Coronakrise: Neuer Masterplan der ETH Zürich

Die Schulleitung der ETH Zürich hat einen neuen Masterplan mit Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Lehre, die Maskenpflicht und Veranstaltungen.

Studierendenarbeitsplätze Hauptgebäude
Die Studierendenarbeitsplätze bleiben weiterhin bestehen, sofern sich die Studierenden an die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln halten. (Bild: ETH Zürich / Nicola Pitaro) 

Der Unterricht findet ab sofort online statt, ausser Lehrveranstaltungen, die auf Infrastruktur vor Ort angewiesen sind. Die Maskenpflicht wird auf dem ganzen Campus ausgedehnt. Und die Zahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen wird auf 50 Personen limitiert: Das sind die wichtigsten neuen Massnahmen, die der von der Schulleitung verabschiedete Masterplan vorsieht, der am 2. November in Kraft tritt. Die Verschärfungen basieren auf dem Entscheid des Bundesrats von letztem Mittwoch.

Der neue Masterplan folgt im Wesentlichen dem bereits eingeschlagenen Kurs und sieht punktuelle Verschärfungen vor. So ruft die Schulleitung nochmals alle ETH-Angehörigen dazu auf, wenn immer möglich zuhause zu arbeiten und zu lernen. Ausnahmen gelten namentlich für die experimentelle Forschung sowie für Lehrveranstaltungen mit experimentellem Charakter. «Die momentane Situation ist mehr als kritisch. Wir sind alle gezwungen, die Prioritäten so setzen, damit wir unseren zentralen Aufgaben in Lehre, Forschung und Wissenstransfer weiterhin nachkommen können», sagt Vizepräsident Ueli Weidmann, der die ETH-Covid-19-Taskforce leitet.

Ausgewählte Lehrveranstaltungen in Präsenz

Der Entscheid des Bundesrats, den Unterricht auf Online umzustellen, hat die ETH Zürich bereits vor einer Woche vorweggenommen (ETH-News vom 23.10.2020). «Wir sind aber erleichtert, dass Lehrveranstaltungen, die auf Infrastruktur vor Ort angewiesen sind, weiterhin in Präsenz stattfinden können», kommentiert ETH-Rektorin Sarah Springman den Bundesratsentscheid. «Auch können wir Studierenden für Bachelor-, Master- und Semesterarbeiten weiterhin Zugang zu den Labors gewährleisten», sagt Springman. Und: Mit dem neuen Masterplan seien auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, Semesterprüfungen vor Ort abzuhalten. So haben alle Studierenden trotz der Umstellung auf Online-Unterricht die Möglichkeit, ihr Semester ordnungsgemäss abzuschliessen.

Detaillierte Informationen zur Umsetzung kommuniziert die Rektorin allen Dozierenden und Studierenden per E-Mail. Bis kommenden Montag sollten alle Betroffenen wissen, welche Veranstaltungen weiterhin in Präsenz stattfinden und wie die individuellen Stundenpläne der Studierenden aussehen. «Angesichts des gewaltigen Ausmasses der Umstellung müssen wir aber um Verständnis bitten, wenn es etwas länger dauert, bis alle Angaben im Vorlesungsverzeichnis aktualisiert sind», gibt Springman zu bedenken.

Studierendenarbeitsplätze auf Zusehen zugänglich

Damit Studierende die Präsenzveranstaltungen mit dem Online-Unterricht verbinden können, stehen ihnen weiterhin Arbeitsplätze auf dem Campus zur Verfügung. Dieses Angebot richtet sich auch an Studierende, deren Wohnsituation das Lernen und Arbeiten zuhause verunmöglicht, oder an Studierende, die unter Einsamkeit leiden. «Mit der Umstellung auf Online-Unterricht beschäftigt uns wieder verstärkt die mentale Gesundheit unserer Studierenden», sagt dazu die Rektorin. Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung beschlossen, die Gebäude grundsätzlich offenzuhalten. Um die Dienstleistungen für die Studierenden aufrecht zu erhalten, bleiben auch die Schalter und weitere Anlaufstellen, beispielsweise der Studentischen Dienste und der Akademischen Dienste, weiterhin offen – mit angepassten Öffnungszeiten. Die Rektorin ruft alle Studierenden eindringlich dazu auf, die Distanz- und Hygieneregeln jederzeit einzuhalten. Andernfalls sieht sich die Schulleitung gezwungen, die Gebäude umgehend zu schliessen.

