich nicht arbeiten können, sollen nach Möglichkeit in einem anderen Bereich eingesetzt werden. Wer eine Lohnfortzahlung erhält, ist dazu angehalten, im Helferpool Einsätze zu leisten.

Download Die rechtsverbindliche Regelung im Wortlaut

Alle aktuellen Information rund um das Coronavirus an der ETH Zürich finden Sie unter www.ethz.ch/coronavirus.

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