Paradigmenwechsel im neuen Beschaffungsrecht

Mehr Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation: mit diesen Zielen leitet der Gesetzgeber im neuen öffentlichen Beschaffungsrecht einen Paradigmenwechsel ein. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Beschaffungsstellen sowie Anbieter und Anbieterinnen gleichermassen gefordert. Die ETH Zürich begrüsst diese Änderung und will die Chancen nutzen.

Das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sieht neu ein fünftes Ziel vor: Nachhaltigkeit. (Bild: ETH Zürich / BBL)
Das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sieht neu ein fünftes Ziel vor: Nachhaltigkeit. (Bild: ETH Zürich / BBL)

Das neue Beschaffungsrecht des Bundes tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und bringt eine Reihe von Neuerungen. Als grundlegendste Neuerung sieht der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel vor, welcher mehr Qualitätswettbewerb, mehr Nachhaltigkeit und mehr Innovation beabsichtigt. Neu erhält das «vorteilhafteste» und nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste» Angebot den Zuschlag. Preis-Dumping soll nicht mehr möglich sein, soziale und ökologische Standards müssen eingehalten werden.

Chance nutzen, Vergabekultur neu definieren

Dieser Paradigmenwechsel bietet für alle Beschaffungsstellen grosse Chancen und ermöglicht eine neue Vergabekultur. Das Beschaffungsvolumen der ETH umfasst ca. 650 Mio. Franken pro Jahr. Die ETH hat schon bisher in ihren Beschaffungen grossen Wert auf Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation gelegt (siehe z.B. DownloadBeschaffungspolitik aus dem Jahr 2012 (PDF, 4.4 MB)) und wo immer möglich mit Vollkosten über den ganzen Lebenszyklus gerechnet. Mit dem revidierten Beschaffungsrecht gibt es neues Potential, das ausgeschöpft werden soll. Die ETH will diese Chance nutzen, die Ausrichtung auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation intensivieren und ihre Vergabekultur neu definieren.

Ein neues Gesetz funktioniert nie auf Knopfdruck. Wie bei jeder Gesetzesänderung gibt es am Anfang eine Phase mit Unklarheiten und Unsicherheiten. Auch das neue Beschaffungsrecht lässt bewusst Ermessensspielraum offen. Die Beschaffungsstellen müssen ihre Vergabekultur definieren und sich mit einer klaren Zielsetzung neu ausrichten. Mut zur Verantwortung und zum Risiko ist erforderlich. Beschaffungen werden inhaltlich tendenziell komplexer. Ausschreibungen nach dem neuen Beschaffungsrecht erfordern mehr Know-how, Ressourcen und Zeit.

Die Beschaffungspolitik 2.0 der ETH

Damit die neue Vergabekultur in der ETH auf allen Ebenen solide und langfristig aufgebaut und verankert werden kann, werden zur Zeit Workshops auf strategischer und operativer Ebene durchgeführt. Involviert sind sowohl die Entscheidungs- und Verantwortungsträger als auch die Beschaffenden selber. Es ist vorgesehen, die neue Vergabekultur in der «Beschaffungspolitik 2.0» zu definieren, Hilfsmittel zu erarbeiten sowie das Knowhow der Beschaffenden weiter zu entwickeln.

Der Rechtsdienst stellt auf seiner Homepage laufend aktuelle Dokumente und Links zum neuen Beschaffungsrecht und insbesondere zum Paradigmenwechsel zur Verfügung  (Faktenblatt, Merkblätter, Vorlagen, Schulungen). Dabei werden die Hilfsmittel der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), denen auch die ETH angehört, berücksichtigt.

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