Gesuche um Ausnahmeregelungen
Studierende in besonderen Studiensituationen können ein Gesuch um individuelle Anpassung der Studienbedingungen (Ausnahmeregelung) einreichen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die von Ihnen angestrebte Ausnahmeregelung, die für die Gesuchstellung erforderlichen Unterlagen sowie die geltenden Fristen und Rechtsgrundlagen.
Die Bearbeitung eines Gesuchs dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. ETH-Studierende erhalten den Entscheid an ihre offizielle ETH-Mailadresse zugestellt.
Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Studierende, die aus wichtigen Gründen mit einer Studienfrist in Konflikt geraten, können ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung einreichen. Die Verlängerung einer Studienfrist stellt einen Ausnahmeentscheid dar, der den erfolgreichen Studienabschluss unterstützen soll, wenn individuelle, besonders erschwerende Umstände eintreten.
Eine Verlängerung der Studienfrist wird nur in gut begründeten Fällen gewährt und kann an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein.
Sollte sich ein allfälliger Konflikt mit einer Studienfrist abzeichnen, ist es dringend empfohlen, sich frühzeitig von der Fachberatung des zuständigen Studiengangs und/oder vom Beratungs- & Coachingzentrum beraten zu lassen.
Mit dem Formular geschützte Seite Gesuch um Studienfristverlängerung können Sie eine Verlängerung beantragen.
Ein vollständiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- schriftliche Begründung mit entsprechenden Belegen
Das Gesuch mit allen Beilagen muss termingerecht, d.h. bis spätestens zum Stichtag, eingereicht werden. Gesuche gelten als termingerecht eingereicht, wenn der vollständige Antrag bis spätestens 24:00 Uhr des Stichtags hochgeladen wurde.
Schriftliche Begründung
Verfassen Sie eine kurze, schriftliche Begründung zuhanden des Prorektors Studium.
- Nennen Sie die Gründe, weshalb es Ihnen nicht möglich ist, in der noch verbleibenden Studienfrist die für die Studienstufe nötigen Kreditpunkte zu erwerben. Legen Sie den Fokus auf die gesamte Studienzeit und nicht nur auf das letzte Semester.
- Legen Sie für die Gründe entsprechende Belege bei.
- Ist die Bachelor- oder Master-Arbeit ausstehend und sind Sie zurzeit erst dabei, die Ausführung der Arbeit zu planen, so legen Sie entsprechende Unterlagen bei, z.B. den Mailwechsel zwischen Ihnen und dem/der Professor:in, den/die Sie angefragt oder kontaktiert haben.
Verlängerung der Gesamtstudienfrist
Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des Semesters ersichtlich, dass die für den Diplomantrag erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens zum Termin A eingereicht werden.
Werden im Laufe des Semesters voraussichtlich alle für den Diplomantrag noch ausstehenden Kreditpunkte erworben, soll kein vorsorgliches Gesuch eingereicht werden. Wird jedoch nach der Notenbekanntgabe klar, dass einzelne Leistungskontrollen nicht bestanden wurden, und besteht zudem die Möglichkeit, dass die noch ausstehenden Kreditpunkte durch Wiederholung der Leistungskontrollen erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens zum Termin B eingereicht werden.
Fristen für die Einreichung
Verlängerung der Basisprüfungsfrist
Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies unter «Letztmögliche Termine» aufgeführt: Basisprüfung 1. Versuch/Basisprüfung Wiederholung.
Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des Semesters ersichtlich, dass die Basisprüfungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Basisprüfungsfrist bis spätestens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung (Termin A) eingereicht werden.
Wird erst nach der Notenbekanntgabe klar, dass die Basisprüfungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss das Gesuch bis spätestens zum Termin B eingereicht werden.
Fristen für die Einreichung
Verlängerung der Auflagenfrist
Auflagenfristen sind in myStudies unter «Letztmöglicher Termin» aufgeführt:
Auflagen 1. Versuch/Auflagen erfüllt.
Die Fristen für das Erfüllen von Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium werden grundsätzlich nicht verlängert. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheiten oder Unfall bewilligt werden.
Der Nachteilsausgleich ermöglicht Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ein benachteiligungsfreies Studium. Massnahmen zum Nachteilsausgleich bestehen in der Regel aus modifizierten Prüfungsbedingungen (z.B. Prüfungszeitverlängerung oder Verwendung bestimmter Hilfsmittel). Die inhaltlichen Lernziele bleiben unverändert.
Studierende, die einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, müssen sich vorgängig zur Gesuchstellung vom Beratungs- & Coachingzentrum hinsichtlich möglicher Ausgleichsmassnahmen beraten lassen.
Nach erfolgter Beratung können Sie mit dem geschützte Seite Formular Gesuch um Nachteilsausgleich einen Nachteilsausgleich beantragen.
