Bewilligungen

Gewisse Veranstaltungen an der ETH Zürich müssen vorab bewilligt werden. In der Regel dauert die Prüfung zwei Wochen.

Grundvoraussetzungen

Gemäss Raumbenützungsreglement der ETH Zürich können Veranstaltungen, Aktionen/Einrichtungen, Verteilaktionen von externen Anbietern nur dann an der ETH stattfinden, wenn ein direkter Bezug zur Lehre und Forschung besteht.

Ob eine externe Veranstaltung zur ETH Bezug hat, bestätigt eine berechtige ETH-Einheit durch die DownloadÜbernahme eines Patronats (PDF, 135 KB).

Sie planen eine Veranstaltung oder Aktivität, die eines der folgenden Merkmale aufweist? Dann ist diese bewilligungspflichtig und wir bitte Sie, einen Antrag auf Servix einzureichen.

Allgemein

  • Dauer über reguläre Gebäudeöffnungszeit hinaus (inkl. Auf-​/Abbau)
  • Veranstaltungsdauer mehr als zwei Tage
  • Ausstellung oder Messe
  • Roadshow oder Firmenpräsentation
  • Promotion (generell)
  • Verkaufsaktion
  • Feierlichkeit, unabhängig von akademischen Veranstaltungen, wie z. B. Party, Bar-​Abend, Weihnachtsfeier
  • Einsatz von Grill oder Kochstellen
  • Ab 500 Personen
  • Mit Sponsoren
  • Öffentliche Führung, private Gruppentour
  • Film-​/Fotoaufnahmen
  • Unbemannte Fahr-​ bzw. Flugzeuge (z. B. Drohnenflüge)

Aussenbereich

  • Forschungen, Übungen (z. B. Bodenbohrungen/Messungen)
  • Freiluftkinos
  • Getränke-/Essensstände
  • Modellbauten (Exponate, Bauwerke)
    Soll das Modell länger als ein Monat präsent sein, muss eine Baubewilligung der Stadt Zürich eingeholt werden.
  • Musikdarbietungen
  • Sportveranstaltungen, Tribünen und Zeltbauten

Im Speziellen

  • Veranstaltungen von ETH-​nahen Einheiten (ausserordentliche Benutzung)
    • Institutionen des ETH-​Bereiches oder Oberbehörden der ETH
    • Partnerorganisationen der ETH
    • Universität Zürich
  • Veranstaltungen von externen Einheiten (Benutzung durch Dritte)
  • Alle Veranstaltungen im Audi Max benötigen eine Bewilligung der ETH-​Bewilligungsstelle.

Bearbeitungsdauer

Als Grundlage für die Bearbeitung von Bewilligungsanträgen dient das Raumbenützungsreglement der ETH Zürich. Zusätzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, die eine einheitliche Bewilligungspraxis gewährleisten.

Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfall mit uns Kontakt auf.

Bewilligungspflicht/Bewilligungspraxis

Bitte beachten Sie, dass wir für die internen Abklärungen einige Zeit benötigen. Diese ist abhängig von der Komplexität der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.

Ablauf

  1. Gesuchstellende: Reicht das Gesuch oder Konzept via Servix ein.
  2. Bewilligungsstelle: Klärt Bewilligungspflicht, nimmt Erstbeurteilung des Konzeptes vor (allenfalls Rückfragen und Korrekturen).
  3. Bewilligungsstelle: Gibt Gesuch bei involvierten Stellen in Vernehmlassung und klärt Machbarkeit bei Bedarf.
  4. Bewilligungsstelle: Sammelt Rückmeldungen und erstellt Entscheid (Bewilligung/Auflagen/Absage).
  5. Gesuchstellende: Entscheid der Bewilligungsstelle erfolgt per E-​Mail oder direkt in Servix.

Involvierte Stellen

Komplexe Gesuche werden folgenden ETH-Stellen zur Beurteilung vorgelegt:

  • Facility Services
  • Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU)
  • Rektorat und Akademische Dienste
  • Campus Services
  • Koordinator Partnerorganisationen
  • Portfoliomanagement
  • Hochschulkommunikation (HK)
  • Stab Wissenschaftskoordination

Bewilligungen der Stadt Zürich

Die von der ETH-​Bewilligungsstelle ausgestellten Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen nicht die allfällig nötige Bewilligung der Stadt Zürich.

Für Veranstaltungen an der ETH Zürich benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich, wenn Folgendes geplant ist:

  • im Freien Verstärkeranlagen einzusetzen.
  • im Freien Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen.
  • Getränke und Speisen für die Öffentlichkeit gegen Entgelt abzugeben.

Sollte eines dieser Kriterien auf Ihre Veranstaltung zutreffen, nehmen Sie bitte mindestens sechs Wochen vorher mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen das entsprechende Gesuchsformular zu.

Baubewilligung

Das Positionieren von Exponaten auf dem Gelände der ETH Zürich sowie jegliche Bauvorhaben benötigen u. U. eine Bewilligung der Stadt Zürich.

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen! Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Für die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten gilt ein spezifischer, ETH-​interner Prozess. Abhängig von der Positionierung, Grösse und Eigenheit des Projekts gibt es dabei unterschiedliche Vorgehensweisen.

Kontakt

Bewilligungsstelle
  • +41 44 633 25 18

ETH Zürich
Campus Services
Binzmühlestrasse 130
OCT G55
8092 Zürich
Schweiz

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