Neuerungen in der ETH-Organisationsverordnung gelten ab 2025
Nach einer internen Vernehmlassung hat die ETH-Schulleitung eine neue Organisationsverordnung (OV) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und löst die OV von 2003 ab. Für die Neuerungen in der Departementsgovernance gelten Übergangsfristen.
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Die neue ETH-Organisationsverordnung regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeitenin der Hochschule und legt die Mindestanforderungen an die Organisation der ETH Zürich fest. Seit ihrem Erlass im Jahr 2003 erfuhr die OV mehrere Teilrevisionen. Namentlich die Ergebnisse des Organisationsentwicklungsprojekts rETHink erforderten nun weitere Anpassungen, weshalb die Schulleitung eine vollständige Überarbeitung der OV beschloss.
Die Neuerungen aus rETHink zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Departementen, Schulleitung, zentralen Organen und weiteren Einheiten sowie die Governance der Departemente zu stärken. Diese Ausgangslage spiegelt sich in der totalrevidierten OV wider, die die Schulleitung im November 2024 verabschiedet und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt hat.
Neuerungen bei Strategie und Leitung der Departemente
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Governance der 16 ETH-Departemente. Wie bisher vereint ein Departement die Hochschulangehörigen eines bestimmten Wissenschaftsbereichs und stellt sicher, dass sie Lehre, Forschung und Dienstleistungen erbringen.
Die Leitungsfunktionen eines Departements umfassen weiterhin die Departementsvorsteher:innen, die Studiendirektor:innen und deren Stellvertreter:innen. Neu ist, dass die bisherigen «Departementskoordinator:innen» künftig «Geschäftsführer:innen» heissen und stimmberechtigte Mitglieder der Departementsleitung sind. Die neue Bezeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Leitungsfunktion, welche die Gremien und Vorsteher:innen eines Departements unterstützt.
Die Departementskonferenz als oberstes Organ eines Departements besteht wie bisher aus allen Professor:innen und aus Vertreter:innen der Hochschulgruppen. Neu wirken die Titularprofessor:innen in der Departementskonferenz und der Konferenz der Professor:innen mit. Jedes Departement kann die Ausgestaltung dieser Mitwirkung selbst bestimmen. Zudem sind eine Strategie- und eine Ressourcenkommission als neue Gremien vorgesehen, deren genaue Ausgestaltung die Departemente ebenfalls selbst regeln.
Neue Konferenz der Schulleitung und der Departementsvorsteher:innen
Die neue OV stärkt die departementsübergreifenden Konferenzen. Die Departementsvorsteher:innen (DV) treffen sich in einer Konferenz (DVK). Neu ist, dass die DVK in der OV verankert ist, und dass sie von einer Sprecherin oder einem Sprecher geleitet wird (vgl. Intern aktuell, 18.11.2024). Diese Person muss Erfahrung als DV mitbringen und stammt vorzugsweise nicht aus dem Kreis der aktuellen DV. Eine Geschäftsstelle unterstützt die Sprecher:in, um die Kontinuität der Arbeit der DVK zu gewährleisten. Die DVK bereitet die für die Departemente wichtigen Themen vor, die sie in der Konferenz der Schulleitung und der Departementsvorsteher:innen (SL-DV-K) besprechen sollen.
Die Schulleitung und die Departementsvorsteher:innen tauschen sich weiterhin regelmässig aus. Neu heisst das zuständige Gremium «Konferenz der Schulleitung und der Departementsvorsteher: innen (SL-DV-K)». Dieses dient der gegenseitigen Information und der Entscheidungsvorbereitung bei strategischen Fragen. Die Themen der SL-DV-K legen künftig die Schulleitung und die Departementsvorsteher:innen gemeinsam fest. Die Sitzungen leiten die ETH-Präsidentin oder der ETH-Präsident und die DVK-Sprecherin oder der DVK-Sprecher.
Auf das im Rahmen von rETHink vorgeschlagene Strategieboard für die gesamte ETH wird nach Diskussionen mit den Departementsvorsteher:innen verzichtet; die strategischen Fragen werden in Klausuren der SL-DV-K diskutiert. Zu diesen Strategieklausuren werden neben den Vorsitzenden der departementalen Strategiekommissionen auch Vertreter:innen der nicht-professoralen Hochschulgruppen eingeladen.
Aufgaben und Stellung der Hochschulgruppen
Ein weiteres neues OV-Kapitel gilt den «Mitwirkungsgremien» und Hochschulgruppen (VSETH, AVETH, PeKo, KdL). Diese vertreten die Anliegen der Studierenden, des akademischen Mittelbaus, der technisch-administrativen Mitarbeitenden sowie des Lehrkörpers und ermöglichen deren Mitwirkung an der Hochschulentwicklung. Die Hochschulversammlung (HV) ist das Mitwirkungsorgan aller Hochschulgruppen. Sie stellt sicher, dass alle ETH-Angehörigen ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen können.
Grundsätzlich positive Feedbacks aus der Vernehmlassung
Angesichts der Bedeutung der OV führte die Schulleitung eine breite, interne Vernehmlassung durch. Die Mehrheit der Departemente, Hochschulgruppen und zentralen Organe unterstützt die Neuerungen im Grundsatz. Kritisiert wurde unter anderem, dass die OV keine detaillierten Aussagen zur internen Zusammenarbeit mache. Die Schulleitung betont, dass die OV beschreibe, wer was zu tun habe, jedoch nicht, wie etwas zu tun sei.
Teils wurde auch bemängelt, dass die neue OV den Entscheidungsspielraum der Departemente zu wenig stärke. Für die Schulleitung gewährleisten die Mindestanforderungen der OV jedoch grossen Handlungsspielraum und ermöglichen damit stufengerechte Entscheidungen.
Übergangsbestimmungen und Adressierung von Fragen
Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, treten die Bestimmungen zur Departementsleitung sowie zur Strategie- und Ressourcenkommission erst am 1. August 2025 in Kraft. Damit haben die Departemente genügend Zeit, um die Mitglieder dieser Gremien zu wählen.
Bis Ende 2025 haben die Departemente auch Zeit, ihre Geschäftsordnungen an die neue OV anzupassen. Am 16. Januar 2025 findet dazu eine Informations- und Diskussionsveranstaltung für die Geschäftsführer:innen und die Departementscontroller:innen statt. Weitere Fragen zur neuen OV beantwortet die Arbeitsgruppe OV-Revision (E-Mail an: ).
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