Tageweise an den Arbeitsplatz zurückkehren

Die Schulleitung empfiehlt den Mitarbeitenden die tageweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der neue Corona-Masterplan, der ab 6. September in Kraft tritt, enthält u.a. neue Regelungen zur Zertifikats- und Maskentragepflicht.

Hauptgebäude der ETH Zürich
Wenn immer möglich, soll das Herbstsemester mit voller Präsenz beginnen. (Bild: ETH Zürich / Gian Marco Castelberg)

«Trotz Normalisierungsphase und Impfung gilt es, angesichts der noch immer hohen Corona-Infektionszahlen und der grossen Zahl von COVID-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern, weiterhin vorsichtig zu sein», mahnt der Leiter des Corona-Krisenstabs, Ulrich Weidmann. Er bezieht sich damit auch auf den Bundesrat, der sich die Kompetenz zur Ausweitung der COVID-Zertifikatspflicht gegeben hat, und weiterhin an der Home-Office-Empfehlung festhält.

Sorgfältige Rückkehr an den Arbeitsplatz

Die ETH Zürich behält ihre Home-Office-Regelung im Grundsatz bei, doch empfiehlt die Schulleitung allen Mitarbeitenden, tageweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren. «Nach weit über einem Jahr im Home-Office wird die Zusammenarbeit in den Teams und Forschungsgruppen zunehmend schwierig», erklärt Weidmann. Auch das übergreifende Zusammenspiel der verschiedenen Organisationseinheiten werde komplizierter und ineffizienter. Weidmann weiter: «Die Schulleitung stellt sich vor, dass alle Mitarbeitenden je nach Pensum für einen bis zwei Tage pro Woche an den eigenen Arbeitsplatz zurückkehren.» Die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen (Minimalflächen, Distanz, Hygiene, Masken) sind einzuhalten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung neuer Normalbetrieb.

Die Mitarbeitenden entscheiden in Absprache mit ihren Vorgesetzten und Teamkolleginnen und -kollegen, wie sie diese Empfehlung umsetzen. Vorbehalten bleiben betriebliche Bedürfnisse, bei denen Vorgesetzte die Präsenz von Mitarbeitenden anordnen können. In den Büros muss weiterhin eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Laboren darf in betrieblich begründeten Fällen diese Minimalfläche unterschritten werden, sofern Hygiene- oder FFP-2-Masken getragen werden.

Lehre: zurück zu möglichst viel Präsenz

Das Herbstsemester soll am 20. September wenn immer möglich mit voller Präsenz beginnen. «Es ist enorm wichtig, dass unsere Studierenden nach über einem Jahr weitgehender Abwesenheit wieder physisch vor Ort studieren können. Deshalb setzen wir alles daran, dies möglich zu machen», betont Rektorin Sarah Springman. Sollte sich die epidemiologische Lage allerdings verschlechtern oder sollte es zu unerwarteten Auflagen der Behörden kommen, setzt das Rektorat – im Sinne eines «Plan B» – auf eine Teil-Belegung: Aktuelle Informationen zum Stand der Planung und zu den beiden Szenarien finden sich auf der Webseite des LET.

Weil die rechtlichen Grundlagen für eine Zertifikatspflicht zurzeit fehlen, kann die ETH Zürich für Lehrveranstaltungen bis auf Weiteres kein COVID-Zertifikat verlangen. Die ETH Zürich behält sich vor, je nach Entwicklung nur noch Studierenden mit Zertifikat zu den Präsenzveranstaltungen zuzulassen.

Ersti-Fest muss abgesagt werden

Kein grünes Licht konnten Schulleitung und Krisenstab für das traditionelle, mit mehreren Tausend Teilnehmenden ausgesprochen grosse und kontaktintensive Erstsemestrigen-Fest von Ende September geben. «Bei einem Fest in dieser Grössenordnung ist das Risiko für ein Superspreader-Ereignis nicht klein, selbst bei konsequentem Einsatz des Zertifikats kann es zu grösseren Infektionszahlen kommen. Wir wollen aber das Herbstsemester in Präsenz auf keinen Fall gefährden, weshalb wir den Antrag des VSETH abgelehnt haben», erklärt Ulrich Weidmann.

Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Um Ansteckungen zu verhindern, die auch unter Geimpften passieren können, und um Unsicherheiten über den Impfstatus entgegenzuwirken, setzt die ETH auf den Einsatz von Masken. «Weil das Herbstsemester 2021 weitgehend in Präsenz stattfindet und sich bald wieder eine grosse Zahl von Menschen auf dem Campus bewegt, gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen der ETH Zürich eine Maskenpflicht», so Ulrich Weidmann. Aus diesem Grund gilt die Maskenpflicht auch an den Studierendenarbeitsplätzen. In nicht öffentlich zugänglichen Büros dagegen braucht es keine Masken, sofern Abstände und Mindestflächen eingehalten werden.

Für die Mitarbeitenden der ETH gilt, dass sie in Sitzungen, Zweiergesprächen sowie in Besprechungen mit Kundinnen und Kunden ab 6. September Masken tragen müssen. Im gegenseitigen Einvernehmen, unter Einhaltung der Mindestfläche und mit Zertifikatsnachweis, kann die Maske abgelegt werden. Sitzungen werden weiterhin vorwiegend virtuell oder hybrid durchgeführt. Befinden sich ohnehin alle oder die meisten Personen vor Ort und treffen sie sich in Präsenz, ist es auch wieder möglich, sich in Sitzungszimmern oder Pausenräumen mit Kaffee und Gipfeli oder ähnlichem zu verpflegen.

Ebenfalls leicht gelockert werden die Vorschriften betreffend die Gastronomie. Pausenverpflegung und Apéros sind neu auch stehend und im Rahmen von zertifikatspflichtigen Veranstaltungen entweder in den Gastrobetrieben, Sitzungszimmern oder anderen abgetrennten Räumlichkeiten wieder möglich.

Dank COVID-Zertifikat mehr Veranstaltungen

Mit dem neuen DownloadMasterplan gilt neu für sämtliche Veranstaltungen der ETH Zürich (ausser Lehrveranstaltungen) die Zertifikatspflicht: Wer teilnehmen will, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dafür können im Gegenzug die Räume wieder voll belegt werden. Und es gibt neue Möglichkeiten, sich zu verpflegen: In den Gastrobetrieben der ETH sowie in anderen nicht öffentlich zugänglichen Räumen sind Verpflegung und Apéros auch stehend wieder möglich. Krisenstab-Leiter Ulrich Weidmann: «Das wichtigste Ziel des Bundesrates ist es, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass wir die Ansteckungsrisiken dank Zertifikat und Maske verantwortbar halten können.»

Deshalb bewilligt die Abteilung Services kleinere Veranstaltungen neu in einem vereinfachten Verfahren. Die Einreichung eines Schutzkonzepts ist bei einfachen Veranstaltungen nicht mehr nötig. «Gerade für den sozialen Austausch unter Studierenden sind solche kleineren Veranstaltungen zentral. Hier gilt wie auch beim Home-Office: Nach über einem Jahr mit sehr eingeschränkten Austauschmöglichkeiten gibt es einen Nachholbedarf, den wir nun kontrolliert zulassen wollen.»

Impfbus kommt an die ETH

«Wir befinden uns in einer fragilen Situation, was die Zahl der Neuansteckungen angeht. Zudem nähern wir uns der kälteren Jahreszeit, in der wir weniger im Freien sein werden und in der die Fallzahlen im letzten Jahr angestiegen sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich möglichst viele ETH-Angehörige impfen lassen», wiederholt Krisenstableiter Ulrich Weidmann den Impfaufruf der Schulleitung.

Damit sich ETH-Angehörige spontan impfen lassen können, wird in den ersten beiden Semesterwochen der Impfbus des Kantons Zürich vier Mal an der ETH sein: Jeweils an den beiden ersten Mittwochen des Semesters (22. und 29.9.) steht der Impfbus im Zentrum, an den beiden ersten Donnerstagen des Semesters (23. und 30.9.) auf dem Hönggerberg. Geimpft wird jeweils von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Detaillierte Informationen dazu folgen in den nächsten Wochen.

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