Urlaub

Wer der ETH ein oder zwei Semester fernbleiben muss, kann sich beurlauben lassen. Mögliche Gründe sind obligatorische Praktika, Krankheit, Militär- oder Zivildienst.

Eine Beurlaubung kann in der Regel für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester ausgesprochen werden. Für die Erteilung einer Ausnahme­be­willigung muss bei der Kanzlei ein begründeter Antrag eingereicht werden.

Falls Sie finanzielle Unterstützung (Stipendien, Kindergeld etc.) erhalten, klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob die Unterstützung auch während des Urlaubsemesters gewährt wird.

Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist für die Didaktische Ausbildung nicht möglich.

Studienfristen

Die Studienfristen werden durch die Einschreibung in ein Urlaubs­semester weder unterbrochen noch verlängert.