Information zur selbst-organisierten Mobilität

Es gibt Vorgaben zu beachten und Informationen, die einen selbst-organisierten Aufenthalt erleichtern.

Grundsätze

Wenn Sie zum Verfassen eines Studienprojekts oder Ihrer Abschlussarbeit ins Ausland gehen, müssen Sie:

  • Ihre Betreuung an der ETH Zürich, Ihre Betreuung an Ihrer Gasthochschule sowie die Studienadministration in Ihrem ETH-Departement einbeziehen;
  • sich frühzeitig über die richtigen Schritte und Fristen im Departement informieren für die Anerkennung Ihres Studienprojekts / Ihrer Abschlussarbeit;
  • Vorgaben zum Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beachten.

Generelle Informationen über die USA finden Sie im Dokument Download «A Successful Start in the USA» (PDF, 367 KB).

Zulassung und Status an der Gasthochschule

Die Gebühren, Rechte und Fristen müssen mit der zuständigen Stelle an der Gasthochschule abgeklärt werden.

Wenn Sie für Kurse an eine US-Gasthochschule gehen möchten, überprüfen Sie erst, ob die Hochschule diesen Satus überhaupt anbietet. Suchen Sie nach «visiting students» oder ähnlichen Begriffen. Beachten Sie die teilweise hohen Studien- respektive  Semestergebühren.

Wenn Sie für eine Studienprojekt / Ihre Abschlussarbeit an eine US-Gasthochschule gehen, wird Ihr Status höchstwahrscheinlich der eines «visiting research student» oder ähnlicher Begriff sein. Dieser Status zeichnet sich in der Regel durch niedrigere Studien- / Semestergebühren aus; es besteht kein oder nur sehr eingeschränktes Recht an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Prüfungen zu schreiben und einen Leistungsüberblick zu erhalten.

Bei Forschungsarbeiten müssen Sie häufig ein «Invention or IP Agreement» der Gasthochschule unterzeichnen, kontaktieren Sie dazu die Studiendirektion Ihres Departement. Download Beachten Sie das Merkblatt zu Studienarbeiten oder Praktika, die an einer anderen Hochschule absolviert werden. (PDF, 146 KB)

Visa

US-Botschaft in Bern

Auf der Webseite der externe Seite US-Botschaft in Bern finden Sie allgemeine Informationen, Informationen zum Visumsprozess und externe Seite persönliche Beratung zum Studium in den USA.

Nach der Zulassung an Ihrer Gasthochschule erhalten Sie von ihr ein Dokument für den Visumsantrag: entweder ein DS 2019 für ein J-1-Visum oder ein I-20 für ein F-1-Visum. Erst nachdem Sie dieses Formular von der Gasthochschule erhalten haben, können Sie einen Termin bei der US-Botschaft in Bern oder in ihrem Heimatland vereinbaren und Ihr externe Seite US-Visum beantragen. Für ein Studierenden-Visa ist ein Interview bei der US-Botschaft in Bern oder in ihrem Heimatland verpflichtend. Wenn Sie Kontakte von Ihrer Heimhochschule angeben müssen, empfehlen wir, bei Ihrer Studienadministration nachzufragen.

Sie müssen beim Interview für das Visum bei der US-Botschaft in Bern genügend finanzielle Mittel nachweisen können, entweder auf dem eigenen oder dem Konto von Angehörigen. Die Gasthochschule informiert über den entsprechenden Betrag.

Nachweis Finanzierung durch Drittmittel

Je nach Art des Visums, das von US-Universitäten (insbesondere dem MIT) angefordert wird, ist es wahrscheinlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der Finanzierung durch Drittmittel nachgewiesen werden muss. Im Prinzip kann auch SEMP weltweit diesem Zweck dienen. Am besten erkundigen Sie sich bei der Gastinstitution nach den genauen Bedingungen.

Unterkunft

Wenden Sie sich wegen einer Unterkunft an die zuständigen Stellen an ihrer Gasthochschule oder Ihre Betreuung. Viele US-Hochschulen haben ein «Housing / Residential Office» oder ähnliches, das die Zimmer auf dem Campus verwaltet.

Versicherungen (Krankenversicherung / Haftpflichtversicherung)

Die Versicherungen müssen mit der zuständigen Stelle der Gasthochschule abgeklärt werden. Ein Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherung wird in der Regel von Ihrer US-Gasthochschule erwartet. Häufig ist es sogar obligatorisch, den UHIP («University Health Insurance Plan») Ihrer Gasthochschule abzuschliessen oder einer von ihnen anerkannten US-Krankenversicherungen.

Ausserdem sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in der Schweiz oder Ihrem Heimatland in Verbindung setzen, um eine umfassende Beratung über Ihren Versicherungsschutz in den USA zu erhalten.

Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt ist empfohlen.

Kreditpunktetransfer: Anerkennung des Auslandaufenthalts an der ETH  

Informationen zum Kreditpunktetransfer / Anerkennung finden Sie ganz oben unter «Grundsätzliches».

  • Die Bewerbungskriterien werden von der Gasthochschule festgelegt.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen selbständig und rechtzeitig bei der Gasthochschule eingereicht werden. Beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.
  • Für zusätzliche Dokumente, wie z.B. Bestätigungsschreiben für die Bewerbungsunterlagen, wenden Sie sich direkt an Ihr Departement (Studiensekretariat).

Bei der Bewerbung ist die ETH-​Prüfungssession zu berücksichtigen: Prüfungen dürfen sich nicht mit einer Teilnahme an einer Sommer-​ oder Winterschule überschneiden.

Über die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen entscheiden die Departemente. Sie müssen sich frühzeitig vor dem Auslandaufenthalt an Ihre Studienadministration wenden.  

Die Art der Einschreibung hängt davon ab, ob sie Kurse besuchen oder ein Projekt / Abschlussarbeit machen. Erkundigen Sie sich bezüglich des genauen Status bei der Kanzlei.

Zusätzlich zu den Kosten für Reise, Wohnen, Verpflegung und Gebühren an der Gasthochschule bezahlen Sie die obligatorischen und freiwilligen Beiträge an der ETH.

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