Lehre
Die ETH Zürich bildet Personen mit hoher Fachexpertise und wissenschaftlichen Kompetenzen aus. Die Einhaltung der formalen und rechtlichen Vorgaben im Bereich Lehre ist ein wichtiger Baustein davon.
Die ETH Zürich bildet Personen mit hoher Fachexpertise und wissenschaftlichen Kompetenzen aus. Ausserdem bereitet sie ihre Studierenden darauf vor, Verantwortung zu übernehmen und als kritische Mitglieder der Gesellschaft eine konstruktive Rolle zu spielen.
Konzeption und Durchführung des Unterrichts:
- Im Rahmen ihres Fachgebiets lehren Dozierende der ETH in eigener Verantwortung. Sie richten ihren Unterricht an den im jeweiligen Studiengang gemäss Qualifikationsprofil angestrebten Qualifikationen aus und gestalten ihn nach pädagogisch-didaktischen Kriterien.
- Alle Informationen zu den Lerneinheiten inkl. der Leistungsnachweise werden im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) publiziert und sind verbindlich.
- Der studentische Arbeitsaufwand, der für die Erbringung einer Studienleistung erforderlich ist, wird in Kreditpunkten ausgedrückt. Die Kreditpunkte werden im Studienreglement und im VVZ transparent gemacht.
- Die Dozierenden sorgen dafür, dass die Studierenden für ihre Semester-, Bachelor- oder Master-Arbeiten jeweils eine Eigenständigkeitserklärung verfassen. Sie können auch für andere schriftliche Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärung verlangen.
- Bei der Durchführung von Exkursionen, Feldkursen oder ähnlichen Veranstaltungen ist den Themen Sicherheit, Versicherungen und Verantwortlichkeiten besondere Beachtung zu schenken. Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) bietet diesbezüglich Unterstützung an.
Leistungsnachweise:
- Leistungsnachweise dienen dem Lernen und der Entwicklung der Studierenden. Die Leistungsnachweise überprüfen die Erreichung der Lernziele, die für die Lerneinheit definiert wurden.
- Die Dozierenden bewerten die Studienleistungen eigenverantwortlich und unabhängig. Sie begegnen allen Studierenden sachlich, fair und unbefangen. Der Bewertung werden die gleichen Kriterien und Massstäbe zugrunde gelegt; dafür können Musterlösungen, Punkteschemata etc. hilfreich sein.
- Die Prüfungskorrektur ist so vorzunehmen, dass die Beurteilung der eigenen Leistung für die Studierenden im Rahmen der Prüfungseinsicht nachvollziehbar ist. Die Studierenden sollen auch in fachlicher Hinsicht davon profitieren und sich damit auf einen allfälligen Wiederholungstermin vorbereiten können.
- Wird unredliches Handeln, z.B. das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel oder das Einreichen eines Plagiats, entdeckt, müssen die Fakten und Indizien aufgenommen und muss umgehend die Untersuchungsperson Disziplinarwesen im Rektorat informiert werden. Für die Durchführung des Verfahrens ist diese zuständig. Falls sich der Disziplinarverdacht erhärtet, können die Rektorin / der Rektor bzw. der Disziplinarausschuss Disziplinarmassnahmen verhängen.
- Schriftliche Leistungskontrollen und Protokolle zu mündlichen Leistungskontrollen sind für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren und gemäss den rechtlichen Vorgaben zu archivieren.
Lehrevaluation:
Die Lehre an der ETH Zürich wird durch zentral gesteuerte Qualitätsvorgaben und Evaluationsinstrumente auf höchstem Niveau gehalten und weiterentwickelt. Ein wichtiges Instrument der umfassenden Lehrevaluation ist die Befragung der Studierenden zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Zudem werden an allen Departementen regelmässig Peer-Reviews durchgeführt, anlässlich derer auch die Qualität der Lehre und insbesondere der Studiengänge beurteilt wird.
Die Dozierenden haben ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich Lehre gemäss den diesbezüglichen formalen und rechtlichen Vorgaben wahrzunehmen. Die Studiendirektor:innen sind im Rahmen ihrer Führungsaufgabe u.a. für die ordnungsgemässe Umsetzung der studienbezogenen Reglemente zuständig.
- Download vertical_align_bottom Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen
- Download vertical_align_bottom Ausführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Disziplinarverordnung der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Weisung: Wissenschaftliches Arbeiten und Eigenständigkeitserklärung (PDF, 121 KB)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Akteneinsicht und Aktenweitergabe im Rahmen von Leistungskontrollen („Prüfungseinsicht“)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Unterrichtsbeurteilung durch die Studierenden an der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Reglement betreffend Meldungen von Angehörigen der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten (RSETHZ 615)
- Download vertical_align_bottom IT-Richtlinien und IT-Grundschutzvorgaben der ETH Zürich
- Behandeln Sie Studierendendaten (Prüfungsbeurteilungen, Übungsabgaben, Notenlisten, weitere Unterlagen mit Studierendennamen oder Matrikelnummern etc.) vertraulich. Der Zugriff durch Unbefugte muss verhindert werden. Die Ablage von Studierendendaten auf unverschlüsselten mobilen Geräten und Datenträgern ist nicht erlaubt. Kurslisten (auch teilanonymisiert durch die Verwendung von Matrikelnummern statt Namen) dürfen den anderen Kursteilnehmenden nicht zugänglich gemacht werden. Die Nutzung von Cloud-Diensten in der Lehre unterliegt den IT-Richtlinien und den IT-Grundschutzvorgaben der ETH. Vorsicht beim Umleiten der eigenen Mailbox zu einem Cloud-E-Mail-Dienst (z.B. Gmail); dadurch werden Studierendendaten unerlaubt Dritten zugänglich gemacht.
- Zulassung zum Studium: Versprechen Sie niemandem die Zulassung zum Studium, bevor der offizielle Zulassungsentscheid vorliegt. Dies gilt für die Zulassung zu allen Studienstufen (Bachelor, Master, Doktorat sowie akademische Weiterbildung).
- Bekanntgabe von Noten: Die informelle Bekanntgabe einer Note, beispielsweise gleich im Anschluss an eine mündliche Prüfung, ist nicht zulässig. Es ist stets das Departement bzw. das Studiensekretariat, das die Note verfügt und den Studierenden mitteilt.
- Nach der Notenkonferenz bzw. nach Verfügen der Leistungsbewertung und deren Bekanntgabe über myStudies sind Noten verbindlich, und es dürfen keine Noten mehr verändert oder Notenänderungen in Aussicht gestellt werden (Ausnahmen: Korrekturfehler).
- Stellen Sie einen klaren Korrekturfehler fest und möchten Sie eine Note/Noten berichtigen (z.B. Teile übersehen und nicht korrigiert, Punkte falsch zusammengezählt etc.), so müssen Sie dem Studiensekretariat ein entsprechender Antrag mittels Formulars zustellen.
- Im Falle von möglichen Disziplinarverstössen wenden Sie sich bitte umgehend an die Untersuchungsperson Disziplinarwesen, und nehmen Sie keine eigenen «Sanktionen» vor.
Die Angaben zu den zuständigen Kontaktpersonen und Stabsstellen, einschliesslich der Prorektor:innen, finden Sie auf der Webseite der Rektorin bzw. des Rektors.