Die Schulleitung informiert 2019 / 4

An ihrer letzten Sitzung hat die Schulleitung beschlossen, das Angebot der Ombuds- und Fachstellen zu stärken und um externe Anlauf- und Beratungsstellen zu ergänzen. Ausserdem hat sie die Vernehmlassungsantworten zur Doktoratsentwicklung diskutiert und das entsprechende Massnahmenpapier mit einigen Änderungen verabschiedet.

Schulleitung der ETH Zürich
(Bild: ETH Zürich)

Die ETH Zürich pflegt eine Kultur des respektvollen Umgangs. Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Drohung und Gewalt werden nicht toleriert. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Angebote der intern zur Verfügung stehenden Stellen sowie deren Verfahren im Umgang mit unangemessenem Verhalten weiter verbessert werden müssen. Die Schulleitung hat dazu am 14. März 2019 ein umfassendes Massnahmenpaket kommuniziert. Auf der Basis verschiedener Analysen sind diese Massnahmen nun konkretisiert worden.

Ombudsstelle: Neue externe Stelle und mehr fachlicher Support

In den über 20 Jahren ihres Bestehens hat die heute von drei Personen geführte Ombudsstelle der ETH viel zur Entschärfung und Lösung von Konflikten beigetragen. Rückblickend kann gesagt werden: Das aktuelle Modell der amtierenden Ombudsleute wird geschätzt und hat sich bewährt. Um darauf aufzubauen, die Stelle zu stärken und ihre Tätigkeit zu ergänzen, hat die Schulleitung beschlossen, baldmöglichst eine unabhängige externe Ombudsstelle zu schaffen. Die neue Funktion – sie soll von einer mit dem akademischen Umfeld vertrauten Fachperson übernommen werden – steht allen ETH-Angehörigen als möglicher Erstkontakt zur Verfügung.

Darüber hinaus werden die amtierenden Ombudspersonen fachliche Unterstützung beiziehen können. Externe Fachleute sollen die Ombudsstelle bei Bedarf juristisch und in Bezug auf Mediation und Konfliktmanagement beraten. Sie verpflichten sich zu Anonymität und Vertraulichkeit.

Neue Fachstelle Respekt

Weiter will die Schulleitung die Beratung und Hilfe bei Fällen von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing ausbauen und stärken. Dieser Fälle wird sich künftig die neu geschaffene Fachstelle «Respekt» annehmen. Dazu hat die Schulleitung zwei neue Stellen bewilligt. Die Delegierte für Chancengleichheit und die Stelle für Chancengleichheit Equal! werden sich künftig auf die Förderung der Diversität an der ETH Zürich und insbesondere die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Stufen konzentrieren. Bei Drohung und Gewalt ist weiterhin die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt SGU verantwortlich.

Rückmeldungen von ETH-Angehörigen haben ergeben, dass auch die Fachstelle «Respekt» durch eine externe, von der ETH unabhängige Beratungsstelle ergänzt und unterstützt werden soll. Die Schulleitung hat auch dafür grünes Licht gegeben. Somit können ETH-Angehörige, die sich respektlos behandelt fühlen, auf Wunsch ETH-extern beraten und über mögliche Vorgehensweisen orientieren lassen. Anonymität und Vertraulichkeit sind auch hier selbstverständlich.

Früherkennung, Koordination und Case Management

Um aufkommende Probleme frühzeitig zu erfassen und laufende Fälle rasch beilegen zu können, hat die Schulleitung eine interne Kerngruppe eingesetzt. Dieses Gremium beurteilt und koordiniert die Situationen, macht Empfehlungen gegenüber der Schulleitung und koordiniert das Vorgehen. Die Kerngruppe besteht aus den Leitungspersonen betroffener Stäbe und Abteilungen.

Für die internen Stellen bedeuten die laufenden Fälle eine zeitliche und fachliche Zusatzbelastung. Seit Herbst 2018 ist deshalb ein erfahrener Case Manager im Mandatsverhältnis mit der Bearbeitung laufender Fälle beschäftigt. Die Schulleitung hat nun beschlossen, diese Funktion dauerhaft zu besetzen. Noch in der Entstehung ist ein strukturierter interner Prozess für Meldungen von unangemessenem Verhalten. Es ist vorgesehen, dass die Schulleitung diesen Prozess im September 2019 festlegen wird.

Das Doktorat entwickelt sich

Die Schulleitung will die Weiterentwicklung des Doktorats aktiv fördern und hat dazu ein umfangreiches Massnahmenpapier in die Vernehmlassung geschickt. Dazu sind nun von sämtlichen Departementen und Ständen Stellungnahmen eingegangen. Diese sind das Resultat engagierter Diskussionen über das Doktorat bei allen Vernehmlassungsteilnehmenden. Diese Diskussionen sind wichtig, weil an der ETH Zürich die Departemente in der Ausgestaltung des Doktorats einen grossen Spielraum haben und die Hochschulgruppen daran aktiv teilnehmen.

Konkreten Handlungsbedarf sieht die Schulleitung insbesondere bei der Auswahl von Doktorierenden, bei der Integration der Doktorierenden und Professorinnen und Professoren in die ETH Zürich, beim Austausch zwischen Doktorand/in und Leiter/in der Doktorarbeit und im Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihnen. 48 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Doktorats enthält das Papier, das ETH-intern in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Erfreulich ist, dass zwei Drittel der Vorschläge grossmehrheitlich positiv bewertet wurden. Darunter Neuerungen wie Einführungskurse für Doktorierende und ein Einführungsprogramm für neue Professorinnen und Professoren sowie die Einsetzung von Zulassungskolloquien. Auch die Vorgabe, dass künftig spätestens bei Abgabe des Forschungsplans eine zweite Betreuungsperson bestimmt werden soll, stiess mehrheitlich auf positive Resonanz. Allerdings wurde dazu von vielen Departementen und Ständen angemerkt, dass die Rechte und Rollen der unterschiedlichen Betreuungspersonen geklärt werden müssen.

«Ich freue mich, dass wir die Neuerungen im Doktorat jetzt angehen können. Unser Ziel ist es, für die Zusammenarbeit der Doktorierenden mit den Betreuenden ihrer Doktorarbeit einen optimalen Rahmen für Inspiration und Spitzenleistung zu schaffen.»Sarah Springman, Rektorin

Gesamthaft kritisch beurteilt wurde die Idee, dass in allen Departementen Komitees zur Auswahl der Doktorierenden eingesetzt werden, dass jedes Departement mindestens ein Doktoratsprogramm anbietet und dass die Leiterin oder der Leiter der Doktorarbeit nicht mehr Mitglied der Prüfungskommission ist. Diese Massnahmen werden nicht weiterverfolgt.

Die Schulleitung hat das Massnahmenpapier nun mit einigen Änderungen verabschiedet. Ausgehend davon wird die Rektorin nun eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die unter der Leitung des Prorektors Doktorat die Revision der Doktoratsverordnung und anderer Regelwerke an die Hand nimmt. Ziel ist es, die Mehrfachbetreuung von Doktorierenden und die anderen Massnahmen im Jahr 2020 umzusetzen.

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