Online-Prüfungen in Eigenregie (DIY BYOD)

Aufgrund der Einführung der Bring Your Own Device Empfehlung (BYOD) für neu eintretende Studierende ab dem HS23 und der geplanten BYOD Verpflichtung für neu eintretende Studierende ab dem HS24 können Prüfungen entsprechend auch auf mobilen Geräten der Studierenden als Do It Yourself - Bring Your Own Device Prüfungen (DIY-BYOD Prüfungen) durchgeführt werden.

DIY-BYOD Prüfungen sind schriftliche Prüfungen, die auf den privaten mobilen Geräten der Studierenden durchgeführt werden. Wie papierbasierte Prüfungen, finden DIY-BYOD Prüfungen unter Aufsicht in Räumlichkeiten der ETH Zürich statt.

Die Durchführung von DIY-BYOD Prüfungen obliegt alleinig den Prüfungsverantwortlichen und wird selbstständig und in Eigenverantwortung umgesetzt ohne Vor-Ort-Support durch LET,  ID oder Prüfungsplanstelle. ETH IT-Systeme wie z.B. Moodle dürfen für DIY-BYOD Prüfungen genutzt werden. Supportanfragen zu den von der ETH betriebenen IT-Systemen werden via  im Rahmen der üblichen Supporttätigkeiten bearbeitet. Didaktische Fragen werden über beantwortet. Organisatorische und reglementarische Fragen beantwortet die Prüfungsplanstelle .

Weiterhin möglich bleiben Prüfungen mit zentral gemanagter Infrastruktur im Rahmen des ETH Service On-Campus Online-Prüfungen, welche mittels Online-Formular beantragt werden können. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier.
 

Ich möchte eine DIY-BYOD Prüfung durchführen. Ist dies erlaubt?

An der ETH Zürich können schriftliche Prüfungen schon vor dem BYOD-Obligatorium als DIY-BYOD-Prüfungen durchgeführt werden, sofern alle Studierenden über Laptops verfügen (siehe unten). Die Examinator:innen sind für den gesamten Prüfungsablauf verantwortlich.

Die Examinator:innen sind frei in der Wahl des Prüfungsmodus (z.B. Open-Book) sowie eines geeigneten Prüfungssystems (z.B. Moodle), sofern beides den ETH-Vorschriften, den ETH-Datenschutzbestimmungen und dem Schweizer Recht entspricht.

Kann von Studierenden erwartet werden, dass sie ihre eigenen Laptops für eine DIY-BYOD Prüfung verwenden?

Die ETH plant, BYODs per Herbstsemester 2024 für Erstsemester (BSc, MSc, Lehrdiplom, Weiterbildung) obligatorisch zu machen. Dieses Obligatorium gilt auch für Prüfungen. Vor dem Obligatorium ist die Prüfungsteilnahme mit BYODs für alle Studierenden freiwillig.

Examinator:innen wird dringend empfohlen, eine genügend grosse Anzahl an Ersatzcomputern für Studierende ohne BYOD oder mit einem nicht richtig funktionierenden Gerät bereitzuhalten.

Nicht alle Studierenden werden ab sofort eigene Geräte haben. Die Einführung des BYOD Obligatoriums im Herbst 2024 für neue Studierende bedeutet, dass erst im Verlauf der Folgejahre alle Studierenden in allen Stufen über ein eigenes Gerät verfügen werden.

Woher kann ich Ersatzgeräte für meine DIY-BYOD Prüfung erhalten?

Es gibt hierzu mehrere Möglichkeiten:

  • Ihr Studiengang bzw. Ihr Departement verfügt möglicherweise schon über Laptops, die Sie als Ersatzgeräte für Prüfungen nutzen können.
  • Die Informatik Supportgruppe bzw. IT Services Group (ISG) Ihres Departements besitzt möglicherweise Laptops, die sie als Ersatzgeräte für Prüfungen nutzen können.
  • externe SeiteDas Projekt Neptun im Rahmen der Stiftung Studenten-Discount (SSD) vermietet Laptops.
  • Es gibt verschiedene Firmen im Grossraum Zürich als auch schweizweit, die Sie bezüglich der Vermietung von Laptops konsultieren können.

Examinator:innen wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig um Ersatzgeräte zu kümmern und diese auch entsprechend dem gewählten Prüfungsszenario zu konfigurieren und zu testen.

Wo und welche Art von Hilfe kann ich bei der Durchführung einer DIY-BYOD Prüfung erhalten? Was sind meine Pflichten?

