Teilrevidierte Personalverordnung per 1. Januar 2022

Nach der Teilrevision per 1. Oktober 2020 wurde die Personalverordnung für den ETH-Bereich (PVO-ETH) einer weiteren Revision unterzogen, die per 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Dies, um den Auflagen des Bundes und den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

Sämtliche Änderungen der PVO-ETH per 1. Januar 2022

Lesen Sie weitere Informationen zu den Änderungen hier. Ausführliche Erläuterungen zu den Anpassungen der teilrevidierten PVO-ETH per 1. Januar 2022 finden Sie hier.

Wichtigste Änderungen auf einen Blick

Die untenstehenden Punkte fassen die wichtigsten Änderungen der teilrevidierten PVO-ETH per 1. Januar 2022 kurz zusammen.

Vaterschaftsurlaub: von 10 auf 20 Arbeitstage erhöht

Per 1. Januar 2021 wurde in der Schweiz der zweiwöchige Vaterschafts­urlaub eingeführt. Die Bundesverwaltung verdoppelt per 1. Januar 2022 den Vaterschaftsurlaub auf 20 Arbeitstage und dehnt diesen auf gleichgeschlechtliche Paare aus.

Den Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub haben somit auch Adoptiveltern als auch Eltern in der eingetragenen Partnerschaft.

Wahlmöglichkeit für Frauen, bis zum 65. Altersjahr zu arbeiten

Mitarbeiterinnen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten wollen, haben neu den Anspruch bzw. das Wahlrecht, das Arbeitsverhältnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen bis längstens zur Vollendung des 65. Altersjahrs weiterzuführen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Anspruch spätestens sechs Monate vor Vollendung des 64. Altersjahrs geltend zu machen ist.

Beschäftigung über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus

Die demografische Entwicklung, die bei vielen Men­schen im Alter anhaltende Arbeitsfähigkeit sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes bewirkt, erfordern flexiblere Regelungen rund um den Altersrücktritt.

Wie bisher besteht die Möglichkeit über das ordentliche Rücktrittsalter hinweg zu arbeiten (bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahrs). Dazu ist ein Antrag der vorgesetzten Stellen, mit einer begründeten Notwendigkeit der ETH Zürich vorausgesetzt. Eine allfällige Verlängerung dient der befristeten Überbrückung und darf eine Neubesetzung der Stelle nicht behindern.

Treueprämie zum 5. Dienstjubiläum wird abgeschafft

Aufgrund der Auflage des Bundes muss die Treueprämie für Mitarbeitende, die ihr 5. Dienstjubiläum feiern, abgeschafft werden. Mitarbeitende, die ihr 5. Dienstjubiläum am 1. Januar 2022 haben, werden letztmalig diese Treueprämie erhalten. Die anderen Dienstjubiläen bleiben unverändert.

Überbrückungsrente im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Pensionierung

Aufgrund der Vorgabe des Bundesrats, die PVO-ETH mit den Regelungen der Bundesverwaltung zu harmonisieren, musste diese Regelung angepasst werden.

Der Empfängerkreis der Überbrückungsrente, das Bezugsalter ab frühestens 62 Jahre wie auch der Anteil der Finanzierung durch den Arbeitgeber wird stark eingeschränkt.

Damit Frühpensionierungen im Rahmen des Sozialplans sowie bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses ab Alter 60 auch weiterhin möglich sind, werden diverse Artikel angepasst, die die Leistungen bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses regeln.

Dabei gilt folgende Übergangsbestimmung: Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2022 das 59. Altersjahr vollendet haben und sich spätestens am 1. Januar 2025 vorzeitig pensionieren lassen, können die Überbrückungsrente nach bisheriger Regelung in Anspruch nehmen.

Berufsinvalidenrente wird abgeschafft

Der Bund hat die Berufsinvalidenrente bereits per 1. Januar 2020 abgeschafft und die Auflage erteilt, diese ebenfalls in der PVO-ETH aufzuheben. Aufgrund der heute verbesserten Integrations- und Umschulungsmassnahmen ist die Berufsinvalidenrente (ehem. Art. 39a PVO-ETH) nicht mehr zeitgemäss. Die Berufsinvalidenrente wurde einst geschaffen, um Personen, die aufgrund eines Vorfalls ihren seltenen, spezifischen Beruf nicht mehr ausführen konnten, aufzufangen – obwohl eine Arbeitsfähigkeit infolge Umschulung vorhanden war. Heute greifen die Versicherungen und die üblichen Integrations- und Umschulungsmassnahmen bei solchen Fällen, weswegen die Berufsinvalidenrente aufgehoben wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalberatung.

Die teilrevidierte DownloadPVO-ETH (PDF, 226 KB) per 1. Januar 2022, sämtliche Änderungen sowie Downloadausführlichere Informationen (PDF, 227 KB) zu den Anpassungen und Konkretisierungen finden Sie hier.

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