Revision Personalgesetzgebung per 1. Juli 2013

Per 1. Juli 2013 tritt das revidierte Bundespersonalgesetz  (BPG) in Kraft. Damit verbunden sind auch personalrechtliche Änderungen im ETH-Gesetz .

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 die entsprechenden Anpassungen der DownloadPersonalverordnung ETH Bereich (PVO-ETH) genehmigt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kündigungsfristen und das Vorgehen bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Zudem wird der Vaterschaftsurlaub von 5 auf 10 Tage erhöht. Eine detaillierte Zusammenfassung der Änderungen finden Sie Downloadhier (PDF, 47 KB).

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