Ein vollständiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- fachärztliches Zeugnis
- falls vorhanden: Entscheide zu früheren Nachteilsausgleichen an anderen Bildungsinstitutionen
Fachärztliches Zeugnis
Das Arztzeugnis muss darlegen, inwiefern Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung im Studium zu Nachteilen führt, und mögliche Massnahmen beschreiben, mit denen die angeführten Nachteile ausgeglichen werden sollen.
Voraussetzung für mögliche Ausnahmeregelungen ist der Besitz einer externe Seite Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National). Nicht unter die Regelung «Studium und Spitzensport» fallen Leistungssportler:innen ohne Swiss Olympic Card, die sich beispielsweise in einer sportlichen Profikarriere im Sinne einer Erwerbstätigkeit mit regulärem Einkommen befinden.
Lassen Sie sich frühzeitig, das heisst wenn möglich vor Aufnahme des Studiums an der ETH Zürich, vom Beratungs- & Coachingzentrum bezüglich der Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport sowie möglicher Flexibilisierungsmassnahmen beraten.
Studienanpassungen für Studierende mit Status Spitzensport werden für jede Studien- bzw. Prüfungsstufe bzw. obligatorische Praktika und die Master-Arbeit separat geprüft. Mögliche Ausnahmeregelungen/Studienanpassungen finden Sie im Download Merkblatt zur Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport an der ETH Zürich (PDF, 123 KB). Inhaltliche Studien- und Prüfungserleichterungen sind ausgeschlossen. Ebenso ist es nicht möglich, aufgrund von Spitzensport Prüfungen terminlich vorzuziehen, den Prüfungsmodus zu ändern oder Fernprüfungen abzulegen.
Die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse erfordern eine zeitnahe sowie sport-, trainings- und wettkampfabhängige Planung. Eine Ausnahmeregelung, z.B. für die Prüfungsablegung oder für eine Verlängerung der maximalen Studiendauer, muss daher individuell erarbeitet werden. Die nötige Planung soll, wenn möglich, schon zu Beginn des Studiums in Zusammenarbeit mit der Fachberatung des betreffenden Studiengangs erstellt werden.
Den Status Spitzensport sowie konkrete Flexibilisierungsmassnahmen können Sie mit dem Formular geschützte Seite Gesuch um Status Spitzensport/Flexibilisierung z.H. des Prorektors Studium beantragen.
Ein vollständiges Gesuch beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- Begründung, falls erforderlich auch mit zusätzlichen Ausführungen der Studienfachberatung
- vorgeschlagene Studiums- und Prüfungsplanung für die entsprechende Studienstufe
- Trainings- und Wettkampfplan
- Kopie der gültigen Swiss Olympic Card
Wichtige Hinweise
- Bei einem Gesuch um Aufteilung von Prüfungsblöcken auf verschiedene Prüfungssessionen resp. Studienjahre (z.B. für das zweite oder dritte Bachelorjahr) muss bei der Studienplanung auch die geltende Studienfrist miteinbezogen werden. Sollte eine Studienfristverlängerung notwendig werden, so muss diese gleichzeitig beantragt werden. Dabei gelten dieselben Informationen, Vorgaben und Termine wie für alle Studierenden.
- Jedes Gesuch um Status Spitzensport wird individuell geprüft wird. Der resultierende Einzelentscheid ist nicht auf andere Studierende übertragbar.
- Studierende mit Status Spitzensport sind verpflichtet, die ETH Zürich zu informieren, wenn die Voraussetzungen für den Status nicht mehr erfüllt sind (z.B. bei Ablauf bzw. Nichterneuerung der Swiss Olympic Card, Rücktritt, freiwilliger oder unfreiwilliger Auszeit).
Wenn Sie als künftige:r Bachelor-Student:in einen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst verschieben wollen, der sich mit Ihrem Studienbeginn überschneidet, können Sie ein Gesuch um Dienstverschiebung einreichen. Allenfalls empfiehlt es sich, vorgängig eine Beratung des Beratung & Coachingzentrums in Anspruch zu nehmen.
Ein vollständiges Gesuch um Dienstverschiebung beinhaltet folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- Dienstverschiebungsgesuch von Armee, Zivildienst oder Zivilschutz
Nach positiver Beurteilung Ihres Gesuchs senden wir Ihnen den von uns unterschriebenen Formularteil zurück. In der Folge leiten Sie Ihr von der ETH Zürich unterstütztes Dienstverschiebungsgesuch direkt an die zuständige Stelle von Armee, Zivildienst oder Zivilschutz weiter.
Für weitere Gesuche sowie allgemeine Anfragen zu Ausnahmeregelungen im Studium benutzen Sie bitte das Formular Anfrage an die Studienadministration.