Dreifache Gebühren für ausländische Studierende: Umsetzung verabschiedet
Der ETH-Rat hat entschieden, die Gebührenerhöhung für ausländische Studierende auf das Herbstsemester 2025 einzuführen. Gleichzeitig hat er die Übergangsregelungen für Studierende festgelegt, die ihr Studium vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben.
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Studierende, die zum Zwecke ihres Studiums in die Schweiz ziehen, bezahlen ab Herbstsemester 2025 drei Mal so hohe Studiengebühren wie ihre Schweizer Kommilitoninnen und Kommilitonen. Dies hat der externe Seite ETH-Rat an seiner Sitzung vom 5. Dezember entschieden. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind ausländische Studierende, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Hochschulzulassungsausweises (Matur) in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gewohnt haben.
Höhere Gebühren auch beim Übertritt ins Masterstudium
Wer das Studium vor dem Herbstsemester 2025 begonnen hat, zahlt weiterhin die alten Gebühren. Allerdings nur bis zum Abschluss des Bachelor- oder Master-Studiums. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master wird als neuer Studienbeginn betrachtet, und die Gebühren erhöhen sich auf das Dreifache.
Rektor Günther Dissertori informierte alle Studierenden der ETH Zürich per E-Mail über den Entscheid des ETH-Rats. Da die neuen Gebühren bei vielen Studierenden Fragen aufwerfen dürften, wird das Rektorat zu Beginn des Frühlingssemesters einen Informationsanlass durchführen. Weitere Informationen sind auf der Website der ETH Zürich verfügbar.
Anpassung der Studiengebühren an die Teuerung
Gleichzeitig mit der Erhöhung der Gebühren für ausländische Studierende hat der ETH-Rat beschlossen, bei den Studiengebühren jeweils die Teuerung zu berücksichtigen. Neu werden die Gebühren alle vier Jahre an den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst.
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