Familienzulagen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Familienzulage für jedes Kind, das in ihrer Obhut steht. Stief- und Pflegekinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt, sofern sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter finanziell abhängig sind.

Alle wichtigen Informationen zu den Familienzulagen finden Sie in unserem Merkblatt Familienzulagen. Personalrechtliche Informationen zu den Familienzulagen finden Sie in der DownloadPersonalverordnung (PDF, 1.4 MB). Ergänzende Informationen im externe SeiteBundesgesetz über Familienzulagen. 

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