Umgang mit und Abbau von hohen Zeitguthaben

Die ETH Zürich hat gegenüber den Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Um dieser sowie den personalrechtlichen Bestimmungen nachzukommen, sollen die zu hohen Zeitguthaben (Ferien, Überstunden, Überzeit, sowie Dienstaltersgeschenke) der Mitarbeitenden durch Bezug bzw. Kompensation abgebaut werden. Obwohl viele Mitarbeitende ihre Zeitguthaben eigenständig und korrekt verwalten und beziehen, gibt es einige Mitarbeitende mit zu hohen Zeitguthaben.

 

Ein Grossteil der Mitarbeitenden verwaltet und bezieht seine Zeitguthaben, d.h. Ferien, Überstunden, Überzeit, sowie Dienstaltersgeschenke, bereits jetzt eigenständig im ETHIS Zeitwirtschaftssystem analog der funktionsbezogenen Zeiterfassungspflicht. 

Das Jahresarbeitszeitmodell der ETH Zürich erlaubt es, angesammelte Zeitguthaben aus zeitintensiveren Arbeitsphasen in weniger zeitintensiven Phasen zu kompensieren. Dieses Modell bringt auch eine grosse Flexibilität mit sich, die von Mitarbeitenden sehr geschätzt wird.

Abbau von hohen Zeitguthaben

Bei einigen Mitarbeitenden sind die Zeitguthaben zu hoch. Uns ist bewusst, dass die hohen Zeitguthaben aufgrund des ausserordentlichen Engagements der Mitarbeitenden für die ETH Zürich entstanden sind. Dafür danken wir allen Mitarbeitenden. Eine ausgeglichene Arbeitsbelastung ist wichtig für die Gesundheit, um die Balance zu halten und das Wohlbefinden zu erhöhen. Zeitguthaben können zu finanziellen Verpflichtungen der Bereiche führen, z.B. bei Austritt oder internem Stellenwechsel.

Aufgrund der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht und der Verpflichtung der ETH Zürich, die personalrechtlichen Bestimmungen (Personalverordnung ETH-Bereich) einzuhalten, sehen die Schulleitung und das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership Handlungsbedarf und möchten sicherstellen, dass diese Zeitguthaben laufend reduziert werden.

Ziel

Ziel ist es, dass sich sämtliche Mitarbeitende an die personalrechtlichen Vorgaben halten, ihre Zeitguthaben eigenverantwortlich verwalten und während des Jahres die Zeitguthaben korrekt beziehen.

Mitarbeitende mit hohen Zeitguthaben müssen mit der vorgesetzten Person einen Abbauplan erstellen, beidseitig unterschreiben sowie verbindlich umsetzen. Nutzen Sie die Vorlage für den Abbauplan Ihrer Zeitguthaben.  


Erläuterungen und geltende Bestimmungen

Ferien laufendes Jahr

Gemäss personalrechtlichen Bestimmungen sind Ferien in dem Jahr zu beziehen, in dem sie anfallen. Mitarbeitende planen in Absprache mit der vorgesetzten Person den Ferienbezug. In besonderen Situationen kann die vorgesetzte Person den Ferienbezug auch einseitig anordnen.

Ferien werden während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht ausbezahlt. Bei einem Austritt soll, wenn immer möglich, der Ferienbezug so geplant werden, dass keine Auszahlung von Ferien vorgenommen werden muss.

In Absprache mit der vorgesetzten Person dürfen max. zwei Wochen (bei 100% Pensum) auf das Folgejahr übertragen werden. Der Ferienübertrag muss bis zum 31. März des Folgejahres bezogen werden.

Ferien aus Vorjahren

Für Ferien aus Vorjahren musste ein Abbauplan mit der vorgesetzten Person vereinbart werden, mit dem Ziel, dass der Bezug bis zum 31. März des Folgejahres erfolgt. Der Ferienbezug muss mit der vorgesetzten Person abgesprochen sein. Der Arbeitgeber kann den Bezug von Ferien aus dem Vorjahr auch kurzfristig anordnen. Auch hier gilt, dass Ferien während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht ausbezahlt werden. Bei einem Austritt soll, wenn immer möglich, der Ferienbezug so geplant werden, dass keine Auszahlung von Ferien vorgenommen werden muss.

Überstunden und Überzeit sind während des Jahres durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren.

Ist eine Kompensation der Überstunden aus betrieblichen Gründen im laufenden Jahr nicht möglich, können gemäss personalrechtlichen Bestimmungen 100 Stunden ins Folgejahr übertragen und 100 Stunden ausbezahlt werden. Überstunden und Überzeit darüber hinaus können grundsätzlich nicht ins neue Jahr übertragen werden, sondern verfallen.

Im Sinne einer Übergangsfrist sind jene Mitarbeitenden mit hohen Überstunden- und Überzeitsaldi zum Stundenabbau angewiesen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Per 1. Januar 2022 werden Arbeitsstunden, die 200 Stunden übersteigen, gestrichen. Per Januar 2022 können somit max. 200 Stunden übertragen werden.
  • Per 1. Januar 2023 werden Arbeitsstunden, die 100 Stunden übersteigen, gestrichen. Per Januar 2023 können somit max. 100 Stunden übertragen werden.