DIY-BYOD Prüfungen werden selbstständig und in Eigenverantwortung durchgeführt. LET, IT-Services oder die Prüfungsplanstelle leisten für diese Prüfungen weder Vor-Ort-Support, noch projektbezogen technische oder sonstige Unterstützung. Examinator:innen sind allein für die technische Machbarkeit, Organisation und Durchführung ihrer Prüfungen als DIY-BYOD verantwortlich. Wenn Sie Hilfe bei spezifischen Fragen benötigen, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor:

Ich möchte eine BYOD-Prüfung in Eigenregie mit Safe Exam Browser in Moodle durchführen. Wie gehe ich am besten vor?

Um BYOD-Prüfungen in Eigenregie mit SEB und Moodle durchzuführen, folgen Sie bitte den nachstehenden Anleitungen für Examinierende und Studierende. Sie benötigen dazu auf dem ETH Exam Moodle einen Kurs, in dem Sie Ihre Prüfung einrichten können. Die Erstellung eines solchen Kurses wird im Verlauf von 2024 über eDoz ermöglicht werden. In der Zwischenzeit wenden Sie sich bitte an für die Kurserstellung.

Für Examinierende:
https://moodle-app2.let.ethz.ch/mod/book/view.php?id=997576

Für Studierende:
https://moodle-app2.let.ethz.ch/mod/book/view.php?id=997593

Wichtig:
Um einen reibungslosen Prüfungsverlauf zu ermöglichen, bitten wir Sie die nachfolgenden Schritte durchzuführen:

  • Befolgen Sie die Anleitungen genau und Schritt für Schritt.
  • Führen Sie während des Semesters mehrere Probedurchläufe Ihres Prüfungs-Setups mit Ihren Studierenden durch. Geeignet dafür sind beispielsweise Probeprüfungen, formativen Tests oder Übungen, dies am besten weit im Voraus zum eigentlichen Prüfungstermin.

Ich habe eine Frage zu einer ETH-Lernumgebung, die ich für die Prüfung nutzen möchte

Bitte kontaktieren Sie

Ich habe eine Frage zur Prüfungsdidaktik

Bitte kontaktieren Sie . Für weitere Informationen: https://ethz.ch/de/die-eth-zuerich/lehre/lehrentwicklung/beratung.html

Ich habe eine Frage zu einem externen Lern-/Assessment-Tool

Bitte wenden Sie sich an den externen Anbieter, der für das Tool verantwortlich ist, um Unterstützung zu erhalten.

Ich habe eine Frage zum Safe Exam Browser

Bitte konsultieren Sie das hier verfügbare Online-Supportmaterial: externe Seitewww.safeexambrowser.org

Ich habe eine Frage zur ETH-Prüfungsordnung und/oder zum Datenschutz

Bitte wenden Sie sich an die Prüfungsplanstelle:

Ich habe eine Frage zu den Räumen für meine Sessionsprüfung

Bitte wenden Sie sich an die Prüfungsplanstelle: 

Wie stelle ich sicher, dass alles zusammenpasst und am Prüfungstag alles reibungslos abläuft?

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Probeprüfung in genügendem zeitlichen Abstand zur eigentlichen Prüfung durchzuführen, in der Sie das Setup testen. Beraten Sie sich mit Kollegen, konsultieren Sie den/die Lehrspezialist:in Ihres Fachbereichs oder den/die Studienkoordinator:inFür den Fall eines Gerätedefekts oder ähnlicher technischer Komplikationen, die nicht gelöst werden können, wird ausserdem empfohlen als Ausweichplan Ersatzgeräte für die Studierenden zur Verfügung zu haben.

Planen Sie 15 bis 30 Minuten Vorbereitungszeit ein für das Platznehmen, Starten der BYODs und Login in das Prüfungssystem. Starten Sie die Prüfung erst, wenn alle Studierenden bereit sind. Bei hartnäckigen Problemen, kann die folgende Vorgehensweise helfen: (1) ein Neustart des Prüfungsbrowsers, bzw. der Prüfungssoftware, (2) ein Neustart des gesamten Geräts und schliesslich (3) der Wechsel auf ein Ersatzgerät.

Bei Problemen während der Prüfung können Sie wie oben beschrieben vorgehen. Notieren Sie zusätzlich die Uhrzeit beim Melden des Problems sowie nachdem das Problem behoben wurde. So können Sie anschliessend die verlorene Prüfungszeit individuell wieder gutschreiben.

Leider können LET und IT-Services keinen projektbezogenen oder Vor-Ort-Support für DIY-BYOD-Prüfungen anbieten. Um sich mit dem Durchführungsmodus vertraut zu machen, wird empfohlen, DIY-BYOD Prüfungen zuerst mit technisch einfacheren Setups einzusetzen.

Wie kann ich den Zugriff auf zusätzliche Ressourcen (Websites, Software, Dateien, Systemfunktionen) sperren?

