SEMP weltweit Projekte & Praktika
Das «Swiss-European Mobility Programme» (SEMP) fördert Projekte und Praktika im aussereuropäischen Ausland.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
- Die Dauer der Förderung hängt vom akademischen Jahr ab.
- 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums können über SEMP Projekte & Praktika gefördert werden.
- 2025/26: 2 bis 6 Monate (180 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums können über SEMP Projekte & Praktika (Europa und weltweit) gefördert werden. Unabhängig von dieser maximalen Förderung kann Ihr Aufenthalt 12 Monate betragen.
- 2025/26: Pro Studienstufe (Bachelor / Master) werden max. 6 Monate (180 Tage) über SEMP Projekte & Praktika gefördert.
- 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums können über SEMP Projekte & Praktika gefördert werden.
- Pro Studienstufe (Bachelor / Master) sind max. 12 Monate (360 Tage) mit SEMP-Stipendiengeldern förderbar (inklusive SEMP SMS). Eine mehrmalige Bewerbung ist also möglich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt und die maximal mögliche Förderdauer pro Studienstufe noch nicht erreicht worden ist.
- Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, können nicht zusätzlich über SEMP Projekte & Praktika gefördert werden.
- Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gemäss Arbeitsrecht der Gastdestination).
Die Höhe des Stipendiums hängt von der exakten Dauer ab (in Tagen): Das monatliche Stipendium (30 Tage) beträgt 500 Schweizer Franken.
Nach dem Prüfen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Stipendienzusage, sofern noch genügend Mittel vorhanden sind. Stipendiengelder werden nach Eingangsdatum der vollständigen (!) Bewerbung vergeben. Die Mobilitätsstelle kann Auskunft geben über die Verfügbarkeit von Stipendiengeldern.
Studium mit Behinderung
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Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden können.
Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbestätigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein adäquates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu klären, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen können.
Je nach Destination und lokaler Situation muss eine Abklärung mit der Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU) stattfinden. Ziel ist es, mögliche und potenzielle Risiken zu minimieren. Bei Reisen an Destinationen, die allenfalls eine vertiefte Abklärung nötig machen, können sich Studierende aktiv vor der Bewerbung mit dem SGU in Verbindung setzen und sich beraten lassen, anderenfalls erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Mobilitätsstelle nach Erhalt der Bewerbung.
Sie müssen sich direkt bei der Gastinstitution erkundigen, welchen Status Sie dort erhalten werden und was die Bedingungen und benötigten Dokumente sind.
Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, müssen Sie Ihre Pläne mit den Mobilitätsverantwortlichen oderder Praktikumsbetreuung Ihres Departements (falls zutreffend) besprechen.
Sie müssen die Bewerbung spätestens zwei Monate vor Start des Projekts oder Praktikums vollständig einreichen. Befolgen Sie die Anleitung für Ihre Bewerbung.
Die ETH Zürich behält sich das Recht vor, Sie von allen zukünftigen Mobilitätsprogrammen auszuschliessen, falls Sie sich ohne hinreichende Gründe (nicht Bestehen von Klausuren, Krankheit, Unfall) von der Mobilität wieder abmelden.