Corona-Pandemie: ETH Zürich verschärft Regeln

Angesichts der rapide steigenden Anzahl Covid-19-Fälle hat die Schulleitung auf Antrag der ETH-Covid-Taskforce beschlossen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus an der ETH Zürich zu verschärfen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, Apéros und ähnliche Veranstaltungen sind generell nicht mehr möglich und das Home-Office wird wieder intensiviert.

Neue Corona-Massnahmen
Die ETH Zürich verschärft Corona-Massnahmen (Bild: ETH Zürich / Gian Marco Castelberg). 

Folgende Massnahmen treten ab nächstem Montag, 19. Oktober in Kraft:

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Maskenpflicht generell in allen öffentlichen Innenräumen, neu auch an allen Studierendenarbeitsplätzen.
  • Keine Ausnahmen mehr von der Maskenpflicht in einzelnen Gebäuden.
  • Sitzungen sind nur noch zulässig mit Masken, hybrid oder digital. Dies betrifft auch Zweiergespräche wie Personal- oder Beratungsgespräche. Maske wird auch getragen, wenn es eine Trennwand aus Plexiglas gibt (additiver Schutz).
  • Für die Lehre gelten weiterhin die Bestimmungen des Schutzkonzepts Lehre.

Verhalten am Arbeitsplatz

  • Konsequent keine Gruppendurchmischung, wo eine solche betrieblich nicht erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Verpflegung und Pausen.
  • Wenn betrieblich notwendig, können Sitzungen unter Beachtung aller Regeln und Massnahmen gruppenübergreifend durchgeführt werden.
  • Unter Gruppen sind organisatorisch zusammenhängende Einheiten wie Professuren, Sektionen etc. zu verstehen.
  • Alle ETH-Angehörigen mit Krankheitssymptomen sind verpflichtet, zu Hause zu bleiben, bis sie einen Tag beschwerdefrei sind. Die Schulleitung empfiehlt diesen Personen, sich testen zu lassen, auch wenn sie nur milde Symptome haben.

Home-Office

  • Re-Intensivierung des Home-Office: Arbeit am ETH-Arbeitsplatz nicht mehr die Regel, sondern Anwesenheit an ETH möglichst auf betrieblich notwendige Aktivitäten beschränken. Keine Einschränkung der experimentellen Forschung.
  • Vorgesetzte können ihre Mitarbeitenden zur Präsenz am Arbeitsplatz verpflichten, wenn dies für interne Prozesse oder Entscheidungsfindungen notwendig ist.
  • Die Vorgesetzten ergreifen Massnahmen, dass im Falle von allfälligen Quarantänemassnahmen der Betrieb weitergeführt werden kann (z.B. Teamsplits mit Rotationen, Schichtbetrieb etc.)
  • Für Personen der Risikogruppen (gemäss BAG) und/oder in spezifischen Risikosituationen sind individuelle Lösungen umzusetzen; die Vorgesetzten unterstützen sie dabei.

Sonstiges

  • Generelles Apéro-Verbot an der ETH Zürich, gilt für sämtliche Innen- und Aussenräume der ETH Zürich, auch nicht-öffentliche Bereiche.
  • Starke Empfehlung zu Verzicht auf Weihnachtsessen, Verzicht auf finanzielle Unterstützung solcher Anlässe
  • Erwartung an Angehörige der ETH Zürich, dass sie sich auch ausserhalb der ETH verantwortungsbewusst verhalten.

Die Schulleitung empfiehlt allen ETH-Angehörigen dringend den Einsatz der SwissCovid-App

«Wir sind uns bewusst, dass dies einschneidende Massnahmen sind», sagt Vizepräsident Ueli Weidmann, Leiter der Taskforce. «Angesichts der rapiden Ausbreitung der Pandemie wollen wir aber alles unternehmen, um eine Verbreitung innerhalb unserer Hochschule einzudämmen.» Er betont, dass die ETH nach wie vor ein relativ sicherer Ort ist. Bisher hat die Taskforce Kenntnis von 83 positiv getesteten ETH-Angehörigen, davon gut die Hälfte Studierende. Doch die aktuelle Situation in der Schweiz bereite der Schulleitung grosse Sorge. «Unser oberstes Ziel ist es, dass wir den Präsenzunterricht wenn immer möglich bis Semesterende durchhalten können», sagt Weidmann. Eine weitergehende Schliessung der Hochschule sei zu vermeiden.