Generelle Maskentragpflicht

Die Maskentragpflicht, die sich bisher auf Innenräume beschränkt hat, gilt ab sofort auch für das Aussengelände an allen ETH-Standorten. Zudem müssen neu alle Mitarbeitenden auch am Arbeitsplatz eine Maske tragen. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende, die sich allein in einem Raum befinden.

Eingeschränktes Gastroangebot

Bekräftigt wurde das Primat des Home-Office. Mitarbeitende sollen wenn immer möglich zuhause arbeiten. Ausgenommen sind namentlich die experimentelle Forschung und Spin-off-Firmen auf dem Campus, sowie Lehrveranstaltungen und studentische Arbeiten mit experimentellem Charakter.

Das Homeoffice und der Online-Unterricht haben zur Folge, dass das Gastronomieangebot stark reduziert wird. Dies betrifft sowohl die Anzahl der offenen Betriebe als auch die Öffnungszeiten. Aktuelle Informationen dazu finden sich auf der Gastronomiewebseite. Die Schulleitung ruft alle ETH-Angehörigen, die vor Ort arbeiten müssen, dazu auf, ihre Anwesenheit in den Gastrobetrieben auf das Minimum zu beschränken. Neu gilt, dass sich maximal vier Personen an den gleichen Tisch setzen dürfen. Auch werden in den Gastrobetrieben keine auswärtigen Gäste mehr verpflegt werden. Davon ausgenommen sind persönliche Gäste von ETH-Angehörigen.

Veranstaltungen und Sportangebote des ASVZ

Veranstaltungen an der ETH können in Einklang mit dem Bundesratsentscheid nur noch mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. Doch auch hier ruft die Schulleitung die Veranstalter dazu auf, äusserste Zurückhaltung walten zu lassen. Nicht mehr bewilligt werden öffentliche Veranstaltungen sowie solche von Partnern der ETH. Eine Verpflegung der Teilnehmenden ist einzig in den Gastrobetrieben möglich, wobei die Gäste an Tischen sitzen müssen – stehende Apéros sind untersagt.

Grosse Auswirkungen hat der Bundesratsentscheid auch auf das Sportangebot des ASVZ. Laufend aktualisierte Informationen – auch zu den Schutzvorkehrungen – finden sich auf der externe Seite ASVZ-Website.

Die Bibliotheken und Ausstellungen sind vom Bundesratsentscheid nicht betroffen, die entsprechenden Angebote an der ETH bleiben bestehen.

Townhall am Donnerstag, 5. November, 11 Uhr

«Mit dem neuen Masterplan haben wir die Möglichkeiten ausgereizt, unseren Betrieb mit minimalen Freiheitsgraden aufrechtzuerhalten», sagt Ueli Weidmann, «aber wir sind uns bewusst, dass er grosse Einschränkungen für alle ETH-​Angehörigen mit sich bringt.» Denn die effektivste Massnahme gegen die Ausbreitung des Virus sei nach wie vor, die Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren, auch im Leben ausserhalb der ETH.

Angesichts der schwierigen Wochen, wenn nicht Monate, die auf uns alle zukommen, lädt die Schulleitung alle Mitarbeitenden und Studierenden zu einer Townhall am kommenden Donnerstag, 5. November um 11 Uhr ein. Eine entsprechende Einladungsmail wird am Montag verschickt.

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