Kürzere Quarantäne und Isolation

Der Bundesrat hat beschlossen, die Dauer für Quarantäne und Isolation zu halbieren. Der ETH-Krisenstab empfiehlt den ETH-Angehörigen, enge Kontakte ohne Maske wenn immer möglich weiterhin während zehn Tagen zu meiden.

Der Bundesrat setzt auf den 13. Januar 2022 neue Regeln für Isolation und Quarantäne in Kraft. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, kann bereits fünf Tage nach Auftreten der Symptome oder dem positiven Testresultat die Isolation beenden. Voraussetzung dafür ist, dass die Person 48 Stunden keine Symptome hatte. Die neuen Isolationsregeln gelten auch für ETH-Angehörige, wobei der ETH-Krisenstab weiterhin empfiehlt, enge Kontakte ohne Maske für zehn Tage zu meiden.

In Quarantäne müssen laut Bundesbeschluss nur noch Personen, die mit der positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder einen ähnlich engen Kontakt mit ihr pflegen. Auch wenn der Bundesrat Personen, die in den letzten vier Monaten von Corona genesen oder gegen die Krankheit geimpft worden sind, grundsätzlich von Quarantäne befreit, mahnt der Krisenstab die ETH-Angehörigen zu grösserer Zurückhaltung: Wer mit einer positiv getesteten Person Kontakt hatte, soll wenn immer möglich weiterhin während zehn Tagen enge Kontakte ohne Maske meiden.

Diese Empfehlung zur Quarantäne richtet sich insbesondere an all jene ETH-Angehörigen, die aus betrieblichen Gründen an der ETH arbeiten müssen oder an der ETH eine Prüfung ablegen. Wer Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll beispielsweise möglichst nicht gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen Kaffee trinken oder Mittagessen.

Weitere Informationen zu den Regeln und den Empfehlungen des Krisenstabs können dem Merkblatt «Ablauf, Kommunikation, CT Covid-19-Fälle ETH» entnommen werden.

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