Homeoffice wenn betrieblich möglich

Die Anzahl Kontakte reduzieren: Das ist die einfache Formel, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Um die Kontakte in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch an der ETH Zürich aufs Notwendige zu beschränken, empfiehlt die Schulleitung den Mitarbeitenden, ihre Präsenz am Arbeitsplatz auf betrieblich notwendige Aktivitäten zu reduzieren. «Wer die Arbeit im Homeoffice erledigen kann und will, darf zuhause arbeiten, ohne das begründen zu müssen, aber natürlich in Absprache mit den Vorgesetzten», erläutert Weidmann diese Regel.

Vorgesetzte können ihre Mitarbeitenden zur Präsenz am Arbeitsplatz verpflichten, wenn dies betrieblich notwendig ist. Für Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören oder mit gefährdeten Personen zusammenleben, sind individuelle Lösungen zu suchen.

Vorsorgliche Massnahmen

Die Vorgesetzten ergreifen Massnahmen, dass im Falle von allfälligen Quarantäneanordnungen der Betrieb weitergeführt werden kann. Die bisherige Empfehlung, sich in der eigenen Gruppe oder im eigenen Team zu bewegen, gilt neu als konsequentes Gebot, ausser ein persönlicher Austausch ist betrieblich notwendig. So sollen etwa Mitarbeitende nicht mit Kolleginnen und Kollegen anderer Teams und Gruppen Kaffeepause machen oder essen gehen. In diesem Sinne gilt das «Bubble-Konzept», das sich in der Lehre bei den Erstsemestrigen bewährt hat, nun auch für Forschungsgruppen und technisch-administrative Mitarbeitende.

Maskenpflicht an Studierendenarbeitsplätzen und in Sitzungen

Da die Gefahr einer Verbreitung des Virus in Innenräumen besonders hoch ist, und weil sich bei der Taskforce die Meldungen mehrten, dass beim Lernen die Distanzregel nicht konsequent eingehalten wird, muss auch an den Studierendenarbeitsplätzen neu eine Maske getragen werden.

Eine Maskenpflicht gilt zudem für Sitzungen, die an der ETH in Präsenz abgehalten werden. Der Einsatz der Maske ist als zusätzlicher Schutz zu verstehen, die Distanzregel und die minimale Quadratmeterfläche müssen weiterhin berücksichtigt werden. Wegen der Ausweitung des Homeoffice werden Sitzungen aber ohnehin wieder mehrheitlich virtuell stattfinden.

Schliesslich wird die Maskenpflicht auch auf die wenigen ETH-Gebäude ausgedehnt, für die bisher eine Ausnahmeregelung galt.

Generelles Apéroverbot und Appell zum Verzicht auf Weihnachtsessen

Nicht leicht getan hat sich die Schulleitung mit dem Entscheid, Apéros generell zu verbieten: «Wir wissen, dass es vielen ETH-Angehörigen ein Bedürfnis ist, auf gemeinsame Erfolge anzustossen und dass solche kleinen Anlässe auch den Teamgeist fördern» sagt Ueli Weidmann. Doch sei eben auch bekannt, dass bei geselligen Anlässen die Gefahr für Ansteckungen am grössten ist. Vom Verbot betroffen sind nicht nur Apéros in den Aussenbereichen der ETH, sondern auch solche in den Gastrobetrieben.

Mit Blick auf die Weihnachtszeit hat sich die Schulleitung auch Gedanken zu den Team- und Gruppenanlässen gemacht, die in normalen Zeiten gegen Jahresende in grosser Zahl stattfinden. «Auch von solchen Anlässen müssen wir zurzeit dringlich abraten», sagt Weidmann. Von einem Verbot habe die Schulleitung abgesehen, weil die Anlässe ja individuell von den Teams organisiert würden. Doch appelliert die Schulleitung an das Verantwortungsbewusstsein aller ETH-Angehörigen. Finanziell werden Weihnachtsessen und Jahresendanlässe von der ETH nicht mehr unterstützt.

Covid App aktivieren und bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben

«Wir durchlaufen eine kritische Phase, und letztlich tragen viele kleine Massnahmen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen», fasst Weidmann die Massnahmen zusammen. «Wir alle können unseren Beitrag leisten, indem wir auch ausserhalb der ETH Vorsicht walten lassen und unnötige Risiken vermeiden.» Dazu gehört auch, die SwissCovid App ständig aktiviert zu haben.

Schliesslich gilt weiterhin, dass ETH-Angehörige mit Krankheitssymptomen verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben, bis sie einen Tag beschwerdefrei sind. Die Schulleitung empfiehlt diesen Personen, sich testen zu lassen, auch wenn sie nur milde Symptome haben. Bei positivem Befund sind die Anweisungen der Contact Tracer und der Kantonsärztinnen zu befolgen.

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