Die Verwendung einer geeigneten Absicherungstechnologie für DIY-BYOD-Prüfungen, wie bspw. externe SeiteSafe Exam Browser, kann eine grosse Hilfe sein, um zu verhindern, dass Studierende auf unerwünschte Ressourcen wie Webseiten, Programme, Dateien oder Systemfunktionen zugreifen. Sie kann jedoch die Aufsicht vor Ort nicht ersetzen.

Bei der Entscheidungsfindung zum Einsatz einer geeigneten Absicherungstechnologie, muss in Betracht gezogen werden, ob und welche Art von zusätzlichen Ressourcen den Studierenden während einer Prüfung zur Verfügung stehen soll.

Ich möchte zentral gemanagte ETH-Geräte für meine DIY-BYOD-Prüfung verwenden.

Zentral gemanagte ETH-Geräte laufen in einer speziellen Konfiguration für den Service Online-Prüfungen der ETH und sind für DIY-BYOD-Prüfungen nicht verfügbar. Wenn Sie zentral gemanagte ETH-Geräte für Ihre Prüfung verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an den  oder füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

Welche Fristen gelten für neue DIY-BYOD Prüfungen?

Da für DIY-BYOD Prüfungen keine Unterstützung durch LET oder IT-Services erforderlich ist, ist das Einreichen eines Antrages für DIY-BYOD Prüfungen nicht notwendig.

Examinator:innen informieren die Studierenden über die DIY-BYOD Prüfung im Feld "Zusatzinformation zum Prüfungsmodus" im Vorlesungsverzeichnis, z.B. mit dem Passus: "BYOD-Prüfung: Um an der Prüfung teilnehmen zu können, bringen Sie bitte Ihren persönlichen Laptop mit vollgeladenem Akku und der aktuellen Version des Safe Exam Browsers mit". Die Angaben hierzu müssen zu Beginn des Semesters im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich sein.

Bisher habe ich meine Prüfung mit dem Service Online-Prüfen der ETH durchgeführt. Bleibt es auch in Zukunft dabei?

Es gibt aus Ressourcengründen leider keine automatische Bestandsgarantie bezüglich der Unterstützung durch den Service Online-Prüfungen.

Anträge sowie das bestehende Prüfungsportfolio werden jedes Semester neu evaluiert und entsprechend den Kapazitäten im Service Online-Prüfungen beurteilt. Es ist deshalb jedes Semester möglich, dass die Unterstützung durch den Service Online-Prüfungen für Ihre Prüfung weniger prioritär behandelt oder sogar eingestellt werden muss.

Rechnen Sie bitte auch damit, dass Ihnen anstatt der Betreuung durch den Service Online-Prüfungen die Durchführung im BYOD-DIY-Modus empfohlen wird - insbesondere im Falle von Prüfungen mit nur wenigen Studierenden oder solche in höheren Semestern, die mit den zentral zur Verfügung gestellten Kursmanagementsystemen bewältigt werden können. Auf Wunsch wird eine einmalige Starthilfe für den BYOD-DIY-Modus gewährt.  

Gibt es Vorschriften für die Speicherung von DIY-BYOD Prüfungen?

Es gelten die gleichen Regeln für die Sicherung und Archivierung wie bei papierbasierten Prüfungen.

Gilt das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfung auch für DIY-BYOD Prüfungen?

Die Studierenden haben das Recht, ihre bewertete und benotete DIY-BYOD-Prüfung gemäss den ETH-Vorschriften einzusehen, wie dies auch bei Papierprüfungen gilt.

Wenn alle Studierenden eigene Computer und Safe Exam Browser haben, dann kann ich Prüfungen auch sicher von zu Hause durchführen?

Nein, das ist nicht möglich. Die technische Absicherung der Prüfungscomputer alleine ist nutzlos, wenn die Studierenden nicht beaufsichtigt sind und so beispielsweise die Hilfe weiterer anwesenden Personen oder die Nutzung weiterer Geräte wie Tablets oder Mobiltelefone nicht ausgeschlossen werden kann. Eigenständigkeitserklärungen werden möglicherweise nur von ehrlichen Studierenden eingehalten. Hochselektive Prüfungen wie Sessionsprüfungen dürfen nicht unbeaufsichtigt durchgeführt werden und für alle anderen Leistungskontrollen gilt, falls sie von zu Hause durchgeführt werden, dass jegliche Ressourcen erlaubt sein müssen.

Die meisten Studierenden sind ehrlich. Regeln, deren Einhaltung nicht überprüft und nicht durchgesetzt werden kann, bestrafen die ehrlichen Studierenden.

Welche Vorschriften sind bei der Durchführung von DIY-BYOD Prüfungen zu beachten?

Es gelten alle ETH-Vorschriften, sowie das schweizerische Recht (insbesondere betreffend Datenspeicherung), die eingehalten werden müssen - unter anderem:

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