Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen des ETH-Bereichs

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 die Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen des ETH-Bereichs verabschiedet. Damit werden die bisherigen Rechnungslegungsvorschriften für den ETH-Bereich den Vorschriften der Bundesrechnung angepasst. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.  

Die neue Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen des ETH-Bereichs legt fest, dass für die Rechnungslegung des ETH-Bereichs zukünftig die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) anzuwenden sind. Die IPSAS normieren als umfassendes Regelwerk die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor aufgrund allgemein anerkannter Grundsätze.

Die Bundesrechnung wird seit 2007 in Anlehnung an die IPSAS geführt. Die neuen Vorgaben zur Rechnungslegung sollen namentlich die Konsolidierung der Rechnung des ETH-Bereichs in die Bundesrechnung erleichtern. Es ist eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen.

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