Neuer Corona-Masterplan: Weiterer Schritt Richtung Normalität
Büros und Labore an der ETH Zürich können wieder normal belegt werden, sofern die Distanzregel von 1.5 Metern eingehalten wird. Um die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Teams zu fördern, erwartet die Schulleitung, dass alle Mitarbeitenden mindestens einen bis zwei Tage pro Woche in Büro, Labor oder Werkstatt präsent sind.
Mit dem neuen Masterplan für die Teilphase 3.5.3., die ab 15. November 2021 beginnt, werden die seit Beginn der Pandemie geltenden Raumbelegungsvorgaben aufgehoben. In Büros und Laboren entfällt die Regel, wonach pro Person mindestens zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen muss. Eingehalten werden muss jedoch weiterhin die Distanzregel von anderthalb Metern zwischen zwei Personen. Damit soll die Rückkehr in Büros und Labore vereinfacht werden, indem zum Beispiel in 19 Quadratmeter grossen Büros wieder zwei Personen (anstatt eine) arbeiten dürfen. Wird die 10-Quadratmeter-Regel unterschritten, wird dringend das Tragen von Masken empfohlen.
«Diese Vereinfachung soll vorsichtige Schritte in Richtung Normalisierung erleichtern», sagt der Leiter des Corona-Krisenstabs der ETH Zürich, Ulrich Weidmann. «An der ETH haben wir glücklicherweise eine hohe Impfrate, wie unsere Umfrage gezeigt hat. Doch die epidemiologische Lage ist labil und wir streben daher noch keine permanente Vollbesetzung von Büros und Laboren an – dies wäre aufgrund der Bundesvorgaben auch nicht zulässig. Der Austausch innerhalb und zwischen unseren Abteilungen und Forschungsgruppen muss – fast zwei Jahre nach Beginn der Pandemie – wieder gestärkt werden.»
Bereits arbeiten viele Mitarbeitende teilweise wieder an der ETH. «Dies führt zu einer neuen Dynamik», erklärt Weidmann. Damit niemand abgehängt werde, sei eine weiter erhöhte Präsenz an der ETH sehr wünschenswert. Der Schulleitung ist wichtig, dass dies fortgeführt wird und die Zusammenarbeit wenigstens partiell wieder physisch und vor Ort stattfinden kann. Sie erwartet, dass alle Mitarbeitenden mindestens einen bis zwei Tage pro Woche an ihrem Arbeitsplatz an der ETH verbringen.
Der Masterplan wird in einem weiteren Punkt angepasst: Neu entscheiden die Vorgesetzten und nicht mehr die Mitarbeitenden über die Präsenz am Arbeitsort. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen mit den Mitarbeitenden abgesprochen sein und die jeweiligen Teamsituationen ebenso wie die persönlichen Umstände der Mitarbeitenden reflektieren. Je nach räumlichen Voraussetzungen und Anzahl Personen im Team ist eine Präsenzplanung vorzusehen. Viele Kolleginnen und Kollegen werden sich freuen, wenn sie sich wieder einmal physisch sehen. Der Krisenstab erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es aus gesundheitlicher Sicht ratsam ist, weiterhin auf das Händeschütteln zur Begrüssung zu verzichten.
Unverändert bestehen bleibt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen der ETH-Gebäude. An Veranstaltungen in der ETH gilt, wie auch bei Lehrveranstaltungen, unverändert die Zertifikatspflicht, kombiniert mit einer Maskenpflicht. Das ETH-weite PCR-Speichel-Testprogramm CoVMass für repetitive Tests steht weiterhin auch geimpften ETH-Angehörigen offen. In den nächsten Wochen wird zudem auch im ETH-Gebäude Octavo in Oerlikon ein CoVMass-Automat und ein Rückgabegerät installiert. Alle Informationen zu den Covid-19-Testmöglichkeiten an der ETH finden sich auf dieser Webseite.
Weitere Informationen
Aktueller Masterplan auf der ETH-Corona-Webseite
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