Ab dem 10. Dienstjubiläum erhalten Mitarbeitende alle fünf Jahre ein Dienstaltersgeschenk (DAG), bei welchem sie die einmalige Wahl zwischen Zeit bzw. bezahltem Urlaub oder Geld haben. Wird bezahlter Urlaub gewählt, muss dieser innerhalb von fünf Jahren bezogen werden, danach verwirkt der Anspruch. Eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich. Empfohlen wird deshalb, dass Mitarbeitende den zeitlichen DAG-Bezug gleich zu Beginn mit der vorgesetzten Person besprechen und verbindlich planen.

Wird als DAG die Auszahlung gewählt, wird diese mit dem Folgelohn umgehend beglichen.

FAQ

Mitarbeitende mit hohen Ferienguthaben (pro rata Beschäftigungsgrad)

  • Ferien von zwei bis acht Wochen (pro rata Beschäftigungsgrad): Mitarbeitende, die Ferien vom Vorjahr/aus Vorjahren übertragen, müssen diese bis zum 31. März des Folgejahres beziehen. Ab einem Ferienübertrag zwischen zwei bis acht Wochen musste ein Abbauplan erstellt und mit der vorgesetzten Person vereinbart werden.
  • Ferien ab acht Wochen (pro rata Beschäftigungsgrad): Mitarbeitende, die Ferien vom Vorjahr/aus Vorjahren übertragen, müssen diese bis zum 31. März des Folgejahres beziehen. Ab einem Ferienübertrag ab acht Wochen musste ein Abbauplan erstellt und mit der vorgesetzten Person vereinbart werden. Der unterzeichnete Abbauplan musste der HR Beratung zugestellt werden.

Mitarbeitende mit hohen Überstunden/Überzeit (pro rata Beschäftigungsgrad)

  • 101-200 Stunden (pro rata Beschäftigungsgrad): Mitarbeitende, die bis zum 1. Januar 2021 zwischen 101 und 200 Überstunden/Überzeit auswiesen, wurden per E-Mail angeschrieben und angehalten, einen Abbauplan zu erstellen und die Stunden abzubauen.
  • Ab 201 Stunden (pro rata Beschäftigungsgrad): Mitarbeitende, die bis zum 1. Januar 2021 mehr als 201 Stunden auswiesen, wurden per E-Mail, mit Kopie an die vorgesetzte Person, informiert und aufgefordert, einen Abbauplan zu erstellen und die Stunden abzubauen. Der unterzeichnete Abbauplan musste der HR Beratung zugestellt werden.

Mitarbeitende mit hohen Zeitsaldi wurden 2021 via E-Mail aufgefordert, ihre Zeitguthaben abzubauen. Betroffene Mitarbeitende mussten einen verbindlichen Abbauplan für hohe Zeitguthaben erstellen und diesen mit der vorgesetzten Person besprechen. Sollten die im Abbauplan vereinbarten Ziele nicht eingehalten werden können, muss der Abbauplan angepasst werden. Wird dem nicht nachgekommen, kann der Bezug von Ferien bzw. eine Kompensation auch angeordnet werden.

Das Jahresarbeitszeitmodell der ETH Zürich erlaubt es, angesammelte Ferien und Stunden aus zeitintensiveren Arbeitsphasen in weniger zeitintensiven Phasen sehr flexibel zu kompensieren. Dieses Modell bringt eine grosse Flexibilität mit sich, die von Mitarbeitenden sehr geschätzt wird.

Falls Sie bereits einen Abbauplan für Ihre Zeitguthaben erstellt und mit Ihrer vorgesetzten Person besprochen haben, müssen Sie keinen neuen Abbauplan erstellen. Wichtig ist, dass Sie Ihren bestehenden Plan einhalten, Ihre Zeitguthaben analog reduzieren und keine neuen Überstunden generieren.

Professorinnen, Professoren sowie vorgesetzte Personen sind zusammen mit den Mitarbeitenden dafür verantwortlich, dass sämtliche Zeitguthaben im Kalenderjahr, in dem sie anfallen, bezogen werden. Mitarbeitende mit hohem Zeitguthaben mussten einen verbindlichen Abbauplan erstellen und mit der vorgesetzten Person besprechen.

Professorinnen, Professoren sowie vorgesetzte Personen bestätigen anfangs Jahr jeweils die Überträge der Zeitguthaben ihrer Mitarbeitenden und anerkennen so die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen.

Eine Übersicht Ihrer Zeitguthaben finden Sie in ETHIS (Anleitung). Professorinnen, Professoren und vorgesetzte Personen können die Zeitsaldi der Mitarbeitenden ebenfalls in ETHIS einsehen.

Mitarbeitende der ETH Zürich sind das ganze Jahr über verpflichtet, ihre Abwesenheiten und/oder Anwesenheiten in ETHIS oder einem externen Zeiterfassungssystem zu erfassen (Erfassungspflicht gemäss Personalkategorie). In ETHIS unter Persönlich > Zeitwirtschaft > Erfassung: Arbeitszeit und Absenzen (Zeitblatt) sehen Mitarbeitende, welche Zeiterfassungspflicht für sie gilt.

Erfassungspflicht
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