Über 1000 Teilnehmende an Veranstaltung zur Sicherheitsprüfung
Ein Artikel in Intern aktuell und Merkblätter zum Thema Sicherheitsprüfung bei Bewerbungen haben hohe Wellen geworfen. Es kam zu Missverständnissen und Verunsicherung. Eine Informationsveranstaltung für alle Studierenden und Mitarbeitenden beantwortete die drängendsten Fragen.
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Nationalität, Herkunftsland, Vorbildung und Fachgebiet sind keine automatischen Ausschlusskriterien für ein Studium, eine Forschungstätigkeit oder eine andere Arbeitsstelle an der ETH Zürich. Dies gilt auch für Bewerbungen aus Ländern, die durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) auf die Sanktionsliste gesetzt, von der EU und den USA sanktioniert sind und bezüglich Proliferation als Risikoländer eingestuft werden. Das war eine der zentralen Aussagen der Informationsveranstaltung vom 6. November, zu dem die ETH Zürich alle Angehörigen eingeladen hatte.
Merkblätter und viele Missverständnisse
Die bezeichneten Länder tauchten in Merkblättern zu Sicherheitsprüfungen bei Bewerbungen auf, über den ein Artikel auf diesem Kanal informierte (Intern aktuell vom 24.10.2024). Die Publikation hatte nicht nur innerhalb der ETH hohe Wellen geworfen. Er wurde auch von Publikumsmedien breit aufgenommen und in den sozialen Medien teils emotional diskutiert. Im Laufe der Zeit schlichen sich immer mehr Missverständnisse in die Diskussion ein, was zu einer zunehmenden Verunsicherung führte.
Die internen Verantwortlichen und Fachleute zeigten in der Online-Veranstaltung im Detail auf, worauf sich die Regeln gründen und erklärten, wie sie im Alltag angewendet werden. Über 1000 Personen haben sich eingeloggt.
Internationalen Verpflichtungen nachkommen
Stefan Spiegel, als Vizepräsident für Finanzen und Controlling verantwortlich für Compliance-Fragen, erklärte in seiner Begrüssung, dass die Sicherheitsprüfungen bei Bewerbungen in der Exportkontrolle begründet sind. Diese dient dazu, eine Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Rüstungsgütern sowie den Missbrauch von sowohl zivil als auch militärisch verwendbaren Technologien (Dual Use) zu verhindern.
Seine Mitarbeiterin Silvia Nast, die die Exportkontrolle verantwortet, zeigte in ihrer Präsentation, welche internationalen Verträge den Regeln zugrunde liegen, und was mit ihnen bezweckt wird. Dann erklärte sie nochmal im Detail, welche Fachgebiete und Personen betroffen sind, wie die Kriterien zu verstehen sind, und welche Stellen für die Umsetzung der Regeln verantwortlich sind. Sie betonte, dass die Regeln dafür da seien, die ETH-Forschenden davor zu schützen, sich unwissentlich strafbar zu machen.
In der anschliessenden Fragen- und Antwort-Runde standen zudem Anders Hagström, Leiter Internationale Angelegenheiten, sowie Stefanie Knill, Leiterin der Studienadministration bei den Akademischen Diensten, für die Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung. Moderiert wurde die Runde von Rainer Borer, dem Leiter Hochschulkommunikation.
Klären drängender Fragen
Die Empfehlung im Merkblatt zur Beurteilung von Bewerbungen für das Doktorat, eine Bewerbung abzulehnen, wenn mehrere von vier aufgeführten Kriterien erfüllt sind, hat viele Fragen aufgeworfen. Dazu betonten die Fachleute, dass es in keinem Fall zu einer automatischen Ablehnung komme. Es werden alle Dossiers einzeln geprüft. Die Kriterien seien vielmehr als Warnsignal für die Rekrutierenden zu verstehen, eine Bewerbung genauer anzuschauen. Doktorierende werden in der Regel direkt von den Professorinnen und Professoren rekrutiert – das sind bekanntlich über 500 an der Zahl. Insofern sei das Merkblatt als Hilfsmittel konzipiert.
Mit Blick auf das Merkblatt für das Masterstudium wurde von den Teilnehmenden die grundlegende Frage gestellt, weshalb Studierende überhaupt gescreent werden. Die Lehrmittel seien alle öffentlich verfügbar. Hintergrund für die Sicherheitsprüfung in diesem Bereich ist die forschungsnahe Ausbildung an unserer Hochschule. Masterstudierende arbeiten im Labor, oft auch an Projekten, bei denen es um die Anwendung von Grundlagenforschung geht.
Über 400 Fragen gestellt
Besonders viele Fragen kamen aus der chinesischen Community, die sich grosse Sorgen darüber machte, dass ihre Landsleute ganz vom Masterstudium ausgeschlossen werden könnten. Diese Befürchtungen konnten mit Fakten ausgeräumt werden. Die ETH wendet die Sicherheitsprüfungen bei der Masterzulassung bereits seit einem Jahr an, und im Herbstsemester 2024 sind 198 chinesische Studierenden neu ins Masterstudium eingetreten.
Insgesamt wurden vor und während der Veranstaltung über 400 Fragen eingereicht, ganz viele mehrfach. Sie betrafen die Kriterien der Sicherheitsprüfung, den Prozess, den Umgang anderer wissenschaftlicher Institutionen mit dem Thema, aber auch die möglichen Auswirkungen auf den Ruf der ETH Zürich.
Für alle ETH-Angehörigen, die den Anlass nicht live verfolgen konnten, steht eine Aufzeichnung zur Verfügung.
Weitere Informationen (in Englisch, zugänglich nur für ETH-Angehörige)
- Aufzeichnung der Veranstaltung
- Download Powerpoint-Präsentation (PDF, 3.2 MB)
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